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Gericht Im Teufelskreis aus Entzug und Absturz

Fahren unter Alkoholeinfluss wird einem 41-Jährigen vorgeworfen. Jetzt wurde der Fall vor dem Gardeleger Amtsgericht verhandelt.

Von Petra Hartmann 12.02.2019, 08:00

Gardelegen l Betrunken mit seinem Opel über den Hof seiner Gardeleger Noch-Ehefrau gebrettert und auf Gardeleger Straßen gefahren soll ein 41-Jähriger sein. Das warf die Staatsanwaltschaft einem Mann aus Thale vor. Der Mann, der nun in Thale lebt, ist Alkoholiker. Er hatte eine halbe Stunde nach dem Vorfall laut Angaben der Polizei 1,89 Promille im Blut. Derzeit unterzieht er sich einer Therapie.

Seine Frau, eine 34-jährige Gardelegerin, die von dem Mann zwei Kinder hat, sagte aus, der gemeinsame Sohn sei vor Angst sofort weggelaufen, als der Vater auf dem Hof erschien. Sie selbst sei von dem stark angetrunkenen Mann beleidigt worden.

Der Angeklagte sei an dem Tag bereits am Nachmittag auf den Hof gekommen, um einen Grill abzuholen, der ihm gehörte. „Da fing er schon an, mich zu beleidigen“, sagte die 34-Jährige. Unter anderem habe er sie wegen der moldawischen Saisonarbeiter, die sich gerade auf dem Hof aufhielten, angepöbelt. „Er hat gesagt, da hätte ich ja nun ‚genug Schwänze‘, mit denen ich ins Bett gehen könnte.“

Der Mann habe aufgrund einer einstweiligen Verfügung das Verbot erhalten, sich ihr und den beiden gemeinsamen Kindern zu nähern, erklärte die Zeugin. Die Kinder hätten auch sehr große Angst vor ihm. „Aber nur, wenn er betrunken ist“, schränkte sie ein. Das war allerdings an diesem Tag der Fall gewesen.

Sie habe ihm den Grill bei seinem ersten Besuch dann auch ausgehändigt, erzählte die Zeugin. Der Mann sei daraufhin „mit hundert Stundenkilometern über den Hof gerast“ und weggefahren. Sie habe bereits zu diesem Zeitpunkt die Polizei gerufen, sagte die Gardelegerin. Als er dann um 17.10 Uhr erneut zu ihr den Hof kam, rief sie die Beamten zum zweiten Mal an und bat um Hilfe.

Der Angeklagte wollte sich zunächst nicht zu dem Vorfall äußern. Nach der Aussage seiner Frau aber sprach er sehr offen über seine Alkoholprobleme. Er habe seit dem 17. Lebensjahr immer wieder Therapien gemacht, sei bereits „Drehtürpatient“ in Uchtspringe gewesen. Ein schier endloser Kreislauf von Entzug, Rückfälligkeit, Entgiftung und erneutem Absturz.

„Ich habe bloß noch getrunken, ferngesehen und im Bett gelegen. Ich habe alles getrunken, Hauptsache, es hat gedröhnt“, erzählte er, „das war kein Leben mehr.“ Er wolle unbedingt Schluss damit machen, hatte auch schon mehrere eigene Versuche unternommen, den Alkoholismus los zu werden, erzählte er. „Wenn kein Platz frei war in der Entgiftung, habe ich auch die Geschlossene in Kauf genommen“, so der 41-Jährige.

Inzwischen hat er eine Einrichtung für Suchtkranke in Thale im Harz gefunden, bei der er eine 24-Stunden-Betreuung erhält. Dazu gehören auch eine Ergo- und Arbeitstherapie sowie später einmal Praktika, um die Betroffenen wieder auf eine Teilnahme an der Arbeitswelt vorzubereiten. Der gelernte Elektroinstallateur hofft, dass er eines Tages wieder seinen Beruf ausüben kann.

Richter Axel Bormann zeigte sich nach der Aussage erstaunt über die Einsicht und das Auftreten des Angeklagten: „Sie sind ein ganz vernünftiger Mensch, und Sie können sich auch gut artikulieren“, stellte er fest. Er selbst habe schon oft Alkoholiker auf der Anklagebank erlebt, die sich kaum noch verständlich machen konnten, geschweige denn Entscheidungen für ihr Leben treffen, so sehr war ihr Gehirn bereits in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Angeklagte nickte. „Ja, ich habe das alles gesehen auf der Entgiftung“, bestätigte er „Ich habe großes Glück, dass mein Gehirn noch nicht gelitten hat.“

Bormann verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze à 10 Euro. Der von der Polizei eingezogene Führerschein wird noch für drei Monate entzogen. Um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, muss der 41-Jährige sich der Medizinisch-Psychischen Untersuchung (MPU) stellen. Im Strafmaß sei er „im unteren Bereich“ geblieben, betonte der Richter, das sei dem positiven Auftreten und der Einsicht des Angeklagten geschuldet.