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Geburten Mädchen in der Überzahl

Auch 2017 hatten die Mitarbeiter der Entbindungsstation im Gardeleger Altmark-Klinikum wieder gut zu tun.

Von Gesine Biermann 11.01.2018, 02:00

Gardelegen l Frieda, Ida und Lina – schaut man sich die Favoriten der beliebtesten weiblichen Vornamen im vergangenen Jahr an, könnte diese Liste auch hundert Jahre zuvor entstanden sein. Jeweils vier kleine Mädchen wurden 2017 nämlich so genannt und führen damit die Statistik der beliebtesten Mädchennamen in Gardelegen an.

Und auch bei den sieben zweitbeliebtesten Vornamen – jeweils dreimal wurden sie vergeben – ist die Vorliebe für kurze und deutsche Vornamen ungebrochen. Die Eltern der Knaben folgten diesem Trend im vergangenen Jahr in Gardelegen ebenfalls. Hier gibt es allerdings einen klaren Spitzenreiter: Allein sechs Mal wurde der Vorname Finn oder Fynn ausgewählt. Fünfmal wurde der jüngste Sohn Hannes genannt und immerhin noch jeweils vier Elternpaare entschieden sich für Friedrich, Leo, Leon, Mats oder Paul.

Aber auch einige eher seltene Vornamen beurkundeten Gardelegens Standesbeamtinnen im vergangenen Jahr. So heißen kleine Mädchen nun unter anderen Talida, Maelie, Anouk oder Summer und kleine Jungs Roscoe, Kian, Airi oder Shawn.

Die überwiegende Anzahl, aller Neugeborenen bekam 2017 übrigens auch nur einen Vornamen. Für jedes dritte Kind suchten die Eltern noch einen weiteren Vornamen aus. Bei insgesamt acht Kindern stehen sogar drei Vornamen in der Geburtsurkunde.

Beurkundet wurden im vergangenen Jahr im Gardeleger Standesamt insgesamt die stattliche Zahl von 358 Geburten. Allerdings fallen darunter auch fünf Beurkundungen von Kindern, die noch in den letzten Tagen des Jahres 2016 geboren wurden. Im zurückliegenden Jahr waren die Mädchen übrigens tatsächlich mengenmäßig das stärkere Geschlecht. Sie waren mit 187 im Vergleich zu den Jungen mit 166 nämlich klar in der Überzahl.

Sechs Mal erblickten im Jahr 2017 zudem Zwillinge das Licht der Welt. Dreimal wurden zwei Mädchen geboren, einmal zwei Jungen, und zwei Zwillingspaare sind echte Zwillingspärchen.

An genau vier Tagen hatten die Mitarbeiter auf der Entbindungsstation im Altmark-Klinikum zudem richtig viel zu tun. So wurden am 27. März, am 6. August und am 7. August jeweils vier Kinder und am 13. November sogar sechs Kinder geboren – darunter einmal Zwillinge.

Geburtenstärkster Monat war im Jahr 2017 eindeutig der August mit 43 Geburten. Am wenigsten Kinder, nämlich nur 22, wurden im April geboren

Die allermeisten Eltern nahmen für sich und ihr Kind auch wieder das Angebot des Altmark-Klinikums in Anspruch, im Kreißsaal des Altmark-Klinikums zu entbinden. Zwei junge Mütter entschieden sich im März und im September allerdings bewusst für eine Hausgeburt.

Und auch viele junge Mütter aus anderen Ländern wurden im zurückliegenden Jahr in Gardelegen entbunden. Viele Eltern stammen zum Beispiel aus Polen, Russland oder Vietnam. Neun Kinder haben afghanische Eltern, drei Kinder syrische Wurzeln und zwei Kinder sind indischer Abstammung. Jeweils einmal vertreten sind die Nationalitäten Iran, Türkei und Pakistan.

Ihre Kinder wurden damit zudem auch deutsche Staatsbürger: Seit dem 1. Januar 2000 gilt in Deutschland das Geburtsortsprinzip. Das besagt, dass alle Kinder, die ab diesem Zeitpunkt in Deutschland geboren werden, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen – unabhängig von der Abstammung und Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.

Damit das Geburtsortsprinzip greift, muss bei der Geburt des Kindes allerdings mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnen, eine Aufenthaltsberechtigung aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

Besitzt nur ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, übernimmt das in Deutschland geborene Kind laut Abstammungsprinzip auch die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern. Es besitzt somit vorerst eine doppelte Staatsangehörigkeit.

Besitzt kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit und hat das Kind diese nur durch seine Geburt in Deutschland erhalten, kann es im Regelfall nicht beide Staatsangehörigkeiten auf Dauer behalten. Nach dem Optionsmodell muss das Kind sich mit dem 18. Lebensjahr, spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.