Neues Gesetz Wahl der Burger Schiedsstelle muss wiederholt werden
Burgs Stadträte müssen sich möglicherweise im September erneut mit der Schiedsstelle befassen. Die Wahl des dreiköpfigen Gremiums am 24. Juni 2021 ist ungültig, da laut neuem Gesetz nur eine Person bestimmt werden darf. Das hatte der Landtag Mitte März so beschlossen.

Burg - Die Wahl der Mitglieder für die neue Schiedsstelle entwickelt sich dieses Mal zu einem Tauziehen zwischen Verwaltung und Stadtrat, wobei das Seil nun gerissen ist und beide Seiten wieder an der Ausgangslinie stehen – ganz unfreiwillig.
Bereits im April sollte das Gremium neu benannt werden. War der Beschluss in den vergangenen Jahrzehnten eher eine Formsache, wollten einige Stadträte bei der Wahl für die kommenden fünf Jahre ins persönliche Detail gehen und alle Kandidaten kennen lernen. Weil das in der Verwaltung so nicht geplant war, platzte die erste Wahl im April. Und auch beim zweiten Anlauf musste die Stadt jetzt Federn lassen. Hintergrund: Für die drei ehrenamtlichen Posten meldeten sich fünf Bewerber – Elke Gebser, Lutz Gera,
Angela Löw, Wolfgang Meyer und Karl-Heinz Summa, der die Schiedsstelle seit zehn Jahren leitet. In einer Vorauswahl sollten Gebser, Löw und Summa auf künftige Streithähne eingehen. Das jedoch stieß im Stadtrat auf Ablehnung. Wenn schon fünf Kandidaten ihren Hut in den Ring werfen, sollten auch alle die gleichen Chancen haben, argumentierte Kerstin Auerbach (Linke) und stellte den Antrag auf geheime Wahl nach persönlicher Vorstellung.
Das Ergebnis war überraschend: Gebser (22 Stimmen), Meyer (18) und Löw (14) sollten die neue Schiedsstelle bilden. So weit, so ungültig. Denn die Stadt die Vorbereitungen zur Wahl ohne das Land gemacht, das bereits Mitte März einige Paragrafen des Schiedsstellengesetzes geändert hat. Darauf ist offensichtlich niemand gestoßen.
Bei Neuwahl nur noch eine Person
Konkret heißt es im Gesetz (Paragraf 2), dass bei Neuwahlen nur noch eine Person die Schiedsstelle bildet und nicht mehrere. In der Begründung heißt es unter anderem: „Die guten Erfahrungen in den Ländern mit einer Besetzung der gemeindlichen Schiedsstellen mit nur einer Schiedsperson sollen auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.“ Wie das in der Praxis funktionieren soll, ist selbst der Stadt schleierhaft. „Auch der Städte- und Gemeindebund war über die Änderung nicht informiert, so dass es keine Rückkoppelungen gab“, bedauert Pressesprecher Bernhard Ruth.
Fest steht: Ganz allein will derzeit niemand eine Schiedsstelle leiten. „Das ist eigentlich nicht zumutbar. Der- oder diejenige muss nicht nur rechtlich sattelfest sein, sondern auch Protokoll führen und gegebenenfalls auch Ortstermine durchführen. Das überfordert das Ehrenamt“, sagt der amtierende Leiter der Schiedsstelle, Karl-Heinz Summa. Immerhin müssten pro Jahr rund 20 Fälle, darunter auch so genannte Tür- und Angelgespräche, behandelt werden – Tendenz steigend. Streitwille und -lust hätten deutlich zugenommen. Manche Freunde stehen sich nicht selten als Feinde gegenüber.
Schwierig fürs Ehrenamt
Auch Gerlinde Giese, die in den zurückliegenden fünf Jahren mit das Schiedsstellen-Team bildete und nicht wieder kandidierte, hält die neue Regelung für lebensfremd. „Das ist völlig unpraktisch.“
Summa hatte für Montag, 19. Juni, die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates zu einem Gespräch eingeladen, um über Aufgaben und Arbeitsaufkommen einer Schiedsstelle zu informieren. „Denn in den vergangenen Jahren hatte sich dafür nicht ein Stadtratsmitglied interessiert“, begründete er seine Einladung.
Ganz ohne eine Schlichtungsstelle ist Burg dennoch nicht. Bis der neue Schiedsmann oder die Schiedsfrau die Tätigkeit übernimmt, bleibt das aktuelle Team - Summa, Meyer, Giese - noch im Amt. Das wird vermutlich noch einige Zeit dauern.