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Alter Chef soll Angeklagte entlasten

12.03.2013, 01:16

Von Tobias Dachenhausen

Magdeburg/Dretzel l In der Fortsetzungsverhandlung um den Verdacht der Steuerhinterziehung gegen eine Telekommunikationsbaufirma aus Dretzel stellte die Verteidigung gestern am Landgericht Magdeburg einen Antrag, einen neuen Zeugen zu hören, der die Vorwürfe gegen die Angeklagten wohl entkräften könne. Zudem verlas der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke Bilanzen der Dretzeler Firma und der Beratungsfirma des Mitangeklagten Jan Ka., der als Chefeinkäufer der damaligen Mobilcom Multimedia GmbH für knapp 1,4 Millionen Euro einen Rückbauauftrag an die Dretzeler Firma vergeben haben soll. Auch dessen Arbeitsvertrag bei der damaligen Mobilcom Multimedia GmbH spielte eine Rolle.

Dr. Mathias S., damaliger Geschäftsführer der Mobilcom Multimedia GmbH, soll als Zeuge gehört werden. Laut Antrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Grimm würde er bestätigen, dass für den Rückbau der Mobilfunknetze aus einem Generalunternehmerpool mit 21 Unternehmen fünf geeignete ausgewählt wurden. "Dazu gehörte auch die TKK. Dass es keine Ausschreibung gegeben hat, ist falsch. Es gab eine kleine Ausschreibung unter den Firmen, mit denen die Mobilcom Multimedia GmbH bereits zusammengearbeitet hatte. Das wird der Zeuge bestätigen können", begründete Dr. Grimm. Nach der Bewertung sei neben der TKK nur ein Unternehmen noch übriggeblieben, das ein schlüssiges Zahlenmaterial und keine Einschränkungen im Hinblick auf größere Aufträge hatte. "Beide Unternehmen wurden nahezu identisch bewertet", erklärte Grimm. Rechtsanwalt Martin Voß schloss sich dem Antrag an. "Der Vorwurf der unlauteren Bevorteilung hat sich doch im Verlauf des Prozesses stark relativiert", sagte Voß.

Aufmerksam wurde die Verteidigung auf den Geschäftsführer, weil jener die Interessen der Mobilcom Multimedia GmbH wegen geforderten Rückzahlungen von Jan Ka. am Arbeitsgericht in Berlin vertritt. Laut dessen Arbeitsvertrages waren Nebentätigkeiten nur in Absprache mit der Geschäftsführung möglich. "Diese Akten vom Arbeitsgericht sind für uns von großem Interesse", erklärte Richter Köneke nach einer kurzen Beratung. Diese sollen zum laufenden Verfahren in Magdeburg zugezogen werden. Der damalige Geschäftsführer wird zur nächsten Verhandlung am 20. März geladen, dennoch hat das Gericht Bedenken. "Er wird als Geschäftsführer nicht mit allen Dingen direkt konfrontiert gewesen sein. Vieles wird er nur vom Hörensagen kennen", gab der Richter zu bedenken. Zudem bleibe offen, ob der Zeuge bereits zur nächsten Verhandlung Zeit habe.