Ordnungsamt Biederitz Kontrollfahrten durch die Gemeinde Biederitz: Immer wieder sonntags
Das Ordnungsamt der Gemeinde Biederitz ist auch an den Wochenenden regelmäßig zu Kontrollfahrten unterwegs. Es wird nach Parksündern Ausschau gehalten und in den Sommermonaten insbesondere die Einhaltung der Regeln im Landschaftsschutzgebiet kontrolliert.

Biederitz - Zwei Paddler sind am Sonntag auf dem Biederitzer See unterwegs. Doch das ist nicht erlaubt. Denn der See gehört zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Umflutehle-Külzauer Forst“. Und hier gibt es strenge Regeln, deren Einhaltung die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Biederitz regelmäßig kontrollieren.
Keine Wasserfahrzeuge erlaubt
Auch an diesem Sonntag sind sie unterwegs. Sie schauen danach, ob hier jemand unerlaubter Weise bauliche Anlagen errichtet oder die Gewässer und die hieran gebundene Vegetation oder Tierwelt beeinträchtigt. So darf in dem Gebiet nichts abgebrannt werden, das Reiten abseits von ausgewiesenen Reitwegen ist untersagt und das Benutzen von Wasserfahrzeugen jeglicher Art ist an der Umflutehle, am Zipkeleber See, am Biederitzer See, der Alten Elbe und der Polstrine verboten.
Ebenfalls verboten ist es im Landschaftsschutzgebiet, Zelte, Wohnwagen oder andere transportable Unterkünfte außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen zu errichten. Auch Lagerfeuer sind nicht erlaubt.
„Wir bitten um Einhaltung der Regelungen, damit wir in unserem Gebiet weiterhin eine artenreiche Flora und Fauna bestaunen und entdecken können“, wirbt die Gemeinde Biederitz auf ihrer Internetseite. Und sorgt bei ihren Kontrollen dafür, dass Sünder verwarnt und mit Ordnungsgeldern belegt werden. Die Anzeigen, die das Ordnungsamt Biederitz hier aufnimmt, leitet man an den Landkreis als zuständige Stelle weiter.
In den Sommermonaten richte sich der Fokus der Kontrollen besonders auf das Landschaftsschutzgebiet, sagt Ordnungsamtsleiter Christian Karius. Denn dann sind viele Menschen im Landschaftsschutzgebiet unterwegs. Dann fahren auch schonmal Autofahrer hinter dem Deich, die dafür keine Genehmigung haben, und parken dort. Per Ausnahmegenehmigung ist das Autofahren hinter dem Deich unter anderem Anglern, Förstern und Ornithologen vorbehalten. Zehn bis 20 Mal erwischen die Ordnungshüter pro Monat Autofahrer hinterm Deich, die keine Genehmigung dafür haben. Die müssen dann 30 Euro Strafe zahlen. Es gebe aber „sehr wenige Wiederholungstäter“, sagt der Ordnungsamtsleiter auch.
Fokus liegt auf Landschaftsschutzgebiet
Gemeindebürgermeister Kay Gericke (SPD) ist froh über die regelmäßigen Kontrollfahrten seines Ordnungsamtes, auch an den Wochenenden. „Natürlich sagen wir nicht, wann diese stattfinden“, sagt Gericke. Denn es soll sich niemand darauf einstellen können. Er persönlich kann nicht verstehen, warum man mit dem Auto bis an die Ehle fahren muss. Es gebe Parkmöglichkeiten, beispielsweise unterhalb der Gaststätte „Zum Ehlestrand“, an der Zufahrt zum Campingplatz oder am Tennisheim in Biederitz. Und ein paar Meter könne man doch laufen.
Hinweise zu Regelverstößen erhalte die Gemeinde auch von Einwohnern, sagen Karius und Gericke. Das unterstütze die Arbeit des Ordnungsamtes. So erhalte die Gemeinde auch Hinweise darauf, wo sich Brennpunkte befinden, die in die Kontrollen einzubeziehen sind. Wichtig sei oft, dass ein Foto dabei ist. Ihre Hinweise können Einwohner auch per Mail an info@gemeinde-biederitz.de senden.
Bei den regelmäßigen Kontrollfahrten, die an Wochentagen auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung stattfinden, wolle das Ordnungsamt zum einen Präsenz zeigen, sagt Christian Karius. Zum anderen würden dabei beispielsweise auch fehlende Schilder oder Müllecken registriert, um die sich das Ordnungsamt anschließend kümmere.
Hinweise von Einwohnern gern gesehen
Den ruhenden Verkehr, also die Parksituation in den Ortschaften der Gemeinde, kontrolliert das Ordnungsamt ebenfalls regelmäßig. So auch im Wohngebiet Domblick in Gerwisch. Hier darf nur innerhalb der markierten Flächen geparkt werden. Und das aus gutem Grund: Die Feuerwehr müsse jederzeit mit mehreren Fahrzeugen durchkommen und hier halten können, um im Falle einer Alarmierung ungehindert und zügig ihren Einsatz leisten zu können, betont das Ordnungsamt.