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Erbrecht Wie erfahre ich, wie hoch der Nachlass ist?

29.08.2006, 04:56

Frage : Ich möchte Pflichtteilsansprüche geltend machen. Wie erfahre ich, wie hoch der Nachlass und wie wertvoll ein im Nachlass befindliches Grundstück ist ? Es antwortet Steffen Kiupel, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt :

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber den Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand und die Zusammensetzung des Nachlasses. Dazu gehören auch die ausgleichspfl ichtigen Schenkungen des Erblassers an andere Personen, die von ihm in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gemacht worden sind.

Der Berechtigte kann sich dabei mit einem von den Erben aufgestellten privaten Verzeichnis der Nachlassgegenstände begnügen oder aber seine Hinzuziehung bei dessen Aufstellung oder die Aufnahme des Verzeichnisses durch einen Notar oder das Amtsgericht verlangen. Bestehen Zweifel, kann der Berechtigte vom Erben auch die Abgabe einer mit Strafe bedrohten eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit des Verzeichnisses verlangen. Daneben hat der Berechtigte einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes des Nachlasses. Danach muss der Erbe den Nachlass beziehungsweise einzelne Gegenstände, wie etwa ein Grundstück, durch Gutachten eines unparteiischen Sachverständigen ermitteln lassen.

Die Kosten der Aufstellung von Verzeichnissen und der Wertermittlung sind aus dem Nachlass zu begleichen und treffen damit den Erben und den Berechtigten. Die Kosten der eidesstattlichen Versicherung hat der Berechtigte allein zu tragen. ( rgm )

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