1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Nur mit Ausnahme nach Burg

Schulbezirke Nur mit Ausnahme nach Burg

Schreck für Schüler aus Lostau, Körbelitz und Gerwisch: Ihnen flatterten dieser Tage Ablehnungsbescheide für das Gymnasium in Burg ins Haus.

Von Anke Reppin 11.04.2019, 10:00

Lostau/Körbelitz/Gerwisch l Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass Schüler diejenige Schule besuchen müssen, in deren Schuleinzugsbereich sie wohnen. Im Fall von acht Lostauer, drei Körbelitzer und sechs Gerwischer Kindern bedeutet das: Sie werden zum kommenden Schuljahr in die Europaschule Gymnasium Gommern eingeschult. Eigentlich. Denn: Ausnahmegenehmigungen für den Besuch des Burger Rolandgymnasiums sind hier seit Jahren gängige Praxis.

In ihren Anträgen argumentierten die Eltern unter anderem mit einer kürzeren Fahrzeit nach Burg und einem Latein-Unterricht, den das Gymnasium in Burg anbietet, das in Gommern aber nicht. Weil die Ausnahmegenehmigungen in den vergangenen Jahren unproblematisch erteilt wurden, kamen die Ablehnungsbescheide überraschend. „Damit haben wir nicht gerechnet“, sagt Peter Otte aus Lostau, dessen Tochter Lotta ab dem kommenden Schuljahr das Gymnasium besuchen wird. Neben der Fahrzeit und dem Vorteil des Latein-Angebotes, treibt den Vater vor allem um, dass die Freunde seiner Tochter aus dem Lostauer Sportverein allesamt ins Burger Gymnasium gehen. „Lotta möchte natürlich auf die Schule gehen, die auch ihre Freunde besuchen“, betont Otte. Und: „Mal ehrlich: Wir als Eltern wollen doch ein gutes Gefühl dabei haben, auf welches Gymnasium wir unser Kind schicken.“ Da spiele der Wunsch der Tochter natürlich eine große Rolle.

Laut Landesschulamt lässt das im Jahr 2018 geänderte Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Ausnahmen nur in engem Rahmen zu. Die Herausforderung liege im Wortlaut des Paragrafen 41, der die Regelungen für die Festlegung von Schulbezirken enthält. Die Festlegung von Schuleinzugsbereichen soll eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Schulen gewährleisten. Ausnahmen davon werden nur dann genehmigt, wenn besondere pädagogische Gründe vorliegen. Solche besonderen pädagogischen Gründe können sein, dass eine Schule außerhalb des Schuleinzugsbereiches eine Schwerpunktbildung hat, die die Eltern sich für ihr Kind wünschen.

Allein die Tatsache, dass eine Schule ortsnäher ist als die andere, sei noch keine ausreichende Begründung für eine Ausnahme, so das Landesschulamt. Aber: Im Landkreis Jerichower Land führten „die räumlichen Beziehungen innerhalb des Landkreises dazu, dass auch eine Beschulung an einem nicht zum eigentlichen Schuleinzugsbereich zählenden Gymnasium für die Schüler Vorteile hätte und sinnvoll wäre“. Auf dieser Grundlage sind die Amtsleitung und Landrat Steffen Burchhardt (SPD) inzwischen ins Gespräch gekommen.

„Wir spüren hier erstmals vor Ort die Auswirkungen der Schulgesetzänderung aus dem vergangenen Jahr“, erklärt Burchhardt. Der Landkreis Jerichower Land habe die Herausforderung aber erkannt und plane, den Wünschen der Eltern durch Änderung bei der Festlegung der Schuleinzugsbereiche für seine Gymnasien entgegenzukommen. „Wir steigen in die Schulentwicklungsplanung neu ein“, kündigt der Landrat an. „Mit Lostau, Körbelitz und Gerwisch gibt es Grenzbereiche, in denen allein die günstigeren Fahrzeiten für einen Wechsel in den Einzugsbereich des Burger Gymnasiums sprechen.“ Deshalb sollen Lostau, Körbelitz und Gerwisch künftig re- gulär zum Schuleinzugsbereich des Burger Gymnasiums gehören, so Landrat Burchhardt weiter.

Weitere Veränderungen oder gar die Freigabe der Schuleinzugsbereiche im Rahmen einer Änderung erwarte er nicht, so Burchhardt. „Die drei Schuleinzugsbereiche im Jerichower Land sind gut ausgelastet und ausgewogen verteilt. Eine komplette Aufhebung der Bereiche würde Landkreis und Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land vor große Probleme stellen, da dann der Schülerverkehr in beide Richtungen zu organisieren wäre.“

Änderungen der Schuleinzugsbereiche müssen durch den Kreistag bestätigt werden. Das geht nicht von heute auf morgen. Für die heutigen Grenzbereiche Lostau, Körbelitz und Gerwisch hat Steffen Burchhardt deshalb eine Übergangsregelung mit dem Landesschulamt vereinbart. „Ich habe für den Wunsch der Eltern und Kinder volles Verständnis“, betont er. Den Antragstellern rät der Landrat, das im Ablehnungsbescheid angebotene Anhörungsverfahren zu nutzen, um ihr Anliegen erneut vorzutragen. Er geht davon aus, dass die Anträge dann unproblematisch genehmigt werden.