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Friedhofspflege Unkraut wuchert auf den Gräbern

Auf den Friedhöfen können sich Angehörige an ihre Lieben erinnern, müssen aber auch die Gräber pflegen. Doch was heißt das?

Von Elke Weisbach 06.08.2020, 04:00

Gardelegen l Ein Gardelegener Ehepaar erhielt vor kurzem Post von der Friedhofsverwaltung der Hansestadt. Eigentlich ging es um den Grabstein an der von ihnen betreuten letzten Ruhestätte. Der wackelte, wie eine Überprüfung ergeben hatte.

Ein Telefonat sollte Klarheit darüber bringen, wie schwerwiegend das Problem sei. Und dabei kam die zuständige Mitarbeiterin der Verwaltung auch noch auf ein anderes Problem zu sprechen. Die Grabstelle sehe ungepflegt aus, erklärte sie. Und wirklich, als das Ehepaar auf dem Friedhof nachsah, war das Unkraut, das erst vor gut vier Wochen beseitigt worden war, schon wieder enorm gewachsen.

Das Grab, das mussten sie zugeben, sah etwas verwahrlost aus. Da war also ein Großeinsatz notwendig, um die Grabstätte wieder in einen gepflegten Zustand zu bringen.

Doch was heißt gepflegt? Jeder Mensch hat da sicher ein anderes Empfinden. Darüber sprach die Volksstimme mit Isolde Niebuhr, Fachbereichsleiterin in der Gardelegener Stadtverwaltung für Sicherheit und Ordnung. Sie verwies zunächst auf die Friedhofssatzung der Hansestadt und zitierte daraus den allgemeinen Gestaltungsgrundsatz: „Jede Grabstätte ist so zu gestalten, zu unterhalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.“

Maßstab dafür seien zumeist die Gräber in der Nachbarschaft. Die Gestaltungen seien oft sehr ähnlich. Vorschriften allerdings, welche Blumen oder anderen Gewächse gepflanzt werden sollen, gebe es nicht. Das Pflanzen von Gehölzen und Bäumen auf den Gräbern sei allerdings nicht gestattet. Zudem sollte sich die letzte Ruhestätte in einem ansehnlichen Zustand befinden, das heißt, nicht verkrautet sein.

„Die Mitarbeiter erkennen schon, wenn lange nichts getan wurde“, erklärte Niebuhr. Denn sie seien regelmäßig auf den Friedhöfen unterwegs, weil es dort immer etwas abzustimmen gebe, wie zum Beispiel das Aussuchen einer Grabstelle mit Angehörigen nach einem Sterbefall. Und wenn das Unkraut auf einem Grab schon 30 Zentimeter hoch stehe, war wohl schon länger niemand zur Grabpflege vor Ort. „Das wächst ja nicht von heute auf morgen“, so die Ordnungsamtsleiterin.

Stellen die Mitarbeiter fest, dass ein Grab nicht gepflegt sei, werde der Nutzungsberechtigte, wie der Erwerber einer Grabstätte genannt wird, angeschrieben. Er bekommt, so ist es in der Friedhofssatzung geregelt, vom Amt die Aufforderung, innerhalb einer Frist, die Grabstätte in Ordnung zu bringen. Das werde laut Niebuhr kontrolliert.

Komme der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, könne die Stadt im Rahmen einer Ersatzmaßnahme das Grab in Ordnung bringen und dem Nutzungsberechtigten die Kosten auferlegen. Zudem greife dann der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

In Gardelegen komme das vor, in den Ortsteilen weniger. Dort seien ungepflegte Gräber weniger zu finden. „Im Dorf herrscht eine andere Friedhofskultur. Jeder kennt jeden und jeder achtet auf jeden“, so Niebuhr.

Für die Pflege der anonymen und teilanonymen Grabstätten auf den Friedhöfen in Gardelegen und den Ortsteilen seien die von der Stadt beauftragten Dienstleister zuständig. Der Pflegeauftrag beinhalte aber nur das Mähen des Rasens auf diesen Flächen.

Die Blumengebinde und anderen Gestecke des Gedenkens auf den dafür eingerichteten Ablageflächen vor dem Gräberfeld oder an den Erinnerungsstelen werden von ihnen nicht weggeräumt. Schließlich habe das ja jemand anderes gekauft. Dafür sei jeder, der dort etwas ablegt, selbst verantwortlich.

Allerdings, darauf wies Niebuhr explizit noch einmal hin, muss Plastikmüll mit nach Hause genommen werden. Der gehöre nicht auf den Ablageplatz für pflanzliche Abfälle. Leider sei diese Müllentsorgung auf dem Friedhof ein großes Problem und komme allen teuer zu stehen. Denn die Kosten für die dann notwendige Mülltrennung fließen in die Kalkulation der Friedhofsgebühren ein. „Preiswerter werden die dann bestimmt nicht“, betonte Niebuhr.