1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Ex-Partner aus Rache angezeigt?

Gericht Ex-Partner aus Rache angezeigt?

Er soll sein eigenes Kind misshandelt haben, stand deshalb in Gardelegen vor Gericht. Eindeutig nachweisbar waren diese Behauptungen nicht.

Von Doreen Schulze 21.10.2019, 10:00

Gardelegen l Der Junge war gerade einmal zwei Wochen alt, da wurde ihm schon Leid angetan. Ärzte stellten eine Bisswunde im Gesicht fest. Innerhalb von knapp vier Wochen sind drei weitere Verletzungen aufgetreten, verursacht durch Bisse beziehungsweise stumpfe Gewalt. Die Mutter ging mit dem Säugling zum Arzt. Die Mitarbeiter dort informierten das Jugendamt. Nach der vierten Verletzung wurde das Kind einer Pflegefamilie übergeben. Das war im März 2016. Im Juni 2016 zeigte die Kindsmutter den Kindsvater an. Sie behauptete, er habe dem Kind die Wunden angetan. Nachdem sich die Frau bereit erklärte, in ein Mutter-Kind-Heim zu ziehen, erhielt sie den Säugling zurück. Mittlerweile lebt sie mit ihm und einem weiteren Kind in einem Ortsteil Gardelegens.

Wegen der Misshandlungen des Säuglings stand der Kindsvater, der mittlerweile in Rheinland-Pfalz lebt, nun in Gardelegen vor Gericht. Die Anschuldigungen wies der 24-Jährige von sich. „Ich weiß zu 100 Prozent, dass ich das nicht war“, erklärte er mit zaghafter Stimme und sichtlich nervös. Und fügte hinzu, dass er glaube, dass seine Ex-Partnerin, die Mutter des Kindes, ihm dies in die Schuhe schieben wolle, weil er sie verlassen habe.

Er habe sich mit seiner Lebensgefährtin gemeinsam um das Neugeborene gekümmert, berichtete er. Abwechselnd haben sie ihm die Flasche gegeben, ihn gewickelt, sind abwechselnd aufgestanden, wenn das Kind in der Nacht geschrien habe. Die Verletzungen will die Mutter immer dann bemerkt haben, wenn zuvor der Vater mit dem Baby allein gewesen war.

Als wichtige Anmerkung ergänzte der Beschuldigte in seiner Aussage, dass das Kind nicht, wie von der Mutter beschrieben, im Kinderbett schlief, sondern im Kinderwagen. Dies sei von Bedeutung, denn der damals fünfjährige Bruder des Säuglings konnte im Kinderwagen an das Kind herankommen. Im Kinderbett wäre dies nicht möglich gewesen. Einmal sei der Beschuldigte aufgewacht, weil der Säugling schrie, der Fünfjährige habe ihm die Flasche gegeben und ihn, den Beschuldigten, erschrocken angesehen. Der Beschuldigte könne sich vorstellen, dass die Verletzungen durch den Bruder entstanden sein könnten, der „Aufmerksamkeit gebraucht“ habe.

Und dann gab es da noch einen Social-Media-Chatverlauf zwischen dem Beschuldigten und der Kindsmutter. In diesem äußerte der 24-jährige Hartz-IV Empfänger, dass er glaube, sie habe ihn nur angezeigt, um sich an ihm zu rächen. Im Chatverlauf, der dem Gericht vorlag, antwortete sie, dass sie ihn tatsächlich anzeigte, weil er sie im Stich ließ. „Weil ich ins Mutter-Kind-Heim ziehen musste. Da ist es schlimmer als im Knast“, schrieb sie ihm.

Vom Richter mit dieser Äußerung konfrontiert, gestand die zweifache Mutter ein, dies geschrieben zu haben. Sie habe es aus Liebe getan, weil sie hoffte, dass ihr Ex-Partner wieder zu ihr zurückkomme.

Im weiteren Verlauf ihrer Zeugenaussage kam es zu widersprüchlichen Äußerungen. Gefragt, wo das Kind denn geschlafen habe, im Kinderbett oder im Kinderwagen, antwortete sie zunächst: im Kinderbett. Nach näherer Befragung berichtete sie dann aber, dass der Säugling eher selten im Kinderbett schlief.

Eingangs der Zeugenbefragung sagte die 29-Jährige auch, dass sie nicht viel zu den Vorkommnissen sagen könne. „Ich habe nur die Ergebnisse gesehen, also die Verletzungen.“ Und die seien immer dann zutage gekommen, nachdem der Beschuldigte mit dem Kind allein war. Der Richter konfrontierte die junge Frau dann mit ihrer Aussage, die sie bei Erstattung der Anzeige der Polizei gegenüber äußerte. Damals sagte sie, sie habe einmal gesehen, wie ihr damaliger Lebensgefährte dem Kind gegenüber handgreiflich wurde. „Nun sagen Sie aber, Sie haben nichts gesehen“, hakte der Richter nach. Sie erklärte daraufhin, sie habe gesehen, wie der Beschuldigte den Säugling derb mit dem Rücken auf das Sofa drückte. Die Hände hatte er dabei am Bauch des Kindes. Als sie anschließend das Kind in den Arm nahm, um es zu trösten, sei ihr ein Bluterguss aufgefallen.

Der Pflichtverteidiger des Beschuldigten fragte daraufhin den anwesenden Rechtsmediziner, ob es möglich sein kann, dass die Kindsmutter unmittelbar nach dem von ihr geschilderten Vorfall entsprechende Male am Körper des Kindes wahrnehmen könne. Der Rechtsmediziner räumte ein, dass die Entwicklung eines Hämatoms nicht von jetzt auf gleich passiere. Er halte diese Behauptung für „exotisch“. Nicht eindeutig differenzieren konnte er, ob die Bisswunde im Gesicht von einem erwachsenen oder einem kindlichen Gebiss stammte.

Als ihm das Kind vorgestellt wurde, war die Wunde weitestgehend verheilt, sagte er. Allein vom Foto, das ihm das Krankenhaus zur Verfügung stellte, konnte er keine Rückschlüsse ziehen. Aufgefallen sei ihm, dass das Kind in seiner gesamten Entwicklung rückständig war.

Da nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer dem Kind die Verletzungen antat, folgte das Gericht dem Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft und sprach den Beschuldigten frei.

Das Urteil sei ein „unbefriedigendes Ergebnis“ so Richter Axel Bormann, denn einem Kind wurde weh getan und es kann dafür kein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen werden.