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Corona Friseur soll Soforthilfe zurückzahlen

20.000 Euro hat ein Burger Friseur als Corona-Soforthilfe erhalten. Nun muss der Betrieb das Geld zurückzahlen.

Von Thomas Pusch 15.10.2020, 01:01

Burg l Zukunft Sachsen-Anhalt, unter diesem Namen wurde Anfang März ein Programm an den Start gebracht, mit dem der Bund und Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsproblemen, die durch die Corona-Krise entstanden waren, helfen wollte. Die Einmalzahlung sollte die fortlaufenden Betriebs- und Sachaufwände eines Unternehmens für drei Monate stützen. Von einer Rückzahlung war keine Rede. Doch genau die kommt jetzt auf den Friseur „Modische Linie“ zu.

„Wir hatten 20.000 Euro beantragt, das war die Grenze für Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern“, berichtet Jana Bareither. Sie ist Bevollmächtigte der Generalversammlung und hat sich gemeinsam mit Vorstand Angelika Reich mit der Volksstimme getroffen, um ihr Problem zu schildern. Denn das, was ihnen der Steuerberater jüngst eröffnete, halten die beiden für ein großes Problem. Die Summe soll zurückgezahlt werden, da der Friseur gar nicht drei Monate geschlossen hatte, ab Mai außerdem wieder Einnahmen erzielt wurden.

Am 16. März mussten die Friseure in Sachsen-Anhalt als Vorsichtsmaßnahme schließen, auch die acht Salons der „Modischen Linie“, die außer in Burg unter anderem in Gommern und Möckern sind. Der Umsatz ging auf Null, die laufenden Kosten blieben. Bevor die Geschäfte am 4. Mai wieder öffnen durften, mussten ein Hygienekonzept entwickelt, einige Anschaffungen für die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern getätigt werden. „Natürlich hatten wir dann wieder Umsätze, aber wir hatten ja auch sieben Wochen geschlossen“, rechnet Bareither vor.

Wie hoch der Verlust in der Zeit gewesen war, kann sie nicht genau beziffern. Aber sie nennt Beispiele für Investitionen. Allein für Desinfektionsmittel seien 1000 Euro ausgegeben worden, die Trennwände aus Plexiglas hätten mit 6000 Euro zu Buche geschlagen, Einmalhandschuhe, Einmal-umhänge mussten gekauft werden. Die Adresslisten, auf denen sich die Kunden eintragen sollten, mussten gedruckt und dann in speziellen Containern entsorgt werden. Und: Die Frisuren, die nicht gemacht wurden, können nicht nachgeholt werden.

Angelika Reich und Jana Bareither fühlen sich unfair behandelt. „Es wäre doch gerecht, wenn die Entschädigung auf den Zeitraum, in dem wir geschlossen hatten, berechnet würde, also schon ab Mitte März“, finden sie. Stattdessen werde nun überhaupt nicht berücksichtigt, dass sie einen Ausfall und durch die Anschaffungen, um der Corona-Verordnung zu folgen, zusätzliche Ausgaben hatten. Und stattdessen sieht es so aus, als würden sie und viele andere Geschäfte auf ihren Kosten und dem Minus sitzen bleiben.

Da erscheint es Jana Bareither fast zynisch, wenn Bundesgesundheitminister Jens Spahn (CDU) öffentlich äußert, dass man die Friseurgeschäfte vielleicht gar nicht hätte schließen müssen. „Aber wir haben dadurch die Einbußen gehabt und sollen nun auch noch das Geld zurückzahlen“, sagt sie verbittert.

Erika Elsholz-Sachs, Obermeisterin der Friseurinnung Magdeburg/Jerichower Land, hatte bislang noch von keinem Friseurbetrieb gehört, von dem die Soforthilfe zurückverlangt worden sei. „Sie muss allerdings versteuert und zum Jahresende auch abgerechnet werden“, erklärte sie am Mittwoch gegenüber der Volksstimme. In den konkreten Fall wolle sie sich nicht einmischen, es sei aber eben durchaus möglich, dass die Zahlung der Soforthilfe die entstandenen Kosten überschritten habe. „Ich werde bei unserer Innungsversammlung am 30. November die Mitglieder auch noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass die Soforthilfe abgerechnet werden muss“, sagte die Obermeisterin. Zuviel gezahltes Geld müsse dann auch zurückgezahlt werden.

Die Soforthilfe war dafür gedacht, Soloselbstständigen, Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und Freiberuflern über eine Liquiditätskrise zu helfen. So erklärt es die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf ihrer Internetseite. Mit der Zahlung sollte eine Existenzkrise abgewendet werden. Angeführt werden durften die laufenden Betriebskosten von der Abfallentsorgung bis zu Zinsen für Kredite. Auch die Miete gehörte dazu. Nicht berücksichtigt wurden hingegen Personalkosten oder Abschreibungen. Wareneinkauf gehört ebenfalls nicht zu den laufenden Betriebskosten, so sind die Anschaffungen, um das Hygienekonzept zu erfüllen, auch nicht durch die Soforthilfe abgedeckt. Entgangener Gewinn kann ebenfalls nicht einberechnet werden.