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Bauvorhaben Glasaufzug oder Feuertreppe?

Die Verwaltung soll prüfen, ob ein Anbau aus Stahl und Glas mit Aufzug und Treppe ans Rathaus Möckerns angebaut werden kann.

Von Stephen Zechendorf 02.02.2020, 00:01

Möckern l In einer Arbeitsberatung des Bauausschusses am 26. November 2019 war der mögliche Anbau eines Fahrstuhles thematisiert und die Stadtverwaltung beauftragt worden, bei den Genehmigungsbehörden eine diesbezügliche Bauvoranfrage zu stellen. Die Barrierefreiheit des historischen Rathauses ist bislang durch den barrierefreien Zugang zum Souterrain grundsätzlich gegeben, allerdings nicht zu allen Etagen des Rathauses.

Drei Varianten waren vorgestellt worden, um die obere Etage des historischen Rathauses in Möckern mit einem Fahrstuhl oder einer Treppe als zweiten Rettungsweg auszustatten. Die eine Version sah einen massiven Anbau vor, die zweite eine Stahlkonstruktion mit viel Glas. Als dritte Lösung galt schon länger eine Nottreppe aus Metall, wie sie etwa in der Grundschule Loburg steht.

In der jüngsten Bauausschusssitzung am Donnerstag wurden die Ausschussmitglieder dann von Bauamtsleiter Arne Haberland und Stadtbürgermeister Frank von Holly (CDU) darüber informiert, dass wohl keine der beiden ersten Anbau-Varianten Aussicht auf Genehmigungen hätten. Dies hätte eine Besprechung am 15. Januar 2020 mit den Genehmigungsbehörden von der unteren Bauaufsichtsbehörde in Genthin und der unteren Denkmalschutzbehörde ergeben.

Sowohl ein Anbau aus Stahl und Glas, als auch ein massiver Anbau an das solitäre denkmalgeschüzte Rathaus mit Treppenhaus und Fahrstuhl sei aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde mit großer Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig, erklärte Bauamtsleiter Arne Haberland.

Die Denkmalschutzbehörde betrachte das historische Rathaus als Solitärbau. „Ein Anbau an das vorhandene Rathaus hätte die Aufhebung des Bestandschutzes zur Folge, was eine zusätzliche brandschutztechnische Ertüchtigung des Treppenhauses erforderlich macht“, erklärt die Stadtverwaltung.

Aus Brandschutzgründen dürfte auch die Glas-Stahl-Variante nicht genehmigungsfähig sein, so die Information der Verwaltung an die Ausschussmitglieder. Das habe einerseits etwas mit einzuhaltenden Mindestabständen zwischen den Gebäuden (hier: Rathaus und Sanitärgebäude) zu tun, andererseits mit dem geforderten Feuerwiderstand von 90 Minuten. „Der Anbau aus Glas und Stahl besitzt keinen Feuerwiderstand und ist somit in diesem Fall bauordnungsrechtlich nicht zulässig“, heißt es in den Ausführungen der Verwaltung. Nur bei Verwendung von sehr teurem Glas wäre die Variante denkbar, aber dann wohl nicht finanzierbar.

Die Montage einer Fluchttreppe aus Stahl werde dagegen bauordnungsrechtlich sowie aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde genehmigungsfähig sein.

Dem CDU-Ausschussmitglied Tobias Rudolph missfiel, dass die Verwaltung bisher noch keine richtige Bauvoranfrage gestellt habe, sondern nur auf mündliche Aussagen der Genehmigungsbehörden vertraue. Man habe nichts Verbindliches in der Hand. Rudolph forderte, dass die Verwaltung eine Bauvoranfrage stellen soll. Die anderen Ausschussmitglieder schlossen sich dem an. Die geforderte Bauvoranfrage soll sich auf die Variante eines Stahl-Glas-Anbaus beziehen.

Stadtbürgermeister Frank von Holly erklärte: „Seit Jahren haben wir in solchen Runden Projekte besprochen. Wir konnten uns bisher immer auf Aussagen aus solchen Gesprächsrunden verlassen. Wenn es darin heißt, ‚das genehmigen wir nicht‘, dann brauchen wir keinen Antrag zu stellen.“ Eine Bauvoranfrage bedeute zusätzliche Kosten seitens des Planers sowie des Landkreises. Auch die Bearbeitungszeit könne nicht abgeschätzt werden. Von Holly vermutet, dass eine Antwort der Genehmigungsbehörden erst im Juni vorliegen könnte.

Derzeit läuft die Sanierung des Rathauses Möckern. Das Gebäude wird gegen Feuchtigkeit abgedichtet, Maurer- und Putzarbeiten finden statt, die Heizungsanlage, Fenster und die Elektroanlage werden erneuert. Auch die Fassade wird saniert. Außer den Fassadenarbeiten sind alle Arbeiten beauftragt.

Nachdem während der Abdichtungsarbeiten Schäden an der Außentreppe des Rathauses festgestellt worden waren, war die Freitreppe komplett abgerissen worden. Am Donnerstag wurden am Rohbau der neuen Treppe die ersten Stufen gesetzt. Die Fertigstellung des Aufgangs soll im Februar 2020 erfolgen.

Die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes mit Souterrain, Erdgeschoss und dem Sanitärgebäude auf der Rückseite des Rathauses ist im März 2020 geplant. Die Beendigung des zweiten Bauabschnittes (Obergeschoss) ist für das zweite Quartal 2020 vorgesehen.

Für das Vorhaben stehen Fördermittel in Höhe von rund 893.000 Euro aus dem Programm Stark V zur Verfügung. Doch die Zeit läuft. Das Bauvorhaben einschließlich Abrechnung muss bis 31. Dezember 2020 beendet sein.