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Steuer Wenn der Hund aus dem Tierheim kommt

Wer einen Hund aus dem Tierheim in Burg zu sich nimmt, der wird vorerst von der Hundesteuer befreit. Doch für wie lange?

Von Anke Reppin 25.08.2019, 06:00

Burg/Genthin l In ihren Hundesteuersatzungen haben die Gemeinden im Landkreis festgelegt, wer, ab wann, wie lange und in welcher Höhe Steuern für seinen Vierbeiner entrichten muss. Die Satzungen enthalten außerdem Regelungen dazu, wer von dieser Steuer befreit werden kann: so beispielsweise Halter von Blindenhunden oder Rettungshunden. Ebenfalls, zumindest zeitweise von der Hundesteuer befreit werden Halter in fast allen Gemeinden, wenn sie ihr Tier aus dem Tierheim holen. Im Detail unterscheiden sich die Festlegungen und vor allem auch die Höhe der Hundesteuer, die pro Jahr und Hund anfällt.

So gewährt die Stadt Gommern eine Steuerbefreiung auf Antrag für „Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim erworben wurden oder als Fundhund von der Stadt Gommern vermittelt wurden, bis zum Ablauf von einem Jahr nach dem Erwerb“. Gleiches gilt in der Stadt Möckern und für die Gemeinde Möser.

In Genthin hingegen gilt die Steuerbefreiung nur bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Erwerb aus einem Tierheim.

Ganze zwei Jahre von der Steuer befreien die Stadt Burg und die Gemeinde Biederitz diejenigen Halter, die einem Hund aus dem Tierheim ein neues Zuhause geben. In der Kreisstadt ist die Befreiung jedoch an die Bedingung geknüpft, dass der Hund „nachweislich aus dem Tierheim Burg erworben wurde“.

Als Nachweis, dass der Hund aus dem Tierheim erworben wurde, gilt in der Regel die Vorlage des Kaufvertrages zwischen dem Käufer und dem Tierheim. Außerdem ist die Vorlage des Impfausweises für den Hund notwendig.

In der Gemeinde Elbe-Parey kann der Gemeinderat auf Antragstellung eines Hundehalters eine Steuerbefreiung gewähren. Eine generelle Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde gibt es nicht.

Beim Biederitzer Bürgermeister Kay Gericke (SPD) sind mit Rosa, Flocke und Stromer insgesamt drei Hunde zuhause. Der Bürgermeister wirbt dafür, Tieren aus dem Heim ein neues Zuhause zu geben. „Im Tierheim Burg sind die Mitarbeiter mit viel Herzblut dabei“, weiß er aus eigener Erfahrung. Zwar hat es bei ihm mit einer Vermittlung im vergangenen Jahr mit keinem der Hunde hier gepasst hat – Stromer haben die Gerickes dennoch aus einem Tierheim geholt. In Oelzschau wurden sie fündig und verliebten sich in den Hund aus Rumänien. Mehrfach besuchten Gericke und seine Frau den Hund dort, bevor sie ihn zu sich nach Biederitz holen durften. Welches Schicksal das Tier erlitten hat, das wissen sie nicht genau. „Stromer ist aber auch heute noch scheu und sehr schreckhaft“, sagt Kay Gericke. Zu ihrer Motivation sagt er: „Wir haben gezielt nach einem Hund gesucht, dem wir eine Chance geben können.“

Während sich die Städte und Gemeinden bei der Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde fast einig sind, gibt es bei der Höhe der Hundesteuer, die pro Jahr und Tier an die Städte und Gemeinden zu entrichten ist, gibt des deutliche Unterschiede. So kann man in der Stadt Gommern bereits für 30 Euro pro Jahr einen Hund halten. In Elbe-Parey und Möckern sind es 40 Euro und in Genthin 48 Euro. Schon teurer sind die Gemeinde Möser und die Stadt Burg mit 60 Euro für den ersten Hund. Spitzenreiter bei den Kosten ist die Gemeinde Biederitz mit 75 Euro für den ersten Hund. In allen Gemeinden steigen die Kosten mit weiteren gehaltenen Hunden bis zum dritten „und jedem weiteren Hund“, so die Formulierung in fast allen Satzungen.

Richtig teuer ist das Halten von so genannten gefährlichen Hunden, wie dem Pitbull Terrier, dem American Staffordshire Terrier, dem Bull-Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander. Hier fallen bis zu 600 Euro pro Hund und Jahr (Burg, Möser, Elbe-Parey) bereits ab dem ersten gehaltenen Tier an.