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Elternbeiträge Keine Phantom-Kinder im Hort

Melden Eltern in Loburg ihre Kinder deshalb im Hort nur an, um Beiträge für ein 2. Kind im Kindergarten zu sparen? Was ist wirklich dran?

Von Stephen Zechendorf 11.07.2020, 01:01

Loburg l Im Kulturausschuss Möckern und im Ortschaftserat Loburg wurde unlängst über eine festgestellte Häufung von Anmeldungen im Loburger Hort diskutiert. Ein Ratsmitglied sprach von einem „Phänomen“, dass 13 Kinder neu im Loburger Hort angemeldet worden seien, aber angeblich dort nicht anwesend seien. Dies lege den Verdacht nahe, dass Eltern mit zwei Kindern das schulpflichtige Kind nur deshalb im Hort anmelden, weil sie dann für ein zweites Kind in der Kita keinen Elternbeitrag bezahlen müssten.

Der Loburger Erlebnishort befindet sich, ebenso wie die Loburger Kindertagesstätte „Burgspatzen“ in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). DRK-Vorstandsmitglied im Kreisverband, Andy Martius, spricht gegenüber der Volksstimme von einem Thema, das ihm so nicht bekannt sei.

Einen „sprunghaften“ Anstieg der Kinderzahlen im Hort habe man nicht feststellen können. Es gebe in diesem Jahr jedoch einen Anstieg der Hortkinder, weil die Abgangszahl in der Loburger Kita „Burgspatzen“ gestiegen sei. „Das spiegelt sich natürlich auch in der folgenden Belegung im Hort wider“, so Andy Martius. Er nennt Zahlen: „22 Kinder verlassen die Kita Loburg. Allein das ergibt schon fast eine ganze Grundschulklasse. Hinzu kommen nach derzeitigem Stand vier Kinder aus den umliegenden Ortschaften.“ Dem gegenüber stehe die Zahl von elf Kindern, die zugleich den DRK-Erlebnishort in Loburg verlassen. Andy Martius geht davon aus, dass „alles erklärbar ist“. „Wir werden versuchen, zu hinterfragen, woher die Annahme einer missbräuchlichen Hortanmeldung kommtkommt“, so Martius.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Eltern mit mehreren Kindern Kosten bei der Kinderbetreuung erlassen. Laut Gesetz entfällt der Elternbeitrag für die Betreuung in Kindergarten oder -krippe, wenn zugleich das ältere Geschwisterkind im Hort gegen Entgelt betreut wird. Bei zwei Kindern in der Kita wird nur für das erste Kind der Elternbeitrag fällig.

Laut Gesetz muss dazu eine regelmäßige Betreuung stattfinden. Martius betont gegenüber der Volksstimme: „Alle Kinder, die im Erlebnishort Loburg angemeldet sind, werden dort auch regelmäßig betreut.“ Er verweist auf das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, welches auch nicht hinterfragt werde. Dieses Recht erlaubt Eltern, zu entscheiden, in welcher Betreuungseinrichtung ihr Kind wieviel Stunden betreut wird.

Ungeachtet der aktuellen und im kommenden Schuljahr zu erwartenden Belegungszahlen im Hort bleibt die Raumproblematik ein Thema. Aktuell nutzt die Grundschule Loburg im Hort Räumlichkeiten für den Kunst- und Musik-Unterricht. Räumlichkeiten, die man gerne uneingeschränkt für die Hortarbeit nutzen würde. „Wir würden uns über mehr Platz freuen, aber es ist bekannt, dass die Schülerzahlen an der Grundschule steigen, auch in den kommenden drei Jahren“, so Martius: „Wir müssen mit den Gegebenheiten leben und sind mit der Stadt im Gespräch.“ Die Räume des Hortes in der Dammstraße sind im Eigentum der Stadt Möckern.