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Schulweg Landrat will Querungshilfe anordnen

Der Landkreis Jerichower Land will Höhe des Loburger Marktes eine Querungshilfe anordnen.

Von Stephen Zechendorf 22.09.2017, 01:01

Loburg l Nach drei Unfällen innerhalb eines Jahres im betreffenden Bereich, in die auch Kinder verwickelt waren, wurden in Loburg die Forderungen nach einem Zebrastreifen am Marktplatz immer lauter. Hier entlang laufen täglich Kinder auf ihrem Weg zur Grundschule oder zum Hort. Alleine im Hort werden bis zu 100 Kinder betreut.

Nachdem im Zuge der Sanierung der innerörtlichen Bundesstraße ein Zebrastreifen auf Höhe der Feuerwehr ersatzlos abgefräst worden war, forderten Loburger Kommunalpolitiker sowie Eltern-, Schul- und Hortvertreter einen Ersatz auf Höhe des Rathauses.

Mit der Begründung, dass die Anzahl der Fußgänger und Autos hier nicht für einen Zebrastreifen ausreichen, wurde den Loburgern dieses Mittel verweigert, ihre Kinder sicher über die Straße zu bekommen. In Fachkreisen wird die tatsächliche Sicherheit solcher Zebrastreifen zudem angezweifelt: Die Striche auf der Straße vermittelten einen Eindruck von Sicherheit, die es so nicht gebe, heißt es.

Die Loburger BCU hatte daraufhin den Bundestagsabgeordneten Manfred Behrens (CDU) und Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) eingeladen, sich vor Ort die Situation anzusehen. Aussage des Ministers danach: Es sei Sache des Landkreises, aber er wolle mit der zuständigen Behörde reden.

Bei diesem Vor-Ort-Termin mit dem Verkehrsminister wäre er gerne dabei gewesen, stellte Landrat Burchhardt denn auch unmissverständlich klar, als er am Montagabend bei der Loburger Ortschaftsratssitzung erschien. Ausschließlich zu diesem Thema waren am Montag nicht nur die Ortschaftsräte zu der Ratssitzung zusammengekommen. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Manfred Behrens und das Loburger Kreistagsmitglied Andreas Fischer wohnten der Versammlung bei.

Dabei trug Andreas Fischer dazu bei, dass die Loburger Ratsleute tieferen Einblick in die aktuellen Rechtsgrundlagen erhielten. Fischer verwies dabei vor allem auf eine Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums für die „Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“. Eben diese Richtlinie würde nach Überzeugung von Andreas Fischer einen Fußgängerüberweg schon jetzt nicht nur ermöglichen, er werde sogar empfohlen.

Scharf kritisierte das Loburger Kreistagsmitglied eine in Loburg offiziell durchgeführte Verkehrszählung. Die angebliche 24-Stunden-Zählung am 3. November 2016 hatte ergeben, dass statt der für einen Zebrastreifen nötigen 5000 Fahrzeuge nur 4586 bewertete Fahrzeuge erfasst wurden. Allerdings zählten die beauftragten Ingenieure offenbar lediglich von 6 Uhr morgens bis 18 Uhr abends. Diese erhobene Anzahl war dann Grundlage für die Aussage, dass in 24 Stunden weniger als 5000 Fahrzeuge diesen Bereich frequentieren. „Ja fahren denn ab 18 Uhr keine Autos mehr in Loburg“, ärgerten sich daraufhin die Loburger Ortschaftsräte am Montagabend.

Ebenfalls in die Kritik nahm Andreas Fischer die Verfahrensweise der unteren Verkehrsbehörde in Burg zu einer von Loburg und Möckern beantragten Temporeduzierung auf der Bundesstraße in Loburg. Zwischen dem Hort und dem aktuell genutzten Weg über die Bundesstraße hatte man Tempo 30 beantragt. Der Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung liegt der Kreisverwaltung vor, er werde momentan bearbeitet, bestätigt Landkreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann.

Als Antwort hatten die Antragsteller aus Loburg und Möckern in den zurückliegenden Wochen aber stets nur den Hinweis bekommen, dass dazu noch ein entsprechender Erlass aus dem Landesministerium abgewartet werde, welcher das Tempo-Limit gestatte. Dieser Landeserlass sei aber gar nicht erforderlich, hielt Fischer dagegen, weil es hierzu bereits seit Mai 2017 eine Vorschrift des Bundes gibt. Darin steht: Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht nun die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes -, Landes- und Kreisstraßen ) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten und Kindertagesstätten.

Als realistischere Alternative zu dem geforderten Zebrastreifen kam im Dialog zwischen Landkreis, Stadt und Ortschaft bislang eine sogenannte Querungshilfe ins Gespräch.

Dabei handelt es sich um eine schmale Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte. Eine solche Maßnahme ist etwa zehn Mal teurer als ein Zebrastreifen. Im Loburger Ortschaftsrat herrschte wenig Glaube daran, dass diese Querungshilfen auch sicherer seien. Es wurde auf eine solche Verkehrseinrichtung in Stegelitz verwiesen: „Da rasen die Autos auch einfach durch. Manchmal sogar linksseitig der Verkehrsinsel, weil man dann nicht abbremsen muss“, beschrieb jemand die Situation.

Und: Hinter den rot-weißen Warnbarken, die auf solchen Querungshilfen stehen, kann man die Kinder nicht gut erkennen.

Landrat Steffen Burchhardt erklärte am Abend des Loburger Ortschaftsrates, die Realisierung einer solchen Querungshilfe auf der Bundesstraße auf Höhe des Rathauses anordnen zu wollen. Die Loburger Ratsleute deuteten an, man sei auch mit einer Querungshilfe und der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einverstanden.

Weil aber die Realisierung der Verkehrsinsel länger dauern dürfte, hofft man auf eine Variante, wie sie in Lostau Anwendung fand: Hier wurde ein zeitlich befristeter Fußgängerüberweg, also Zebrastreifen, eingerichtet, der bis zum Bau der Querungshilfe bleiben soll.