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Gericht Ehefrau sollte das nicht mitkriegen

Zu einer Geldstrafe und den Entzug des Führerscheines für acht Monate wurde ein Mann aus einem Klötzer Ortsteil verurteilt.

Von Doreen Schulze 13.03.2019, 17:25

Gardelegen l Gleich zweimal Fahrerflucht in einer Nacht beging ein 47-Jähriger und versuchte am nächsten Morgen der Polizei zu erzählen, das Auto sei geklaut worden. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Vortäuschens einer Straftat musste sich der Mann aus einem Klötzer Ortsteil vor dem Gardeleger Amtsgericht verantworten.

Der Mann hatte während des Urlaubs seiner Frau deren Wagen, einen Chrysler Dodge, benutzt. Angefangen hatte es mit einem relativ kleinen Unfall auf der Landstraße 11 in der Nähe von Rohrberg. Da hatte er gegen 22 Uhr bei einem Überholmanöver einen VW-Transporter gestreift, dessen Seite verkratzt und den Außenspiegel abgefahren. Anstatt zu stoppen und mit dem VW-Fahrer die Personalien auszutauschen, stieg der 47-Jährige aufs Gas und flüchtete. Wenig später kam er mit seinem Dodge auf der B 248 bei Kuhfelde in einer Kurve von der Straße ab, fuhr auf der rechten und der linken Fahrbahnseite einen Begrenzungspfahl um, der Wagen überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen, woraufhin der Fahrer sich zu Fuß aus dem Staub machte. Am nächsten Morgen ging er zur Polizei und meldete den Dodge als gestohlen.

Der zweite Unfall hatte sich rund 25 Kilometer vom Wohnsitz des 47-Jährigen zugetragen. Da er gehbehindert ist, konnte er nicht als Fußgänger nach Hause kommen. So versteckte er sich zunächst im Wald und sah zu, wie das Auto abgeschleppt wurde. Dann rief er einen Bekannten an, erzählte ihm, was passiert war, und ließ sich abholen. Pech für den hilfsbereiten Freund: Der Staatsanwalt wurde jetzt in der Verhandlung hellhörig und ließ sich den Namen geben, der Mann wird voraussichtlich demnächst eine Vorladung wegen seiner Hilfe bei der Fahrerflucht erhalten. Außerdem hatte der 47-Jährige zwei weitere Freunde mit in die Sache hineingezogen: Er hatte die beiden gebeten, ihm für die Zeit des Unfalls ein Alibi zu geben. Bei der Polizei sagten beide tatsächlich zunächst aus, dass er an dem Abend bei ihnen gewesen sei. Sie widerriefen die Aussage jedoch später. Auf Anraten seines Anwalts machte er schließlich selbst reinen Tisch bei der Polizei und gestand die Taten.

So richtig erklären konnte der Angeklagte sein Handeln vor Gericht nicht. „Das Auto ist nicht auf mich zugelassen, sondern auf meine Frau, und ich habe gedacht, ich kriege das wieder hin, bevor meine Frau aus dem Urlaub zurückkehrt“, sagte er. „Ich wollte nicht, dass meine Frau das mitkriegt. Aber der Ärger wäre vielleicht nicht so groß gewesen, wenn ich angehalten hätte. Ich weiß, dass das nicht richtig war.“ Richter Axel Bormann vermutete zwar, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen war, nachweisen ließ sich dies jedoch nicht. Auch dass der Angeklagte den Unfall vor seiner Frau verheimlichen wollte, konnte Bormann offenbar nicht verstehen: „Wie ein Hausdrache sieht sie doch gar nicht aus“, meinte er mit Blick auf die Partnerin des Angeklagten, die ihn zum Prozess begleitet hatte.

Inzwischen hat der Mann den Schaden beglichen, beziehungsweise die Versicherung übernahm dies. Am Spiegel und an der Seite des VW Transporters war ein Schaden in Höhe von 726,85 Euro entstanden, die beiden umgefahrenen Pfosten kosteten 104 Euro. „Ich kann nur sagen, dass es mir sehr leid tut, was ich da gemacht habe“, sagte er.

Der Staatsanwalt forderte für die Taten eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen à 30 Euro. Außerdem habe sich der Mann als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen, daher solle der vor vier Monaten eingezogene Führerschein noch für acht weitere Monate einbehalten werden. Ein Antrag, dem Richter Bormann in seinem Urteil folgte. „Sie können es sich offensichtlich auch nicht erklären“, meinte er. „Ungeschehen kann man es nicht machen, also muss sich die Justiz damit beschäftigen.“