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Altmark Protest gegen Bundeswehr beendet

Die Protestler verließen ihr Camp freiwillig: Die Bundeswehr hat den Truppenübungsplatz Altmark wieder für sich.

20.09.2020, 08:19

Letzlingen (dpa) l Eine Protestaktion auf einem Truppenübungsplatz bei Letzlingen in der Altmark ist nach Angaben der Polizei friedlich abgelaufen. Anders als in früheren Jahren sei es während des gesamten Zeitraumes nicht zu strafbaren Handlungen gekommen, teilte die Stendaler Polizei mit. Einsatzkräfte aus mehreren Bundesländern waren seit Dienstag im Einsatz, nachdem zu den jährlich wiederkehrenden Protesten aufgerufen worden war.

 

 

Am Freitag hatten dann rund 20 Aktivisten im militärischen Sicherheitsbereich des Truppenübungsplatzes (GÜZ) ihre Zelte aufgeschlagen und Transparente aufgehängt. Am Samstagabend räumten die Protestierenden ihr Camp. Ein Sprecher der Bundeswehr bestätigte den Abzug: Seit 18.30 Uhr befänden sich die Teilnehmer des illegalen Camps außerhalb des Truppenübungsplatzes. Sie hatten zuvor Zelte aufgeschlagen, um gegen militärische Übungen zu protestieren.

In einer Mitteilung wertete die Gruppe ihre – nach eigenen Angaben 30 Stunden dauernde – "Besetzung" des Geländes als Erfolg. "Wenn regelmäßig auf allen Truppenübungsplätzen Aktionen stattfinden würden, könnte das Töten nicht mehr geübt werden", sagte eine Beteiligte laut Mitteilung. Die Gruppe kündigte an wiederzukommen, bis das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) geschlossen sei. Auf dem Truppenübungsplatz gibt es nach Darstellung des Bundeswehr-Sprechers derzeit keine militärischen Übungen.

Schon seit 2014 ruft die "Gewaltfreie Aktion GÜZ abschaffen" immer wieder zu "Besetzungen" des militärischen Gebietes auf. Die Beteiligten setzen sich für eine nicht-militärische Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide ein, demonstrieren gegen Krieg und die Investition in die inzwischen fast fertiggestellte militärische Übungsstadt Schnöggersburg, in der Soldatinnen und Soldaten auf Auslandseinsätze vorbereitet werden sollen.

Dabei kam es laut Polizei in früheren Jahren etwa auch zu Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch. In diesem Jahr schlägt nur das Betreten des militärischen Sicherheitsbereichs auf, das als Ordnungswidrigkeit gewertet wird.