Zweitägige Konferenz mit internationaler Beteiligung in der Stadthalle / Exkursion nach Schartau Experten diskutieren das Burger Landrecht
Seit gestern steht das Burger Landrecht, das in einer Handschrift aus dem 14. Jahrhundert überliefert ist, im Mittelpunkt einer internationalen wissenschaftlichen Tagung.
Burg l Bevor die Konferenz in der Burger Stadthalle durch Bürgermeister Jörg Rehbaum (SPD) gestern Vormittag eröffnet wurde, gab es bereits einen Ortstermin in Schartau, denn dieser älteste Burger Ortsteil gab dem Schartauer Recht seinen Namen, das in mittelalterlichen Urkunden parallel zum Burger Recht genannt wird. Ortsbürgermeister Dr. Hans-Horst Borg und weitere Schartauer begrüßten darum die Gäste nicht ohne Stolz über die einstige Bedeutung ihrer Ortschaft für die mittelalterliche Rechtsentwicklung.
Der Schartauer Ortsbürgermeister gehört selbstverständlich zu den über 60 Teilnehmern der Tagung, die unter der Schirmherrschaft von Gunter Fritsch steht, Präsident des Landtages von Brandenburg. Er nannte es als Aufgabe der Konferenz, das Burger Landrecht rechtshistorisch einzuordnen, ihm seinen gebührenden Platz in der Geschichte zuzuweisen und hob auch auf die Gemeinsamkeiten von überlieferten europäischen Landrechten ab.
Fritz ist Schirmherr des Netzwerkes der Rolandorte - das neben der Stadt Burg und dem Harzverein für Geschichte und Altertumskunde, Fachkommission Rechtsgeschichte, Veranstalter der Tagung ist. Den drei Initiatoren bzw. Organisatoren, Karin Hönicke vom Burger Heimatverein, Reinbern Erben von der Stadtverwaltung und Dr. Dieter Pötschke von der Fachkommission Rechtsgeschichte, ist es gelungen, namhafte Rechtshistoriker aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Polen für die Teilnahme an der Konferenz, die heute zu Ende geht, zu gewinnen.
Dr. Pötschke, der mit Prof. Dr. Gerhard Lingelbach, Jena, und Dr. Ulrich-Dieter Oppitz, Ulm, den Wissenschaftlichen Beirat der Burger Tagung bildet, sagte eingangs, dass, nachdem das Magdeburger Recht und das Landrecht des Sachsenspiegels gut erforscht seien, es nun an der Zeit wäre, den "rechtshistorischen Eigenwert" des Burger Landrechts zu ermitteln. Die Konferenz widme sich erstmals für das Gebiet der ostdeutschen Bundesländer der Frage, was eigentlich Landrecht war und worin es sich vom Stadtrecht unterschied. Noch offene Fragen bei Beginn der Konferenz waren unter anderem, in welchem Territorium das Burger Landrecht einstmals galt und ob es neben dem Burger Landrecht auch ein Burger Stadtrecht gegeben hat.
Für die breite Öffentlichkeit stand gestern Nachmittag ein Festvortrag von Dr. Keno Zimmer, Saarbrücken, zum Burger Landrecht auf dem Programm der Tagung.