1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Vor der Reise Impfstatus überprüfen

Krankenversicherung Vor der Reise Impfstatus überprüfen

Vor dem Urlaub in Afrika ließ eine Stendalerin beim Hausarzt ihren Impfstatus prüfen. An Kosten kann sich auch die Krankenkasse beteiligen.

Von Gudrun Oelze 05.08.2019, 07:57

Stendal l Die beste Vorsorge für Reisende in entfernte Länder ist eine individuelle Impfberatung, meint auch Sascha Kirmeß von der AOK Sachsen-Anhalt. „Wer einen Urlaub im Ausland plant, sollte seinen Impfschutz frühzeitig ärztlich prüfen lassen. Vor allem für Fernreisen sind besondere Reiseschutzimpfungen sinnvoll, teilweise sogar vom Einreiseland vorgeschrieben. Man sollte wissen, welche Impfungen empfohlen werden und wie lange es dauert, um einen Grundschutz zu erlangen“, so der AOK-Sprecher, der im Gespräch mit dem Leser-Obmann für alle, die das Fernweh packt, erläutert: „Zunächst sollte man die Impfempfehlungen für Deutschland beachten. Prüfen Sie, ob Sie ausreichend gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Masern-Mumps-Röteln, Pneumokokken und Keuchhusten geimpft sind. Diese Infektionen drohen grundsätzlich auch außerhalb von Deutschland. Dazu kommen weitere Impfungen, je nachdem, wohin Sie verreisen.“

Dafür gibt das Berliner Robert-Koch-Institut spezielle Impfempfehlungen heraus. „Diese sind für jedes Reiseland anders“, so Sascha Kirmeß, „deshalb sollte man sich individuell vom Hausarzt beraten lassen. Auch das Auswärtige Amt, Tropeninstitute und Gesundheitsämter sind gute Ansprechpartner. Am häufigsten empfohlen sind für Auslandsreisen Impfungen gegen Hepatitis A und B, Tollwut und Typhus.“

So wurden auch unserer Leserin aus Stendal und ihrem Sohn vom Hausarzt diverse Impfungen empfohlen, darunter die gegen Masern, Kinderlähmung, Diphterie und Tollwut, aber auch gegen Hepatitis, Meningokokken und Gelbfieber sowie Malaria.

Wer aber bezahlt das? Die Krankenkasse oder ich als Versicherte aus eigener Tasche?, wollte die reiselustige Frau wissen.

„Reiseschutzimpfungen können mehrere hundert Euro pro Person betragen“, bestätigt Sascha Kirmeß von der AOK Sachsen-Anhalt. Das sollte man bei der Planung seines Urlaubs unbedingt beachten, rät er.

„Grundsätzlich gilt: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Impfungen, die in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt sind. Die Richtlinie stützt sich dabei auf die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) beim Robert-Koch-Institut.“

Zu den Standardimpfungen für Erwachsene, die GKV-Versicherte von ihrer Krankenkasse kostenfrei erhalten, gehören zum Beispiel

  • Tetanus/Diphtherie/Pertussis alle 10 Jahre,
  • Pneumokokken und Influenza (Grippe) ab 60 Jahre,
  • Masern, einmalige Impfung für alle nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit.

„Anders ist es bei Reiseschutzimpfungen für private Reisen“, erinnert Sascha Kirmeß. Zwar gebe die Stiko auch dafür Empfehlungen ab, was aber nicht automatisch bedeute, dass die Krankenkassen diese Impfungen, zum Beispiel gegen Typhus, Gelbfieber, Cholera oder Japanische Enzephalitis, auch bezahlen. „Hierbei kommt es oft zu Missverständnissen“, so der AOK-Sprecher. „Die Krankenkassen dürfen die Kosten für Reiseschutzimpfungen nur in Ausnahmefällen übernehmen, etwa, wenn es sich um einen beruflichen Auslandsaufenthalt handelt“, sagt er und betont: „Bei privaten Urlaubsreisen dürfen Krankenkassen die Kosten leider grundsätzlich nicht übernehmen.

Allerdings haben viele Krankenkassen wie auch die AOK Sachsen-Anhalt Satzungsleistungen, mit denen sie sich an den Kosten beteiligen. Wir empfehlen, sich vor einer Reiseschutzimpfung immer vorab bei der Krankenkasse zu erkundigen, welche Kosten übernommen werden können.“