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Amtsgericht Mehrfach Kunden um Geld betrogen

Ohne Zertifizierung führte der angebliche Sachverständige Dr. Peter M. Überprüfungen in Betrieben durch und kassierte die Kunden ab.

Von Malte Schmidt 19.06.2020, 01:01

Gardelegen l In einem Verfahren wegen Betruges musste sich kürzlich Dr. Peter M. (Name von der Redaktion geändert) im Saal 1.06 im Amtsgericht Gardelegen verantworten. Wie die Staatsanwältin während der Hauptverhandlung in der Anklageschrift mitteilte, wollte sich der Mann in drei Fällen unter Vorspielen falscher Tatsachen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen.

Um was genau ging es bei den Taten? Dr. M., der seit 2003 als Sachverständiger für Altfahrzeugverwertung, seit 2006 als Sachverständiger für Entsorgungsfachbetriebe tätig ist und seit 2014 auch eine Lehrgangslizenz besitzt, gab seinen Kunden vor, weiterhin zur Zertifizierung der Betriebe berechtigt zu sein.

Demnach führte er entsprechende Überprüfungen der Betriebe durch, obwohl ihm bewusst war, dass er mit Ablauf des 30. Juni 2018 kein öffentlich bestellter Sachverständiger für Altfahrzeugverwertung mehr war – „und somit nicht mehr befugt war, Überprüfungen von Betrieben nach der Altfahrzeugverordnung durchzuführen und entsprechende Zertifikate auszustellen“, so die Staatsanwältin.

Trotzdem führte der 59-Jährige am 4. September 2018 eine Überprüfung für die jährliche Zertifizierung einer Autoverwertung in Klötze durch. Weiterhin auch am 13. September 2018 in einem Metallrecycling-Betrieb in Salzwedel und am 8. Februar 2019 in einer Autoverwertung in Dähre. „Der Angeklagte gab vor, die geforderten Zertifikate nachzureichen“, erklärte die Staatsanwältin.

So bezahlten die Geschädigten nach der Überprüfung ihrer Betriebe 730,80 Euro. In der Erwartung, im Nachhinein ein entsprechendes Zertifikat zu erhalten. Dem war jedoch nicht so. „Der Angeklagte hatte es darauf abgesehen, sich durch den Betrug eine Einnahmequelle zu schaffen. Dabei entstand ein Schaden in Höhe 2192,40 Euro“, fasste die Staatsanwältin zusammen.

Darüber hinaus war Dr. Peter M. in anderen Städten, unter anderem Frankfurt am Main und Gießen, wegen weiterer, ähnlicher Taten angeklagt. Doch wie kam es überhaupt dazu? „Herr Dr. M. muss alle fünf Jahre einen Antrag stellen, um eine neue Lizenz zu erhalten, um weiterhin als Sachverständiger arbeiten zu dürfen“, erklärte seine Rechtsanwältin. Im Jahr 2018 gab es dahingehend jedoch Probleme.

Nach einigen Beschwerden gegen Dr. Peter M. teilte ihm die zuständige Behörde mit, dass er keine neue Lizenz erhalten werde. Dazu hat der heute 59-Jährige Stellung genommen, jedoch laut eigener Aussage keine Antwort erhalten. In Folge dessen beging er die Taten, um weiterhin ein geregeltes Einkommen zu besitzen.

„Ich glaube nicht, dass Sie schlitzohrig sind“, schätzte Richter Axel Bormann während der Verhandlung gegenüber den seriös auftretenden Angeklagten ein. Wie Bormann weiter erklärte, hätte der Angeklagte jedoch ehrlich sein müssen. „Sie hätten zu den Leuten hingehen und sagen sollen, dass Sie zwar turnusmäßig die Überprüfung durchführen, jedoch erst später das Zertifikat ausstellen können, da Sie momentan keine Lizenz besitzen.“ Dr. M. sei jedoch zu seinen Kunden gegangen, habe ihnen vorgetäuscht, ein Sachverständiger zu sein.

„Ich glaube, dass man das ganze Verfahren gar nicht erst hätte führen müssen, wenn Sie von sich aus gesagt hätten, dass Sie die Summen zurückzahlen“, so Bormann, der nach rund 30 Minuten das Urteil verkündete. So werde das Verfahren gegen Dr. Peter M. eingestellt, wenn er bis zum 1. Dezember 2020 den Geschädigten die 730,80 Euro zurückzahle. Damit zeigte sich der 59-Jährige einverstanden.