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KiFöG Gesetz verlangt neue Regelungen

Aufgrund des neuen Kinderförderungsgesetz benötigt Gommern eine eigene Satzung über die Wahl von Elternvertretern.

Von Manuela Langner 17.04.2019, 07:00

Menz/Karith/Prödel/Dannigkow l Der von den Kommunalpolitikern gewünschte große Wurf war das zum. 1 Januar 2019 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiFöG) nicht gewesen, aber etwas Positives konnte den neuen Regelungen doch abgewonnen werden. Zum einen die Geschwisterkind-Regelung, die Eltern mit mehr als einem Kita-Kind spürbare Entlastung bringt, und zum anderen die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Eltern. Die Erziehungsberechtigten sind über das Kuratorium bei grundsätzlichen Entscheidungen in der Kita, wie den Kostenbeiträgen, Öffnungszeiten, Modellprojekten oder Grundsätze über die Aufnahme von Kindern, zu beteiligen.

Nicht unbedingt positiv wird in der Einheitsgemeinde die Stundenstaffelung für den Hortbesuch aufgenommen, die ebenfalls das neue KiFöG einfordert. Bislang konnten Eltern ihre Kinder für einen Pauschalbetrag von 73 Euro bis zu sechs Stunden in der Schulzeit und bis zu zehn Stunden in den Ferien durch den Hort betreuen lassen. Mit der neuen Staffelung nach Stunden verfügen die Eltern über elf Wahlmöglichkeiten. In der Kritik steht vor allem die zusätzliche Bürokratie.

Außerdem werden negative Auswirkungen befürchtet, wenn viele Eltern möglichst wenige Stunden wählen und die Einrichtung ihr umfangreiches Angebot nicht aufrecht erhalten kann. „Der Hort hat ein Top-Angebot!“, sagte Margrit Peters, Ortsbürgermeisterin und Stadtratsvorsitzende, im Menzer Ortschaftsrat.

Derzeit besuchen 265 der insgesamt 320 Grundschüler in Gommern den Hort.

Statt wie bisher durch eine Satzung des Landkreises geregelt, brauchen die Gemeinden aufgrund des neuen KiFöG künftig ihre eigene Satzung über die Wahl von Elternvertretungen für die Tageseinrichtungen für Kinder. Viel ändert sich in der Einheitsgemeinde Gommern dadurch jedoch nicht. Die Stadtverwaltung hat ihren Satzungsentwurf an die Mustersatzung angelehnt.

Neben dem allgemeinen Wahlprozedere der Kuratorien für jede Kindereinrichtung erklärt die Satzung die Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben der Gemeindeelternvertretung. Diese setzt sich aus einem gewählten Erziehungsberechtigten aus allen Einrichtungen der Gemeinde zusammen. In Gommern sind das neun Eltern für die acht Kitas („Gänseblümchen“ in Nedlitz, „Die kleinen Strolche“ in Lübs, „Ladeburger Spatzen“ in Ladeburg, die „Schlossgespenster“ in Leitzkau, die „Waldmäuse“ in Menz, die „Klusspatzen“ in Wahlitz, den Waldkindergarten und die Kita „Max & Moritz“ in Gommern) und den Hort „Weinbergstrolche“ in Gommern.

Die Gemeindeelternvertretung kümmere sich um alle Angelegenheiten, die die Einrichtungen insgesamt betreffen, erläuterte Marion Seewitz als zuständige Sachbearbeiterin auf der Sitzung des Ortschaftsrates Karith/Pöthen am Montagabend. Heike Biegelmeier (parteilos) hatte sich danach erkundigt. Die Gemeindeelternvertreter bleiben für zwei Jahre im Amt.

Das Gremium wird sich beispielsweise auch mit der geänderten Kostenbeitragssatzung (für den Hortbesuch) auseinandersetzen. Die Satzung muss zudem durch den Landkreis genehmigt werden.

Von den Ortschaftsräten haben beide Satzungen bislang immer die Empfehlung zur Beschlussfassung durch den Stadtrat erhalten.