Alkoholmissbrauch Es fielen Schüsse: Polizei ermittelt gegen betrunkene Jäger aus Theeßen
Eine Jagdgruppe aus Theeßen bekommt Ärger mit dem Gesetz. Die teilweise stark angetrunkenen Jäger haben in einem Wald ihre Waffen mehrfach abgefeuert.

Theeßen. Wer eine Waffe besitzt oder führt, ist sich meist der Verantwortung bewusst, mit einen solch potenziell sehr gefährlichen Gegenstand umzugehen. Allerdings kommt es gelegentlich zu Vorfällen, bei denen Menschen ihre Waffen einsetzen ohne daran zu denken, dass sie dabei sich und andere gefährden. So passierte es erst kürzlich bei Theeßen. Dort hörte eine Zeugin in den Abendstunden, dass in einem Waldstück Schüsse fielen (die Volksstimme berichtete). Sie alarmierte die Polizei, die sich dem Ort vorsichtig näherte. In dem Gebiet, das die Zeugin beschrieben hatte, fanden die Beamten eine Jagdhütte, in der sie mehrere Personen antrafen. Vier dieser Personen waren Jäger. Diese hatten vor dem Treffen in der Hütte in dem Waldstück gejagt.
Mehrere Waffen sichergestellt
Das Ausüben der Jagd war den Jägern natürlich erlaubt, allerdings stellten die hinzugeholten Polizisten fest, dass die Waffen zum Teil nicht ordnungsgemäß entladen und nach der Jagdausübung auch nicht im Waffenschrank verstaut worden waren. Doch das war noch nicht alles: Mehrere Personen in der Hütte waren alkoholisiert, einige sogar stark betrunken. Auch die beiden Besitzer der Waffen standen eindeutig unter Alkoholeinfluss. Deswegen wurden drei Langwaffen, ein Revolver und eine halbautomatische Pistole von der Polizei sichergestellt, um zu verhindern, dass es zu Verletzungen oder gar Schlimmerem kommen würde.
Gegen die beiden alkoholisierten Jäger wurde von den Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, und es erfolgte eine Mitteilung über den festgestellten Sachverhalt an die Waffenbehörde des Landkreises Jerichower Land. Diese gab nähere Auskunft darüber, was zu beachten ist, wenn man Waffen besitzt oder führt und was passieren kann, wenn man beim Nutzen einer Waffe unter Alkoholeinfluss steht.
Welche Voraussetzungen gelten für Waffenbesitz?
Welche Sicherheitsauflagen müssen Jäger erfüllen, die Waffen besitzen? „Personen die Waffen besitzen, müssen nach dem Waffengesetz zuverlässig sein und die persönliche Eignung besitzen. Zur Lagerung der Waffen und Munition bedarf es eines Waffenschrankes“, fasst Claudia Hopf-Koßmann, Pressesprecherin des Landkreises Jerichower Land, die Informationen aus der Waffenbehörde zusammen. Im Waffengesetz ist die persönliche Eignung noch genauer beschrieben. So dürfen beispielsweise Menschen, die geschäftsunfähig sind, keine Waffen besitzen. Aber auch Personen, die süchtig nach Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln sind oder unter einer psychischen Erkrankung leiden, dürfen keine Waffen erwerben. Wer unter 25 Jahre alt ist, muss für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.
Außerdem muss nachgewiesen sein, dass die Personen, die eine Waffe erwerben wollen, ein Bedürfnis haben, eine Waffe zu besitzen. Dies kann beispielsweise damit begründet sein, dass man der Jagd nachgehen möchte.
Betrunken eine Waffe verwenden ist verboten
Wer eine Waffe verwendet, darf jedenfalls nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Wenn man es dennoch tut, wie die Jäger in Theeßen, dann kann der Schuss nach hinten losgehen. „Es ist nicht erlaubt unter Alkoholeinfluss Waffen zu führen“, bekräftigt Claudia Hopf-Koßmann. „Dies führt zur Unzuverlässigkeit der Person und zum Widerruf der Waffenbesitzkarte.“ Die Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen. In die Waffenbesitzkarte trägt die Waffenbehörde die Schusswaffen ein, die der jeweilige Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Jäger, Schusswaffensammler, Sportschützen oder Personen, die Waffen geerbt haben. Die Waffenbesitzkarte ist allerdings vom Waffenschein abzugrenzen. Der Waffenschein berechtigt den Besitzer ausschließlich zum Führen der darin eingetragenen Waffen, nicht jedoch zum Besitz. Aber beide Dokumente berechtigen noch nicht zur Ausübung der Jagd. Wer der Jagd nachgehen möchte, benötigt zusätzlich noch einen Jagdschein. Möchte man diesen besitzen, ist allerdings nicht die Waffenbehörde der richtige Ansprechpartner, sondern die untere Jagdbehörde. Der Jagdschein kann ab 18 Jahren erworben werden, ab 16 Jahren ist es möglich, einen Jugendjagdschein zu bekommen.
Welche Konsequenzen die beiden alkoholisierten Jäger jetzt zu befürchten haben, konnte die Pressesprecherin allerdings noch nicht genau erläutern: „Dies ist abhängig von den tatsächlichen Untersuchungsergebnissen der Polizei.“