Gardelegen Corona: erste Lockerungen
Ab Montag können die Einzelhandelsgeschäfte in Gardelegen und den Ortsteilen wieder geöffnet werden. Die Händler freuen sich.
Gardelegen l „Als Händlerin finde ich die Lockerungen super“, sagt Bettina Kiefer und schließt schon mal fürs Foto freudestrahlend die Tür zu ihrem Modegeschäft in der Gardelegener Innenstadt auf. Sie begrüßt dabei Passantinnen und ermuntert sie zum Geschäftsbesuch in der kommenden Woche. Dann nämlich kann sie nach fünf langen Wochen endlich ihren Laden wieder öffnen. Aber sie sieht die Lockerungen in der Corona-Krise, die am Mittwochabend von Kanzlerin Angela Merkel verkündet werden, privat durchaus auch als kritisch an. „Die Geschichte ist noch nicht ausgestanden. Ich habe Angst, dass wir das vielleicht zu locker sehen und nicht mehr den nötigen Abstand halten“, meint die 56-Jährige aus Lindenthal. Aber die Freude, endlich wieder arbeiten gehen zu können, überwiegt natürlich.
Denn nach der vierten Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt dürfen Ladengeschäfte jeder Art bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder geöffnet werden – unter Einhaltung von Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen. Und diese Lockerungen seien überaus erfreulich, betont Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher gestern. Denn in den vorwiegend inhabergeführten Geschäften in der Gardelegener Altstadt und in den Ortsteilen sei die Verkaufsfläche wesentlich kleiner als 800 Quadratmeter, so dass die meisten Geschäftsleute ab Montag wieder öffnen können.
Geöffnet sein wird auch wieder die Tourist-Information in der Alten Löwenapotheke. Die geforderten Hygieneregeln und die Zugangsbegrenzung werden eingehalten. Sämtliche Kindertageseinrichtungen, Horte und Grundschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bleiben bis einschließlich 3. Mai geschlossen. Angeboten wird weiterhin eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern oder ein Elternteil in systemrelevanten Berufen tätig sind. Auch in der Gardelegener Stadtverwaltung wird weiter gearbeitet. „Wir bitten aber, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen“, so Schumacher. Genutzt werden sollte die Möglichkeit einer telefonischen oder elektronischen Kontaktaufnahme. Bei ganz dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheit könnten entsprechende Termine vereinbart werden. Möglich ist auch ein Besuch der Verwaltung dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr.
Für die angehenden Abiturienten an den Gymnasien und die Zehntklässler der Sekundarschulen soll es am Donnerstag, 23. April, wieder los gehen, sorgt gestern Nachmittag Landrat Michael Ziche in einer Pressekonferenz für Klarheit. Unter den erforderlichen hygienischen Voraussetzungen könnten die Prüfungsvorbereitungen beginnen. Es werde empfohlen, Textilschutzmasken zu tragen. Das sei aber keine Pflicht, betont Ziche. Das gelte auch für den Öffentlichen Personennahverkehr. Der Kreis werde dafür Schutzmasken zur Verfügung stellen. Für den Transport der Abschlussschüler werde gesorgt sein. Der Bedarf werde voraussichtlich nicht sehr hoch sein, weil die älteren Schüler in der Regel individuell zur Schule fahren. Das Land Sachsen-Anhalt hat nach den Festlegungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder gestern die vierte „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus“, kurz Eindämmungsverordnung, beschlossen. Diese Verordnung kann auch auf der Homepage der Stadt unter www.gardelegen.de eingesehen werden, so Schumacher.