28 Teilnehmer aus fünf Bundesländern stellen sich / 19 sind erfolgreich Jägerprüfung im Fiener Bruch
Königsrode/Hüttermühle l 28 Teilnehmer, darunter vier Frauen, aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg stellten sich am zurückliegenden Wochenende der zweitägigen Jägerprüfung, die vom Landkreis Jerichower Land durchgeführt wurde. 19 von ihnen schlossen die Prüfungen erfolgreich ab. Sie erhielten aus den Händen von Landrat Lothar Finzelberg das "Prüfungszeugnis zur Erlangung des ersten Jagdscheines". Grund für das Nichtbestehen der Prüfung war überwiegend die Tatsache, dass die Prüflinge nicht sicher waren im Umgang mit der Waffe. Unter den Teilnehmern befanden sich elf Prüflinge der Jägerschaft Genthin und fünf der Jagdschule Ostermann.
Die Prüflinge absolvierten ihre Schießprüfungen auf dem Schießstand in Hüttermühle. Auf dem "Königsroder Hof" wurde die schriftliche Prüfung abgelegt. Außerdem galt es, hier weitere sieben Stationen der praktischen Prüfung zu absolvieren.
Ulrich Mette, Referent für Jagdhoheit im Referat Jagd- und Forsthoheit im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), sah "eine ausgezeichnete Prüfung". "Ich freue mich, dass alles so gut über die Bühne gegangen ist. Das Jerichower Land ist was Gutes". Für ihn waren die Durchfaller kein Maßstab für die Prüfungsleistungen, sondern für die Vorbereitungen der Teilnehmer zur Prüfung.
Die Prüfung wurde unter dem Leiter der Prüfungskommission durchgeführt. Den Prüfern wurde eine akkurate Arbeit bestätigt. Das beste Prüfungsergebnis erzielte Andreas Walter aus Sachsen mit einem Notendurchschnitt von 1,57.
Landrat Lothar Finzelberg brachte seine Freude über diesen Prüfungslehrgang zum Ausdruck. "Viele wussten vorher gar nicht, wo Königsrode liegt. Dabei ist dies ein schöner Flecken Erde im Fiener Bruch."
Richard Friedrich, Vorsitzender der Jägerschaft Genthin, überreichte den von der Genthiner Jägerschaft ausgebildeten Prüflingen zum Abschluss noch einen "Jägerbrief".
Alle, die die Prüfung erfolgreich absolvierten, haben jetzt die Möglichkeit, ihre Waffenbesitzkarte in den jeweiligen Ämtern anzumelden.