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Wahlwerbung Fraktionen in Gommern sehen Gebühren für Wahlwerbung kritisch

Obwohl rechtlich möglich, verzichtet Gommern auf Einnahmen für das öffentliche Plakatieren und Aufstellen von Wahlwerbung. Wie stehen die Fraktionen des Stadtrats dem gegenüber?

Von Thomas Schäfer 13.05.2021, 16:00
Im Beitrag vom 4. Mai wurde thematisiert, dass Gommern für Wahlwerbung keine Gebühren erhebt, obwohl dies rechtlich möglich wäre.
Im Beitrag vom 4. Mai wurde thematisiert, dass Gommern für Wahlwerbung keine Gebühren erhebt, obwohl dies rechtlich möglich wäre. Volksstimme

Gommern - „Ich erfuhr soeben aus der Zeitung, dass es die Stadt Gommern als nicht notwendig erachtet, für die vorhandene Wahlwerbung im Stadtgebiet entsprechende Gebühren zu vereinnahmen. Das ist in meinen Augen - gelinde ausgedrückt - ein Unding. Ich bin selber anderenorts in der Verwaltung beschäftigt und jedes Kind kennt doch die so immer klammen (offenbar zumindest glaubhaft gemachten) öffentlichen Kassen“, macht sich der Gommeraner Stephan Thomas in einem Leserbrief an die Volksstimme Luft.

Und weiter schreibt er: „Zudem empfinde ich es als Ohrfeige für die Bürger (mich eingeschlossen), die etwa im Sanierungsgebiet der Altstadt Gommern nach einer Straßensanierung im Jahr 2001 in diesem Jahr (nach 20 Jahren) einen Kostenbescheid für sogenannte Ausgleichsbeiträge erhalten halten. (...) Mein Antrag an die Stadt Gommern zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruches lehnte die Stadt postwendend ab. Also wollte die Stadt das Geld unbedingt vereinnahmen. Das steht für mich somit in krassem Widerspruch zu den nun nicht vereinnahmten Sondernutzungsgebühren der Stadt Gommern für die Wahlwerbung. Hier läuft doch was falsch im Rathaus.“

Gommern verzichtet auf 2880 Euro

Hintergrund Stephan Thomas' Unmutes ist die im Beitrag vom 4. Mai in der Volksstimme geschilderte Tatsache, dass die Einheitsgemeinde Stadt Gommern - obwohl rechtlich möglich - für das Plakatieren von Wahlwerbung keine Gebühren von Parteien oder Wählergemeinschaften erhebt. Und das trotz Haushaltskonsolidierung und klammer Kassen. Allein für die jetzige Landtagswahl hätten 2880 Euro eingenommen werden können. Mit der Bundestagswahl am 26. September käme bei der Erhebung von Gebühren für das Plakatieren von Wahlwerbung nochmals eine beachtliche Summe hinzu. Als Begründung für die nicht erhobenen Gebühren hieß es dazu auf Nachfrage der Volksstimme aus dem Rathaus schlicht „Wahlwerbung ist im öffentlichen Interesse“ und dass dies in der Sondernutzungssatzung so geregelt sei.

Auch Nachbargemeinden erheben keine Gebühren

Wie sieht es in den Nachbargemeinden aus? Werden hier für Wahlwerbung Gebühren erhoben oder wird auch darauf verzichtet?

„Nein, wir erheben keine Gebühren von Parteien“, heißt es dazu von Barbys Ordnungsamtsleiterin Karin Knopf. „Aber es stimmt, wir könnten Gebühren erheben, wenn die Satzung geändert werden würde - die rechtliche Grundlage ist gegeben. Das müssen wir uns mal genau anschauen.“

Genauso sieht es in Zerbst und Schönebeck aus. Auch hier werden ebenfalls keine Gebühren von Parteien genommen. Es wird seitens der Ordnungsämter auf die Sondernutzungssatzung verwiesen.

Auch die Gemeinde Biederitz erhebt keine Gebühren. „Bei uns ist es in der Sondernutzungssatzung so geregelt, dass von Parteien keine Gebühren für Plakatwerbung zu entrichten sind“, heißt es dazu von Gemeindebürgermeister Kay Gericke. „Natürlich könnte eine Änderung der Satzung durch eine Fraktion angeregt werden - das wäre eventuell für die Regulierung von Plakatwerbung denkenswert. Allerdings haben wir damit wirklich keine Probleme“, so Gericke weiter.

Gommern befindet sich also in guter Gesellschaft. Kaum eine Stadt oder Gemeinde erhebt von Parteien Gebühren für Wahlwerbung. Bei intensiver Recherche lassen sich selbst deutschlandweit nur wenige Beispiele finden, die nicht auf diese Einnahmen verzichten.

Anstoß müsste aus den Gremien kommen

Um tatsächlich Gebühren erheben zu können, müsste die Sondernutzungssatzung geändert werden. Dazu müsste der Anstoß aus den Gremien kommen und durch den Stadtrat beschlossen werden. Die Volksstimme hat bei den im Gommeraner Stadtrat vertretenen Fraktionen nachgefragt. „Nach meinem Kenntnisstand war das in der Stadt Gommern noch nie ein Thema. Wenn sich eine politische Mehrheit hierfür finden sollte, kann dies ein Punkt zur Konsolidierung im Haushalt für 2022 sein. Momentan sehe ich kein Bedarf, hier eine Änderung herbeizuführen“, heißt es dazu von Reno Hermann (FDP).

SPD klar gegen Gebühren von Parteien

Walther Schmidt, Fraktionsvorsitzender SPD/Die Grünen, bezieht folgendermaßen Stellung: „Wahlplakate von Parteien oder Einzelbewerbern zu politischen Wahlen stellen aus Sicht meiner Fraktion keine kommerzielle Werbung dar, für die Gebühren zu erheben wären, sondern eine Information der Wählerschaft über die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Kernbotschaften der jeweiligen Wahlprogramme. Damit dienen sie der Durchführung von freien Wahlen als Kernelement unseres demokratischen Systems. Es ist insgesamt schon schwierig geworden, mit den Wählerinnen und Wählern in Kontakt zu treten, noch schwieriger jetzt in Zeiten der Pandemie. Man darf auch nicht vergessen, dass es in der Regel ehrenamtliche Mitglieder sind, die die Plakate erst auf- und dann wieder abhängen. Es würde von wenig Respekt für dieses ehrenamtliche Engagement zeugen, wenn man dafür nun Gebühren erheben wollte. Richtig ist es dagegen, dass man die Zahl der Plakate insgesamt begrenzt. Die Erhebung von Gebühren würde auch die Chancengleichheit für kleinere Parteien und Wählervereinigungen beeinträchtigen; parteilose Bewerber für wichtige Ämter würden zudem noch abhängiger von ihren Wahlkampfspendern werden - all dies kann von niemandem wirklich gewollt sein. Die Fraktion SPD/Die Grünen spricht sich deshalb klar gegen solche Gebühren für Wahlkampfplakate aus.“

Die Linke stellt Sinn von Plakaten in Frage

„Sicher wäre es eine Möglichkeit, zusätzlich Geld in die Stadtkasse zu spülen. In Zeiten von Haushaltskonsolidierung eine interessante Möglichkeit“, gesteht Mario Langer (Die Linke) ein. Weiter heißt es: „Die Linke diskutieren schon länger über den Sinn der flächendeckenden Plakatierung. So haben wir uns in den letzten Jahren bewusst bei der Anzahl der Plakate zurückgehalten, oft weniger als die genehmigte Menge an Plakaten angebracht. Unserer Meinung nach wird die Bedeutung von Wahlplakaten zu hoch bewertet. Mit „zuplakatierten“ Ortschaften, markigen und populistischen Aussagen gewinnt man keine Wahlen.“

Mario Langer reißt noch einen weiteren Punkt an: „Auch aus ökologischer Sicht sollte Plakatwerbung betrachtet werden. Der Müll der daraus entsteht ist nicht unerheblich.“

Kleine Parteien könnten ausgebootet werden

Zu bedenken gibt er darüber hinaus folgendes: „Bei der politischen Willensbildung der Bevölkerung, dem Primärziel von politischen Parteien, könnte eine „Plakatgebühr“ hinderlich sein. Denn finanziell schwächere Parteien bzw. Wählervereinigungen könnten so leicht ausgebootet und an den Rand gedrängt werden, weil sie sich die Gebühren nicht – oder zumindest nicht ausreichend - leisten können.“

Sein Fazit: „Einem solchen Ansinnen stehen wir ablehnend gegenüber. Eine bessere Möglichkeit wäre, die Anzahl der Plakate im öffentlichen Raum für alle Bewerber auf eine geringe Anzahl zu begrenzen und sich auf das in der Anzahl von der Kommune bewilligte Aufstellen von eher weniger Großplakaten zu konzentrieren.“

Matthias Fickel, CDU, sieht es ähnlich: „Die großen Parteien könnten das sicherlich leisten. Kleinere Parteien oder Wählergemeinschaften könnte man damit jedoch indirekt ausgrenzen. Sie sind finanziell nicht so leistungsfähig. Aber wenn man Gebühren für das Plakatieren erheben würde, dann müsste es für alle gleichermaßen gelten. Für die anstehende Landtagswahl ist es jetzt natürlich zu spät. Für die Bundestagswahl könnten wir uns die Sondernutzungssatzung noch mal anschauen. Generell würde ich mich dem nicht verschließen, und wir könnten das im Stadtrat diskutieren. Eine Änderung der Satzung müsste allerdings genau abgewogen werden. Es gäbe Dinge, die dafür sprächen, aber auch dagegen.“

Von der FWGLG sowie der AfD wurde zu der Anfrage der Volksstimme keine Stellung bezogen.