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Gardelegen Toten Hund im Koffer vergraben

Ein unbekannter Halter hat seinen toten Hund in einem Koffer im Naturschutzgebiet bei Gardelegen vergraben. Die Ermittlungen laufen.

Von Cornelia Ahlfeld 10.05.2020, 15:11

Gardelegen l Ramona S. geht regelmäßig mit ihrem Dackel in den Kellerbergen bei Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) spazieren. Bei Wind und Wetter, auch an jenem Tag vor knapp drei Wochen. Am Rastplatz im Kämmereiforst, dort, wo bis vor ein paar Jahren die Heideblütenfeste gefeiert wurden, zieht der Dackel an der Leine. Er will zu einem Baum, fängt an zu schnüffeln und zu wühlen. Ramona S. (Name der Redaktion bekannt) sieht genauer hin, was ihr Hund da anstellt und warum. Sie entdeckt Büchsen mit Katzenfutter, eine blaubunte Leine, einen Futternapf – und einen geschlossenen Koffer, halb eingegraben in der Erde. Sie scheut sich, den Koffer rauszuholen und zu öffnen. Sie hat aber da schon einen schlimmen Verdacht. Schnell geht sie nach Hause, informiert das städtische Ordnungsamt. Tagelang tut sich nichts. Sie informiert das Veterinäramt und Polizeibeamte einer Streifenfahrt, die sie auf einem ihrer Spaziergänge in den Kellerbergen trifft. Sie meldet sich erneut im Ordnungsamt. Danach ist der Platz beräumt, nur der Koffer ist noch genauso halb eingegraben in der Erde. Wieder ruft sie im Ordnungsamt an und wendet sich auch an die Gardelegener Volksstimme-Redaktion.

Florian Kauer, in der Verwaltung als Fachdienstleiter für Ordnung, Sicherheit und allgemeine Gefahrenabwehr zuständig, macht sich am späten Mittwochnachmittag der vorigen Woche auf den Weg. Und das, was er dort findet, macht ihn sprachlos: einen toten Hund, verpackt in einem Koffer, verbuddelt im Natura-2000-Schutzgebiet. „Das ist eine riesige Sauerei, ein Tier so unwürdig an einem Platz mit viel Publikumsverkehr zu entsorgen“, empört sich Kauer, der in seiner Amtszeit so etwas noch nicht erlebt hat, wie er auf Volksstimme-Anfrage bestätigt. Es handelt sich um einen Mischlingshund mit dunklem Fell, etwa so groß wie ein Mops. Der Hund ist nicht gechippt.

Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Denn der Halter des Tieres habe gleich gegen mehrere gesetzliche Grundlagen verstoßen, unter anderem gegen das „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung“. Dort sei geregelt, wo Heimtiere, zu denen Hunde zählen, beseitigt werden dürfen, erläutert Kauer. Unter anderem dürfen Hunde in einer Verbrennungsanlage verbrannt, auf einem von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Platz, etwa Tierfriedhöfe, oder auf dem Grundstück des Tierhalters vergraben werden.

Nicht erlaubt sei das jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Tiere müssten mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sein. „Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann je nach Vorfall mit einem Bußgeld belangt oder strafrechtlich im Höchstfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden“, macht Kauer deutlich. Er hat in diesem Fall auch das kreisliche Veterinäramt mit einbezogen. Amtstierarzt Ramón Rulff hat eine Sektion des Hundes veranlasst, um die Todesursache zu ermitteln, da der Verdacht einer tierschutzwidrigen Tötung bestehe. „Wir arbeiten eng mit dem Kreis zusammen, um diese widerliche Tat aufzuklären“, so Kauer.

Er hofft nun auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Wer Hinweise geben kann, auch wenn sie noch so klein sind, möge sich bitte melden. Ich gehe jedem Hinweis persönlich nach“, versichert Kauer. Und weiter: „Und wenn ein Verursacher gefunden wird, kommt die Höchststrafe.“ Die könnte indes etwas geringer ausfallen, wenn sich der Hundebesitzer freiwillig meldet. Die Kritik, dass das Ordnungsamt zu spät gehandelt habe, weist Kauer zurück. Er selbst habe den Fall am 28. April auf dem Tisch gehabt. Eine Mitarbeiterin sei dann vor Ort gewesen und habe den Müll entsorgt, den Koffer aber leider übersehen. Wer Hinweise geben kann, wird gebeten, sich im städtischen Ordnungsamt unter 03907/71 61 40 zu melden.