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Gericht 19-Jährige kauft 50 mal Drogen

50 mal Marihuana zum Eigenbedarf soll eine 19-Jährige gekauft haben. Der Richter beließ es bei einer Ermahnung.

Von Petra Hartmann 16.02.2019, 22:00

Gardelegen l Drogenkauf in 50 Fällen warf die Staatsanwaltschaft einer 19-Jährigen vor. Die gebürtige Gardelegerin, die nun in einem Ortsteil der Hansestadt lebt, habe in der Zeit von September 2017 bis Oktober 2018 jeweils drei Gramm Marihuana für den Eigenverbrauch erworben.

Die 19-Jährige wollte den Namen des Händlers, von dem sie den Stoff erhalten hatte, nicht nennen. Über ihre eigene Drogenkarriere gab die Mutter eines zweijährigen Sohnes jedoch offen Auskunft. Sie habe 2017 begonnen, Drogen zu nehmen. Grund sei „der Erzeuger von meinem Sohn“ gewesen, gab sie an: „Wir haben zusammen gelebt, und dann musste ich wieder zurück nach Gardelegen, weil er mich rausgeschmissen hat. Meine beste Freundin wollte mich hier auffangen und hat mich dann in diese Kreise geschleppt.“ Angefangen habe es mit kleinen Mengen, dann sei es immer mehr geworden. „Bis es dann irgendwann keinen Tag mehr ohne Drogen ging.“ Zu der Zeit wurde ihr auch ihr Ausbildungsplatz als Kinderpflegerin gekündigt. Die junge Frau hatte 117 Fehlstunden angesammelt. Viele aus Krankheitsgründen oder weil ihr Kind krank war – allerdings hatte sie nie eine Krankmeldung abgegeben.

Inzwischen habe sie einen neuen Freund. „Er findet Drogen nicht cool und unterstützt mich beim Entzug“, sagte sie. Sie würde gern eine stationäre Entziehung machen. Allerdings müsste dann der Sohn vielleicht zu Pflegeeltern gegeben werden. Eine Idee, die bei der Staatsanwältin für Bestürzung sorgte – „weil man ein zweijähriges Kind nicht allein lässt und es auch nicht in eine Pflegefamilie gibt“, wies die Anklagevertreterin sie zurecht.

Die 19-Jährige hat in ihrer Jugend mit ihrer alkohol-abhängigen Mutter bereits einiges durchgemacht, wie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete. Sie habe mit ihrer alleinerziehenden Mutter zusammengelebt und dort immer wieder häusliche Gewalt und Alkoholexzesse erlebt. Als sie in der fünften Klasse war, habe sie gesagt, sie wolle in ein Heim, zu Hause hielte sie es nicht mehr aus. Daraufhin wurde sie in ein Heim gebracht. Dort habe sie auch ihren damaligen Freund kennen gelernt. Als das Baby kam, wechselte sie in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Sie erwarb den Hauptschulabschluss. „Viele schaffen das nicht“, betonte die Jugendgerichtshelferin. Inzwischen habe sie sich auch mit ihrer Mutter wieder vertragen. Allerdings nicht unbedingt zum Besten des Babys: „Wir haben in Gardelegen die Mutter besoffen mit dem Kinderwagen rumschieben sehen“, berichtete sie. Ein Besuch des Jugendamtes bei der Mutter folgte. „Die Mutter war in einem Zustand, ich kann es kaum beschreiben. Sie ist eine nette, lustige Frau und nicht aggressiv, aber es ist nicht auszuhalten. Während unseres Gesprächs zur Hilfeplanung war ihrer Tochter die Sache sichtlich peinlich.“

Die Angeklagte selbst habe eine sehr liebevolle Beziehung zu ihrem Sohn, aber sie brauche ein wenig Unterstützung. „Um ihr Kind kümmert sie sich sehr gut.“

Die junge Frau habe ihren Platz in einem Projekt, in dem sie auch ihre Ausbildung machte, verloren, weil sie nicht hingegangen sei. Die 117 Fehlstunden seien jedoch nicht alle durch Schwänzen entstanden, viele seien krankheitsbedingt gewesen. „Aber sie hat die Scheine nicht abgegeben, was doch die normalste Sache der Welt wäre. Sie hat immer erwartet, dass jemand auf sie zukommt.“

Aufgrund einer deutlichen Reifeverzögerung der jungen Frau regte sie an, dass die Angeklagte noch nach Jugendstrafrecht beurteilt würde. Die Staatsanwältin schlug vor, es für dieses Mal bei einer Ermahnung zu belassen.

Ein Vorschlag, dem Richter Axel Bormann folgte. Er legte der 19-Jährigen ferner auf, mindestens einmal wöchentlich eine ambulante Suchttherapie zu besuchen und fünf Termine an der Grone-Schule zu absolvieren. Wenn sie diese Auflagen erfüllt, wird das Verfahren eingestellt.