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Rechtschreibung Bindestrich ist gelegentlich unverzichtbar

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) sieht Leerzeichen-Eskapaden kritisch, hat aber auch eine Erklärung dafür.

Von Peter Wendt 05.03.2018, 00:01

Es ist geraume Zeit her, dass der „Missbrauch“ des Apostrophs beim Genitiv-S Gegenstand meiner Kolumne war. Eine Leserin aus der Altmark hatte damals anlässlich des „Tages der Muttersprache“ an Hand von Beispielen auf falsch verwendete Apostrophe vor allem in Werbebotschaften aufmerksam gemacht. Daran hat sich seither nicht viel geändert – außer dass der eine oder andere Fall inzwischen sogar vom Duden akzeptiert wird.

Mittlerweile ist ein anderes Phänomen zu beobachten, das man getrost der Kategorie „Sprachverhunzung“ zuordnen kann: Da werden Leerzeichen an Stellen gesetzt, wo Wörter zwingend zusammen- oder mit einem Bindestrich geschrieben werden müssten. Denn nach den gültigen Rechtschreibregeln gibt es im Deutschen keine zusammengesetzten Wörter, deren Bestandteile nicht verbunden sind, entweder durch Schreibung in einem Wort oder durch Bindestrichsetzung, auch bei mehr als zwei Bestandteilen.

Als (fiktives) Beispiel soll hier der Leser-Obmann herhalten. Neben der eingebürgerten Bindestrich-Variante gibt es alternativ die Schreibweise „Leserobmann“. Nicht akzeptabel hingegen wäre „Leser Obmann“, da die Verbindung beider Wörter nicht nur orthographisch, sondern auch semantisch wichtig ist. Es geht schließlich nicht um einen Leser namens Obmann ...

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) sieht solche Leerzeichen-Eskapaden kritisch, hat aber auch eine Erklärung dafür. Sie führt dies zum einen auf das Bestreben zurück, in der Werbung möglichst originell zu sein, zum anderen auf den Einfluss des Englischen, in dem Komposita nicht zusammengeschrieben werden, und zum dritten auf die Handynutzung, wo es schneller geht, Komposita in ihre Bestandteile zu zerlegen, statt mühsam nach dem Bindestrich zu suchen.

So etwas kann gelegentlich auch unfreiwillig komisch werden, wie Frauke Rüdebusch von der GfdS aufzeigte: Ein Mobilfunkanbieter glaubte neue Kunden anlocken zu können mit dem Versprechen „24 Monate ohne Grund Gebühr“.