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Amtsgericht Böse Folgen für kleine Mädchen

Sex spielte sich nur in seiner Fantasie ab. Die brachte einen Mann aus Gardelegen aber auf eine schlimme Idee und eine Bewährungsstrafe ein.

Von Gesine Biermann 15.02.2018, 02:00

Gardelegen l Viel Zeit hat er eigentlich nicht. An sechs Tagen in der Woche ist er unterwegs. Sein Job ist mit viel Fahrerei verbunden. Da bleibt wenig Freizeit. Fußball gehört zu seinen Hobbys, Musik hört er gern, vor allem Helene Fischer, er spielt gern auf der Playstation und ist auch regelmäßig im Internet unterwegs – hat auch ein eigenes Facebook-Profil.

Und auf eben dieser sozialen Plattform fällt ihm im April des vergangenen Jahres dann auch ein Mädchen auf. Ein Chat beginnt. Am Anfang vielleicht harmlos, dann aber läuft alles aus dem Ruder. Der 30-jährige Mann bittet das Mädchen nämlich, ihm Nacktfotos von sich zu schicken. Und zwar „mit entblößtem Geschlechtsteil“, wie die Staatsanwältin aus ihrer Anklageschrift vorliest. Das Foto schickt ihm das Mädchen. Doch das reicht ihrem Chatpartner nicht. Er will noch ein Video, eines „mit der Hand in deiner Muschi“. Und auch das macht das Kind prompt. Aus Unwissenheit. Weil sie die Folgen noch gar nicht abschätzen kann. Und weil er sie irgendwie eingewickelt hat. Denn seine Chatpartnerin ist erst elf Jahre alt. Ein Kind noch.

Das jedoch will er nicht gewusst haben, betont der Mann. „Ich habe sie auf über 16 geschätzt“, versichert er. Richter Axel Bormann kann das indes nicht glauben. Zum einen gibt es nämlich ein Chatprotokoll – gefertigt von der Polizei in Thüringen, wo das Kind lebt – aus dem eindeutig hervorgeht, dass ihm die Kleine erst ihr wahres Alter gesagt und sich später dann auf 13 heraufgemogelt hatte. Viel entscheidender aber ist für Bormann das Bildmaterial, das ihm vorliegt. Kurzerhand zitiert er den Angeklagten vor den Richtertisch: „Schauen Sie sich das Mädchen an!“, fordert er ihn auf, „fehlt da nicht was für eine erwachsene Frau? Sieht so eine 16-Jährige aus?“

Zunächst guckt der Befragte runter. Dann aber nickt er doch. Und kurz darauf wischt er sich mit hochrotem Kopf die Tränen aus den Augen. Zudem scheint er den Ausführungen des Richters und der Staatsanwältin nur schwer folgen zu können. Dass bei ihm möglicherweise eine durch Intelligenzminderung begründete verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte, hatten auch schon die ermittelnden Beamten vermutet. Im Vorfeld der Verhandlung war deshalb bereits ein psychiatrischer Gutachter beauftragt worden, sich mit dem 30-Jährigen zu unterhalten.

Ein schweres Unterfangen, wie der Professor es beschreibt, der am Dienstag ebenfalls zur Verhandlung dabei ist. Denn der hatte sich auch im Gespräch mit ihm sehr wortkarg gegeben. Seine fachliche Einschätzung ist trotzdem sehr klar: Der Angeklagte sei deutlich intellektuell beeinträchtigt, betont der Experte. Ein Intelligenztest habe lediglich einen Quotienten von 68 ergeben. Aber er sei in der Lage gewesen einzuschätzen, dass sein Verhalten falsch war. „Er weiß ja auch, was ein Foul beim Fußball ist.“

Sorgen machen dem Fachmann offenbar deutliche Verhaltensauffälligkeiten, eine verminderte Steuerungsfähigkeit und abhängige Züge im sozialen Bereich. „Ich glaube es zwar nicht, bin mir aber nicht ganz sicher, ob er nicht doch pädophile Interessen hat.“ Unabhängig vom Urteil sei es deshalb angebracht, ihm einen Betreuer zu empfehlen. Genau das legt Richter Axel Bormann dem jungen Mann schließlich ans Herz. „Von Amts wegen kann ich das hier nämlich nicht veranlassen.“

Ob der 30-Jährige dieser Empfehlung folgen wird, blieb bis zum Ende der Verhandlung offen. Sicher aber ist, dass er sich innerhalb der nächsten drei Jahre keine Verfehlungen leisten darf. Für diese Zeit setzte Bormann in seinem Urteil nämlich die Bewährung für die sechsmonatige Freiheitsstrafe fest und folgte damit auch dem Antrag der Staatsanwältin. „Es ist schon zu erkennen, dass Sie sich schämen“, hielt er dem Angeklagten zugute, und ebenfalls, dass er – allerdings erst auf Anraten seines Verteidigers – zur Sache ausgesagt hatte. „Hätten wir das Kind vernehmen müssen, hätte sich das deutlich auf Ihr Strafmaß ausgewirkt.“ Zudem war ein weiterer Anklagepunkt fallengelassen worden: Dass er dem Kind tatsächlich ein Foto seines erigierten Penis geschickt hatte, war ihm nämlich nicht nachzuweisen.

Finanzielle Folgen wird der Mann außerdem tragen müssen. So muss er 500 Euro an den Verein Abenteuerland Köckte überweisen, der mit Kindern arbeitet. Und auch die Gerichtskosten werden nicht unerheblich sein, die er selbstverständlich zu tragen hat. Zu Buche schlagen hier insbesondere die Kosten für den Gutachter. Was er seinem Opfer angetan hatte, machte Bormann dem Angeklagten am Ende dann noch einmal in einfachen Worten ganz deutlich: „Ein solches Verhalten hat für kleine Mädchen böse Folgen“, versicherte er. Der Vorfall könne ihre Sexualität dauerhaft beeinträchtigen, „weil sie so etwas nie vergisst!“