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Bürgermeister prüft Verwahrensweise zum Beschluss 70 000 Euro: Rat stimmt gegen Nachveranlagung

Von Thomas Rauwald 16.12.2013, 02:25

Der Bau der Ortsdurchfahrt von Gerwisch vor vier Jahren hat ein unangenehmes finanzielles Nachspiel, das die Gemeinderäte wahrscheinlich nicht verhindern können.

Gerwisch/Biederitz l Im Zuge der Beratung des Haushalts für 2014 hatte Gerwischs Ortsbürgermeisterin Karla Michalski den Antrag gestellt, einer Nachveranlagung von Bewohnern des Breiten Weges nicht zuzustimmen. Diese Nachveranlagung in Höhe von 70 000 Euro war als Einnahme in den Haushalt aufgenommen worden. Grundlage dafür war ein Gerichtsentscheid. Die Verwaltung hatte gar keine andere Möglichkeit, anders zu verfahren.

Zum Hintergrund: Seinerzeit sind die Anlieger der Ortsdurchfahrt, der viel befahrenen B 1, bei der grundhaften Sanierung der Straße finanziell beteiligt worden. Dies bezog sich auf die so genannten Nebenanlagen wie Gehweg oder Straßenbeleuchtung. In der Verwaltung hatte man sich zuvor mit der Bürgermeisterin darüber verständigt, eine Beteiligung nach der Straßenausbaubeitragssatzung zu erheben. Schließlich hatte es dort schon Fußwege, Bäume und Beleuchtung gegeben, die mit der Sanierung modernisiert und verkehrssicherer angelegt werden sollten.

Dementsprechend sind nach Fertigstellung der Straße den Bewohnern, denen auf Versammlungen mitgeteilt worden war, was auf sie zukommt, die Bescheide ins Haus geflattert. Gegen den Bescheid gab es einen Einspruch, der vor Gericht verhandelt wurde. Im Zuge der Behandlung entschieden die Richter, dass nach einer nicht mehr rechtlich aktuellen Satzung erhoben worden war und zudem eine Beteiligung entsprechend der Straßenerschließungssatzung (die Nebenanlagen seien erstmals neu erstanden) zu erfolgen hat.

So stehen den Anliegern nun rund 70 000 Euro Nachveranlagungen ins Haus, die die Verwaltung einziehen muss.

Gerwischs Ortsbürgermeisterin und der Ortschaftsrat sind da anderer Auffassung. Sie lehnten eine Nachzahlung ab. Dazu diente nun auch der Antrag von Karla Michalski auf der Sitzung des Gemeinderates, der eine knappe Mehrheit fand.

Für Bürgermeister Kay Gericke bedeutet das, einschreiten zu müssen. Wie man verfahre, werde nun geprüft, sagte er. Er habe Verständnis für die Bürger, die dem Richterspruch, den auch er nicht nachvollziehen könne, Widerstand entgegen setzen. Doch er müsse nach dem Gesetz verfahren. Vielleicht klagt gegen die Nacherhebung wieder jemand, und ein anderes Gericht urteilt anders, im Sinne der Anwohner, zeigt er einen Ausweg auf.