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Sprachgesellschaft Gendern mit Augenmaß

Die Kontroverse um den Gebrauch von gendergerechter Sprache ist nicht neu, aber neu befeuert worden.

Von Peter Wendt 01.04.2019, 14:30

Magdeburg l "Es gilt als erwiesen, dass Sprache die Wahrnehmung lenkt, so dass es notwendig ist, sprachliche Gleichberechtigung umzusetzen, um die im Grundgesetz verankerte gesellschaftliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu stützen.“ Dies wird in einem „Standpunkt der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) zu einer geschlechtergerechten Sprache“ betont.

Die Kontroverse um den Gebrauch von Binnen-I, Gendersternchen (*) und Gendergap (_) ist nicht neu, aber neu befeuert worden durch den jüngsten Appell des Vereins Deutsche Sprache (VDS) „Schluss mit dem Gender-Unfug!“ und die nicht minder rigorose Forderung des „Gemeinnützigen Vereins zur Erlangung der sprachlichen Gleichberechtigung“ nach Durchsetzung des „generischen Femininums“.

Nach Auffassung der Gesellschaft für deutsche Sprache gibt es „vielfältige Möglichkeiten“, Sprache geschlechtergerecht zu gestalten, von denen sich jedoch nicht alle im Sinne der gültigen orthografischen Regeln für die geschlechtergerechte Formulierung eigneten. Ein wichtiges Kriterium sei die Frage, an welche Zielgruppe ein Text gerichtet ist und um welche Textsorte es sich handelt: Formell oder informell, behördlich oder privat, gesprochene oder geschriebene Sprache und so weiter, denn „je nach Kontext erhält die geschlechtergerechte Formulierung eine unterschiedliche Relevanz“, heißt es in dem GfdS-„Standpunkt“ weiter.

Darüber hinaus müsse ein geschlechtergerecht formulierter Text „verständlich, lesbar, vorlesbar und grammatisch korrekt sein sowie Eindeutigkeit und Rechtssicherheit gewährleisten“, nennt die Gesellschaft für deutsche Sprache als Voraussetzung und betont, sie „unterstützt die Bemühungen um eine sprachliche Gleichbehandlung, gleichwohl empfiehlt sie nicht alle derzeit gängigen Methoden, um Sprache geschlechtergerecht zu gestalten, nämlich dann nicht, wenn sie einerseits den oben genannten Kriterien widersprechen und – nach heute gültigen Regeln – grammatikalisch und orthografisch nicht vertretbar sind“.