Geldstrafe Soldat verweigert Corona-Impfung: Prozess in Gardelegen schlägt hohe Wellen
Ein Soldat wurde vor dem Gardelegener Amtsgericht nach einer verweigerten Corona-Impfung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Oberstabsgefreite hat einen prominenten Fürsprecher.

Gardelegen - Immer mal wieder informiert auf dem Messengerdienst Telegram der Administrator der Gruppe "Soldaten für das Grundgesetz" über Prozesse in Zusammenhang mit der Bundeswehr. Oft geht es um verweigerte Corona-Impfungen, wie jetzt in Gardelegen.
K., der damals im Gefechtsübungszentrum des Heeres bei Letzlingen stationiert war, hatte am 13. Dezember 2021 und am 17. März 2022 die Befolgung von Befehlen seines Disziplinarvorgesetzten verweigert. Dieser hat die Aufgabe, wie der Major im Zeugenstand erläuterte, das umzusetzen, was die Bundeswehr vorschreibt. Und dazu gehörte auch das Impfen.
Aus diesem Grund forderte der Staatsanwalt die Verurteilung zu einer Geldstrafe, zu der K. am Ende vom Gericht für die Befehlsverweigerung am 17. März 2022 in Höhe von insgesamt 3.000 Euro auch verurteilt wurde.
Bezüglich der Anklage für den 13. Dezember 2020 wurde K. freigesprochen.
Rechter Youtuber Carsten Jahn vor Ort in Gardelegen

In der Telegramgruppe ist neben allgemeinen Informationen zum Prozess und der Anzahl der Anwesenden "Unterstützer" auch ein Video zu finden. Dieses verweist auf den Youtube-Kanal des rechten Streamers Carsten Jahn, der sich dort laut eigenen Aussagen "Live vor dem Amtsgericht Gardelegen" befindet.
Video in Telegramgruppe: Kommentare zu Soldaten aus Sachsen-Anhalt
Im Video heißt es, dass Jahn den Soldaten persönlich kennt. Dieser sei auf einem Zuschauertreffen gewesen. Laut Jahn sei er ein "ganz gerader junger Mann". Nach der Verhandlungen seien "viele Fragezeichen noch offen". Jahn spricht von einem Urteil mit Licht und Schatten.
Die Kommentatoren sind da eindeutiger. "Ich kann gar nicht schreiben, was ich der politisch motivierten Staatsanwaltschaft wünsche", meint einer. "Alles Gute für den jungen Mann, mit dem ich mich auf dem Zuschauertreffen in Oschersleben austauschen konnte", ein anderer.
Das habe man davon, wenn man dem Staat dient. "Am Ende lassen sie dich dafür, dass du dein Leben für das Land in Gefahr gebracht hast, leiden."
Das Urteil ist hingegen noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen binnen einer Woche Berufung oder Revision beantragen. Dazu äußerte er sich am Prozesstag nicht. Allerdings sagt Jahn in seinem Video, dass es wohl eine taktische Entscheidung sei. Dies soll der Rechtsanwalt des Soldaten gegenüber Jahn erklärt haben. Denn der Vertrag des Bundeswehrsoldaten hat laut Jahn lediglich ein Jahr Restlaufzeit und werde danach auslaufen.