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Vereinsgründung Dorfverein in Kakerbeck steht vor der Gründung: Windenergie soll finanzielle Mittel zur Gestaltung des Dorflebens in den Ort bringen

Von den Windkraftanlagen bei Kakerbeck sollen nach  Repowering-Maßnahmen auch die Einwohner profitieren. So werde es vom Betreiber der Windkraftanlage finanzielle Mittel geben, die der Dorfgemeinschaft zugute kommen sollen. Empfänger soll der Dorfverein werden, der sich  in Gründung befindet.

30.06.2021, 22:00
Für den Windpark Neuendorf/Kakerbeck gibt es Pläne zum Repowering. In Vorbereitung auf diese Maßnahme ist der Ortschaftsrat Kakerbeck dabei, eine Satzung für einen Dorfverein zu erstellen, der anteilig aus dem Erlös des Energieverkaufs Mittel für den Ort erhält. Der Verein befindet sich derzeit noch in der Gründung.
Für den Windpark Neuendorf/Kakerbeck gibt es Pläne zum Repowering. In Vorbereitung auf diese Maßnahme ist der Ortschaftsrat Kakerbeck dabei, eine Satzung für einen Dorfverein zu erstellen, der anteilig aus dem Erlös des Energieverkaufs Mittel für den Ort erhält. Der Verein befindet sich derzeit noch in der Gründung. Foto: Markus Schulze

In Kakerbeck steht ein weiterer Verein vor der Gründung. Für diesen, der derzeit von den Kakerbeckern als Dorfverein betitelt wird, wird der Ortschaftsrat während seiner Sitzung am Dienstag, 20. Juli,  eine Satzung erstellen.

„Wir wollen für Kakerbeck, Jemmeritz und Brüchau  mit diesem Verein die dörfliche Entwicklung vorantreiben“, wie Ortsbürgermeister Ulf Kamith auf Anfrage mitteilt. Konkurrenz zum bereits bestehenden Kulturförderverein Kakerbeck, zum  Förderverein der Feuerwehr oder zur Kakerbecker Karnevals-Gesellschaft  wird der Dorfverein nicht werden. Er soll einen ganz besonderen Zweck erfüllen.

Ortschaftsrat bereitet Dorf auf Repowering vor

Hintergrund sind die geplanten Repowering-Maßnahmen im Windpark Neuendorf/Kakerbeck. Die Windpark Neuendorf/Kakerbeck GmbH & Co. KG plant den bestehenden Windpark zu erneuern. Dazu sollen Windkraftanlagen des 2000 errichteten  Parks abgebaut und durch neue, höhere ersetzt werden. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)  sei  festgehalten, so Kamith, dass   betroffene Kommunen eine finanzielle Beteiligung erhalten, quasi als Ausgleich für den durch die Windkraftanlagen entstehenden Lärm oder den Schattenwurf. Betreiber von Windenergieanlagen dürfen künftig bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Windstrom an die  Orte weiterreichen.

Anteilig könne Kakerbeck für die Windräder auf der Gemarkung Kakerbeck also Geld erhalten. Dies greife jedoch erst nach den Repowering-Maßnahmen, sagt Kamith. Diese Mittel können die Ortschaften dann für ihre eigenen Belange einsetzen, beispielsweise für das Austragen von Festen. Wofür genau  das Geld in Kakerbeck  eingesetzt werden soll, sei aber  noch festzulegen. Auf jeden Fall sollen somit  die Einwohner von den Windrädern vor dem Ort profitieren. Dazu braucht es aber eine Organisation, die diese finanziellen Mittel, die der Betreiber aus dem Erlös der Energiegewinnung dem Dorf zugute kommen lässt,  entgegennimmt.

Und diesen Part soll der noch zu gründende Dorfverein übernehmen.  In Cheinitz und Zethlingen existieren solche Vereine bereits.  Sie wurden im vergangenen Jahr gegründet.