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Geständnis des Angeklagten Burger Autohaus-Insolvenz: Bewährungsstrafe für Mario Sch.

Von Wolfgang Biermann 19.05.2011, 04:26

Stendal/Burg. Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stendal sprach am gestrigen dritten Prozesstag das Urteil gegen Mario Sch. (45) aus dem Salzlandkreis: Ein Jahr Gefängnis wegen Untreue im Zusammenhang mit der Insolvenz der Autohaus Burg Vertriebs GmbH. Die Richter setzten die Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden hatte schon beim Prozessauftakt im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung signalisiert, den Angeklagten zu maximal 18 Monaten Haft zu verurteilen. Vorausgesetzt, er legt ein Geständnis ab.

Demnach erwarb der völlig verschuldete Sch., bei dem nach eigener Aussage der Gerichtsvollzieher ein und aus ging, von seinem alten Spezi aus DDR-Grenzsoldatenzeiten, Uwe S., am 14. Dezember 2007 besagtes Autohaus. Das gehörte wohl offiziell den Töchtern von S., doch der zog die Fäden in seinem "Firmenimperium", zu dem weitere Autohäuser gehörten, unter anderem in Genthin.

Als Kaufpreis vereinbart war eine Million Euro. Doch die wackelige Finanzierung mit angeblicher Bürgschaft einer russischen Bank kam nie zustande. Und so riet Uwe S. aus Roßdorf, dem nunmehrigen Geschäftsführer Mario Sch., über weitere Mittelsmänner die Summe in drei Raten aus dem Autohaus-Vermögen zu ziehen. Mit der Entnahme war das Autohaus, dem ein Jahresumsatz von 28 Millionen zugeschrieben wurde, laut Urteil "überfordert und schon Ende Januar 2008 zahlungsunfähig". Doch Uwe S. drängte als faktischer Geschäftsführer den Strohmann Mario Sch. zu weiteren Geldentnahmen aus der Firmenkasse. Laut Gutachten insgesamt zirka 2,5 Millionen.

Dem sich unwillig gebenden Sch. drohte S.: "Du gehst sowieso in den Knast. Dann kriegt deine Familie jedes Jahr 50000 Euro oder ich schicke dir jetzt die Italiener auf den Hals." Er habe alles unterschrieben, was ihm vorgelegt wurde, so Sch. jetzt vor Gericht. Sich selbst habe der laut Urteil "im bedeutenden Umfang" vorbestrafte und zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stehende Sch. lediglich rund 15 000 Euro gezahlt.

Mit seinem Geständnis habe er aber "erhebliche Aufklärungshilfe" in seinem und anderen Verfahren geleistet, was letztlich mit zur Verurteilung von S. zu insgesamt sieben Jahren Haft führte. Von der Anklageerhebung im Jahr 2009 bis zum Prozessbeginn im Mai 2011 seien wegen wichtigerer Prozesse fast zwei Jahre vergangen, erklärte die Richterin. Staatsanwältin Verena Borstell kündigte gestern weitere Verfahren gegen die Ehefrau und ehemalige Mitarbeiter der Autohäuser von Uwe S. an.