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Gericht Fahrerflucht: Kleine Delle wird teuer

Für seine Entscheidungen nach einem banalen Parkunfall wird ein 55-jähriger Gardeleger heftig zur Kasse gebeten.

Von Gesine Biermann 01.08.2018, 03:00

Gardelegen l „Wie ein Stempelabdruck“ passten Beule und Delle ineinander, betont der Kfz-Gutachter. Im Auftrag des Gerichtes hatte der Experte zwei Autos einander gegenübergestellt. Danach steht fest: Die Delle im kleinen Corsa stammt unzweifelhaft vom großen Mitsubishi. „Eigentlich wollte ich die Zeugen gar nicht mehr vorladen“, sagt Strafrichter Axel Bormann. Denn so eindeutig seien Gutachten selten. Dass zur zweiten Hauptverhandlung doch noch einmal alle Zeugen kommen müssen, liegt in der Person des Angeklagten begründet. Der nämlich gibt an, mit dem Unfall nichts zu tun zu haben. Am ersten Verhandlungstag streitet der Logistiker jedenfalls alles ab, was ihm vorgeworfen wird. Zwar sei er am fraglichen Tag 2016 mit seinem Auto tatsächlich auf dem Parkplatz der Gardeleger Sparkassenfiliale an der Bismarker Straße gewesen. Er habe aber keinen Unfall gehabt, betont der Angeklagte im März 2017 vor Gericht.

Und weil ihn da keine noch so plausible Zeugenaussage zu einem Geständnis bringt, vertagt Axel Bormann damals die Verhandlung und bestellt den Gutachter.

Dass der 55-Jährige auch angesichts dessen klarer Bestätigung vor wenigen Tagen immer noch leugnet, gegen den Corsa einer jungen Gardelegerin gefahren zu sein, kann Bormann allerdings kaum glauben. „Ich war so nett und habe Ihnen das Gutachten sogar vorher zugeschickt“, sagt der Richter kopfschüttelnd. Ja, das habe er gelesen und verstanden, aber er sei es nicht gewesen, sagt der Angeklagte. Und auch auf den zweiten Vorwurf der Vortäuschung einer Straftat reagiert er gelassen. Am Folgetag war in seinem Arbeitsort Wolfsburg nämlich zur Polizei gegangen und hatte dort seinerseits Anzeige gegen Unbekannt erstattet, den Kratzer an seinem Auto also dreist als Folge einer Unfallflucht dargestellt.

Für dieses Vergehen wird der Logistiker am Ende der zweiten Hauptverhandlung im Gardeleger Amtsgericht dann aber selbst verurteilt. Denn sowohl Staatsanwalt als auch Richter sehen es als erwiesen an, dass der alleinstehende Vater am 24. August 2016 in Gardelegen ein anderes Auto erheblich beschädigt hatte und dann, wohlwissend, dass er einen Unfall verursachte, den Unfallort verlies.

Dazu trägt unter anderem die Aussage einer älteren Zeugin bei, die zufällig zur Unfallzeit vor der Sparkasse auf einer Bank saß. Die offensichtlich leicht schwerhörige Frau, hatte nämlich trotz ihres Handycaps deutlich einen lauten „Knall gehört“.

Er habe laut Musik angehabt, versucht es der Angeklagte daraufhin zwar noch mit einer Ausrede. Der Staatsanwalt hat dafür aber nur ein ironisches Lächeln übrig: „Na klar, 99 Prozent aller Unfallfahrer erzählen uns hier, dass sie gerade Heavy Metal gehört haben.“

Bei der Intensität des Anstoßes könne er zudem ausschließen, dass der Fahrer den Anstoß nicht bemerkt habe, macht der Sachverständige klar: „Das war ein stumpfer Aufprall. Das rummst nicht nur, das spürt man auch als Ruck.“ Das renitente Leugnen auch angesichts solcher Beweise bringt schließlich den Staatsanwalt in Wut: „Wenn Sie hier rumeiern, fassen Sie eine Strafe ab, die ist richtig satt“, versichert er dem 55-Jährigen, „es geht hier nämlich auch um Ihre Fahrerlaubnis.“

Das wirkt offensichtlich, auch wenn das Zugeständnis eher zögerlich kommt: „Ich muss Ihnen ja wohl Glauben schenken, wenn Sie die Beweise haben“, sagt der Angeklagte zerknirscht. Das, sowie seine bisher strafrechtlich gesehen weiße Weste, rettet ihm am Ende vermutlich den Führerschein. Teuer wird‘s dennoch. Zu einer Geldstrafe von 3150 Euro kommen Gerichts-und Gegenanwaltskosten, die Kosten des Schadens der Geschädigten und das Gutachten in Höhe von rund 2000 Euro.

Eine ehrliche Unfallmeldung hätte dagegen wohl nur eine Hochstufung von wenigen 100 Euro zu Folge gehabt.