Vorfall Zugang zur Toilette verweigert
Was an der einen Tankstelle nicht möglich sein sollte, wurde an der nächsten dem Kunden unbesehen gewährt: der Gang zur Toilette.
Oschersleben/Wanzleben l Nach gut einer Stunde im Stau auf der A 2 endlich wieder freie Fahrt! Unser Leser aus Oschersleben atmete auf, zumal die Beifahrerin schon seit geraumer Zeit ein großes Problem drängte … Also zu später Stunde rasch runter von der Autobahn und an der Aral-Tankstelle Wanzleben angehalten.
Dort wollte die gesundheitlich beeinträchtigte Frau das Örtchen aufsuchen, das eine Lösung ihres Problems bringen sollte. Doch obwohl das Paar an der Tanke Getränke kaufte, um den Durst nach langem Stau zu stillen, wurde der Schlüssel zur Toilette verwehrt. Auf Anweisung des Chefs gebe es den ab 22 Uhr nicht mehr – auch nicht im Notfall, erklärte die Tankstellen-Mitarbeiterin.
„Wir wollten keinesfalls etwas verunreinigen oder ähnliches“, versicherten die Leser, die sich also unverrichteter Dinge und mit Schmerzen zur nächsten Tankstelle in Oschersleben begaben. „Dort wurde uns sofort geholfen und das Personal war sehr hilfsbereit“, dankten sie der damaligen Schicht.
Sie schilderten den Vorfall per Mail dem Unternehmen und erwarteten von diesem zumindest eine offizielle Entschuldigung und Erklärung, weshalb der Toiletten-Schlüssel an einer Tankstelle selbst im Krankheitsfall verwehrt werden kann. Als diese zunächst nicht kam, schalteten sie den Leser-Obmann ein.
„Bedauerlicherweise ist es in der Tat zu dem beschriebenen Vorfall an der betreffenden Aral-Station gekommen“, räumte Pressesprecher Detlef Brandenburg ein. Aus Sicherheitsgründen habe man den Tankstellenpartnern empfohlen, ab 22 Uhr nur über den Nachtschalter zu bedienen, was bedeute, dass kein Zutritt zum Shop möglich sei. „Das heißt aber nicht, dass die Toilette nicht mehr genutzt werden kann“, so der Unternehmenssprecher. Dies sei durch Herausgabe des Toilettenschlüssels auch von außerhalb des Tankstellengebäudes möglich.
Zum konkreten Fall wurde uns und den betroffenen Lesern mitgeteilt: Die noch ziemlich neue, sehr höfliche und zuvorkommende Mitarbeiterin habe sich tatsächlich an das Verbot gehalten, den Schlüssel zur Toilettenbenutzung ab 22 Uhr nicht mehr herauszugeben. Aus schlechter Erfahrung. „Aber nur für Kunden, denen man schon ansieht, dass sie die Toilette nicht unbedingt für ihre Notdurft benutzen möchten.“ Bei der Dame, der dann fälschlicherweise der Schlüssel verwehrt wurde, entschuldigte sich der Unternehmenssprecher. Man hoffe, dass sie dadurch keine weiteren gesundheitlichen Probleme bekommen habe.