Kita Schermen „Keine untypischen Auffälligkeiten“
Nach der Kündigung der Trägerschaft für zwei Kitas in der Gemeinde Möser durch das Europäische Bildungswerk hat sich jetzt der Landkreis geäußert. Bei mehreren Prüfungen der Kosten seien „keine untypischen Auffälligkeiten“ festgestellt worden, sagte eine Sprecherin.

Möser - Das Europäische Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft, Träger der Kindertagesstätten in Schermen und Körbelitz, hatte vor einer Woche gegenüber der Gemeinde Möser seine Trägerschaft zum Ende dieses Jahres gekündigt. Dem vorausgegangen war eine jahrelange und wiederkehrende Kritik an der Arbeit des Trägers, insbesondere aus dem Gemeinderat Möser heraus, zum Teil aber auch von Eltern. Dabei war es teilweise auch um die pädagogische Arbeit und die Personalpolitik des Trägers, insbesondere aber um die Finanzierung der Kinderbetreuung gegangen.
So hatte die SPD-Fraktion im Gemeinderat 2020 auf eine Spitz-Abrechnung der Kosten von freien Trägern für die Kinderbetreuung in der Gemeinde gedrängt. Im „MS Piratenclub“ in Schermen würden 30 Kinder weniger betreut, als in der gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Träger und dem Landkreis vereinbart, hieß es zur Begründung. Und: Eine tatsächliche Unterbelegung sowie Minderaufwand bei Personal- und Sachkosten müssten erstattet werden, forderte die SPD-Fraktion. Das Europäische Bildungswerk hatte die Vorwürfe zurück gewiesen.
Entgeltvereinbarungen nicht zugestimmt
Immer wieder hatte es vom und im Gemeinderat Fragen zur Thematik gegeben, die nach Einschätzung der Fragenden nicht ausreichend beantwortet worden waren. Die Mehrheit des Gemeinderates stimmte daraufhin in diesem Jahr den Entgeltvereinbarungen mit dem Träger nicht zu. Die weitere Arbeit muss zurzeit auf der Grundlage älterer Vereinbarungen fortgeführt werden - mit weniger Geld als an entstehenden Kosten prognostiziert.
„Aufgrund der im Gemeinderat geäußerten Kritik an der vom Kita-Träger im Zusammenhang mit einer sogenannten Entgeltvereinbarung eingereichten Kalkulation für die Kita in Schermen hat der Landkreis – verglichen mit dem üblichen und vorgesehenen Verfahren – zusätzliche Prüfungen durchgeführt“, sagte nun die Sprecherin des Landkreises Jerichower Land, Claudia Hopf-Koßmann. Die Prüfung der Personalkosten für die Jahre 2019 und 2020 hätte dabei ergeben, dass die Kalkulation der Personalkosten den gesetzlichen Bestimmungen des Kinderförderungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches entsprach.
Im Juni habe es ein Gespräch mit der Gemeinde und den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates gegeben. Dabei sei auch vereinbart worden, die Personalkostenprüfung stichprobenartig auf das Jahr 2018 auszuweiten. „Auch hier bestätigte sich der Vorwurf nicht, und es wurden erneut keine untypischen Auffälligkeiten festgestellt, die nicht systembedingt genauso auf eine Vielzahl anderer Kita-Träger zutreffen“, erklärte Hopf-Koßmann.
Gesetz sieht centgenaue Abrechnung nicht vor
Das im Land Sachsen-Anhalt gesetzlich durch das Kinderförderungsgesetz normierte Entgeltfinanzierungssystem zielt laut Landkreis-Sprecherin „ausdrücklich nicht darauf ab, die tatsächlich angefallenen Kosten centgenau abzurechnen“. Stattdessen werde prospektiv – also für einen zukünftigen Zeitraum – die Höhe der Platzkosten verhandelt, wie diese sich aus den Erfahrungswerten vergangener Abrechnungszeiträume ergeben und unter Beachtung der voraussichtlichen Kostenentwicklung.
Claudia Hopf-Koßmann betont auch: „Nachträgliche Ausgleiche sowohl von Gewinnen als auch Verlusten sind unzulässig. Eventuelle Gewinne verbleiben aber als Betriebsmittelrücklage im Kita-Finanzierungssystem.“
Gesetzlich ist die Angelegenheit seit Anfang 2019 so geregelt: „Der Träger der Tageseinrichtung ist gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Gemeinde oder Verbandsgemeinde verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben des zuletzt abgerechneten Haushaltsjahres der Tageseinrichtung nachvollziehbar, transparent und durch Nachweise belegt darzulegen“, heißt es im aktuellen Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis.
Landkreis will „eventuellen Übergang“ eng begleiten
Die Kündigung des Trägers will der Landkreis nicht bewerten. „Es ist die Entscheidung der jeweiligen Gemeinde, wer die Verantwortung für die Kindertageseinrichtungen übernimmt“, betont die Sprecherin des Jerichower Landes. Der Landkreis werde „einen eventuellen Übergang zu einem anderen Träger als Betriebserlaubnisbehörde eng begleiten“, so Hopf-Koßmann.