Wird Jahresendprämie auf Rente angerechnet?
Frage : Ich habe gehört, dass die Renten steigen, weil in Zukunft die früheren Jahresendprämien in die Rentenberechnung einbezogen werden. Was hat es damit auf sich und wer profi tiert davon ? Es antwortet Cathrin Prinzke von der Deutsche Rentenversicherung Bund :
Das Bundessozialgericht hat aufgrund der Klage eines Ingenieurs am 23. August 2007 entschieden, dass die Jahresendprämie bei den Zusatzversorgungszeiten zu berücksichtigen ist ( Az .: B 4 RS 4 / 06 R ).
Derzeit ist unklar, ob allen Zusatzversorgungsberechtigten die Jahresendprämie angerechnet wird. Eine Urteilsbegründung liegt der Deutschen Rentenversicherung noch nicht vor und ist abzuwarten. Es kann bereits ein formloser Antrag gestellt werden. Eine Beratung vor diesem Antrag ist empfehlenswert, da es nicht in allen Fällen zu einer Rentensteigerung kommen wird. Ist mit den bereits angerechneten Entgelten die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, kann die Jahresendprämie die Rente nicht mehr steigern.
Von einem Antrag auf Erteilung einer Entgeltbescheinigung als Nachweis der Jahresendprämie ist ohne vorherige Beratung abzuraten, da hier Kosten entstehen könnten, die von der Deutschen Rentenversicherung nicht übernommen werden.
Eine Terminvereinbarung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen ist empfehlenswert.