Neue Regelung tritt heute in Kraft Widerrufsfrist künftig nur noch 14 Tage
Halle ( rgm ). Drei, zwei, eins, meins – wer bei Internetauktionen den Zuschlag bekommt, muss sich bei einem Widerruf ab 11. Juni 2010 eine kürzere Frist merken : Um den Geschäftsabschluss bei eBay & Co. künftig wieder rückgängig zu machen, bleiben nun ab Erhalt der Ware nur noch 14 Tage Zeit. Bislang betrug diese Widerrufsfrist einen Monat.
Wer bei Internetauktionen am höchsten geboten hat, kann den Vertrag in der Regel wieder rückgängig machen. Voraussetzung : Der Ersteigerer ist Verbraucher, und der Verkäufer gilt als Unternehmer.
Hat der Verkäufer den Kunden ordnungsgemäß in Textform über das Widerrufsrecht belehrt und alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllt, konnte der Ersteigerer den Vertrag bis zum 10. Juni dieses Jahres noch wie bislang üblich innerhalb einer Frist von einem Monat rückgängig machen.
Mit Inkrafttreten des " Gesetzes zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts " am 11. Juni verkürzt sich der Zeitraum zum Widerruf von Vertragsabschlüssen bei Internetauktionen auf 14 Tage. Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass der Käufer unverzüglich nach Ende der Auktion in Textform ( zum Beispiel per E-Mail ) über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Außerdem muss er bereits vor Abgabe seines Gebots deutlich und verständlich über die Möglichkeit, die Bedingungen und Rechtsfolgen des Widerrufs informiert worden sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der alten Frist von einem Monat ab Wareneingang.
Fragen zum Widerrufsrecht können Verbraucher sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder am Verbrauchertelefon unter ( 0900 ) 1 775 770 ( für 1, 00 Euro / Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend ) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr beraten lassen.