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Corona-Impfung Vizelandrat des Jerichower Landes erklärt, worauf Eltern bei einer Corona-Impfung achten müssen

Eine Frage treibt gerade viele Eltern und auch deren Nachwuchs um: Sollen sich Jugendliche ab zwölf Jahren impfen lassen oder nicht? Wenn man sich dafür entscheidet, wie wird dann vorgegangen? Thomas Barz, Leiter des Burger Impfzentrums und Vizelandrat, klärt auf.

Von Nicole Grandt 21.07.2021, 12:26
Wenn Kinder oder Jugendliche eine Impfung erhalten sollen, ist eine umfassende Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Eltern durch einen Arzt unabdingbar.
Wenn Kinder oder Jugendliche eine Impfung erhalten sollen, ist eine umfassende Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Eltern durch einen Arzt unabdingbar. Symbolfoto: dpa

Burg - Als Volksstimme-Leserin Annegret Schumann mit ihrem jugendlichen Enkel und einem seiner Freunde im Impfzentrum in Burg war, da sich die Jugendlichen impfen lassen wollten, mussten sie unverrichteter Dinge wieder gehen. Der Grund: Kein Elternteil der Jungen war mitgekommen. Ein erneuter Anlauf in Begleitung der Mutter klappte dann.

Das Thema Impfung von Jugendlichen scheint noch einige Fragen aufzuwerfen und Unklarheiten zu beinhalten. Thomas Barz, Leiter des Impfzentrums in Burg, erklärt, worauf impfwillige Jugendliche und deren Eltern achten müssen. „Grundsätzlich sieht das Land Sachsen-Anhalt es vor, dass die Jugendlichen zwischen zwölf und 16 Jahren bei den Kinderärzten geimpft werden. Denn bei den Jugendlichen ist ein größerer Aufklärungsbedarf vorhanden.“

Bisher keine allgemeine Empfehlung

In der Tat sind viele Familien unsicher, wie sie bei den Impfungen des Nachwuchses handeln sollen, denn eine allgemeine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche gibt es bisher nicht. Nur für zwölf- bis 17-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen wird von der Kommission die Impfung empfohlen.

Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Kinder und Jugendliche mit Übergewicht oder Krebs, Herzfehlern, Lungenschäden, Diabetes, Trisomie 21 oder immunsupprimierte Kinder. Gesunde Kinder und Jugendliche, die zum Beispiel mit sehr gefährdeten Personen zusammenleben, die selbst nicht geimpft werden können, können sich ebenfalls nach Empfehlung der Stiko impfen lassen. Die Impfung für Kinder ohne Vorerkrankungen ist aber nicht verboten, sie ist nach einer Aufklärung durch einen Arzt und beim eigenen Wunsch möglich.

Größerer Aufklärungsbedarf bei den Jüngeren

Auch im Burger Impfzentrum werden Impfungen an Jugendliche verabreicht. „In einigen Fällen haben wir geimpft, wenn ein Kinderarzt bestätigt hat, dass das Kind oder der Jugendliche geimpft werden kann. Aber da in dieser Altersklassen eben ein größerer Aufklärungsbedarf herrscht, benötigt man dafür etwas mehr Zeit, damit die Eltern und die Kinder alle nötigen Informationen bekommen“, erklärt der Leiter des Impfzentrums.

Wie viele Kinder und Jugendliche aus dem Jerichower Land das Impfangebot bereits in Anspruch genommen haben, kann Thomas Barz allerdings nicht mit Sicherheit sagen, da neben dem Impfzentrum auch Kinder- und Hausärzte impfen und ihm diese Zahlen nicht vorliegen.

Am vergangenen Wochenende gab es in zahlreichen Landkreisen in Deutschland spezielle Impf-Tagesangebote für Kinder und Jugendliche, die sehr stark nachgefragt wurden und deswegen wiederholt werden sollen. Ist so etwas auch für das Jerichower Land geplant?

„Wir werden schauen, ob wir das in Zukunft auch machen. Zunächst steht erst einmal der Plan fest, dass unsere Test-Mobile zu Impf-Mobilen werden. Damit können wir dann den Bürgern aus dem Landkreis eine dezentrale Impfung anbieten. Wahrscheinlich werden wir auch noch einen Tag für Kinder und Jugendliche anbieten. Derzeit ist es so, dass sie wie die Erwachsenen bei uns geimpft werden können. Dabei ist es aber wie gesagt wichtig, dass ein Arzt eine umfassende Aufklärung mit dem Jugendlichen und den Eltern vornimmt“, erläutert der Leiter des Impfzentrums weiter. „Die Aufklärung dieser Altersgruppe ist eben deutlich aufwendiger, was meiner Meinung nach auch völlig gerechtfertigt ist. Es wird etwas mehr und gegebenenfalls auch altersgerecht erklärt.“

Die Eltern müssen mit dabei sein

Barz betont, dass es unerlässlich ist, dass die Eltern oder zumindest ein Elternteil die Jugendlichen zum Termin begleitet. Auch bei älteren Jugendlichen. „Vollmachten oder Ähnliches reichen uns in diesem Fall nicht.“ Auch die Begleitung durch die Großeltern, wie es im Fall der Familie Schumann war, ist nicht möglich. „Ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten müssen wir die Jugendlichen leider wieder wegschicken. Dass dies so geregelt ist, wurde beim Impfstart für Jugendliche vom Bundesministerium klar festgelegt“, so Barz.

Wichtig sei dabei auch, dass sich Jugendlicher und Eltern oder Elternteil vor Ort dann auch ausweisen können. Ansonsten müssen der Impfpass und die Krankenkassenkarte mitgebracht werden. „Ideal wäre bei Jugendlichen mit Vorerkrankungen auch, wenn sie von ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung über ihre Erkrankung mitbringen. So können unsere Ärzte im Impfzentrum die Diagnose und gegebenenfalls Medikamente besser berücksichtigen“, fügt Barz hinzu.

In dieser Woche bis Freitag jeweils von 8 bis 16.30 Uhr haben alle Einwohner des Landkreises auch ohne Termin die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Es stehen die Impfstoffe der Hersteller BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna zur Verfügung. Welches Vakzin dann verimpft wird, richtet sich sowohl nach dem Alter der jeweiligen Person als auch nach deren Gesundheitszustand. Am Dienstag kam es allerdings zu technischen Problemen im Impfzentrum, weswegen es spontan schließen musste. Impfzentrumsleiter Thomas entschuldigte sich für die Panne. „In den folgenden Tagen können die Impfungen aber nachgeholt werden“, versicherte er.