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Gericht Kindesmissbrauch per Video-Chat

Sexuellen Missbrauch Minderjähriger warf die Staatsanwaltschaft einem 40-Jährigen vor. Der Gardeleger gestand alles ein.

Von Petra Hartmann 05.02.2019, 18:44

Gardelegen l Die Anklage war lang: Sexuellen Missbrauch mehrerer Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren sowie Besitz von kinderpornografischen Bildern warf die Staatsanwältin einem 40-Jährigen vor. Der Mann, der sich am Montag in Gardelegen vor einem Schöffengericht verantworten musste, habe Mädchen an der Brust berührt, obwohl diese ausdrücklich gesagt hatten, dass sie das nicht wollten, habe sie gestreichelt, geküsst. Einer Zwölfjährigen habe er per Whatsapp ein Bild eines nackten Mannes mit deutlich erkennbarem Geschlechtsteil geschickt. Einer 13-Jährigen habe er in einem Internet-Chat geschrieben, dass er seinen Penis in ihre Vagina einführen wolle. Der Mann habe außerdem in einem Live-Chat auf einer Internet-Plattform mit einem Mädchen vor der Kamera an sich selbst sexuelle Handlungen ausgeführt. Das Video, das während des Internet-Chats entstanden war, habe er auf der Plattform Vimeo veröffentlicht. Ferner wurden auf seinem Laptop und Handy 32 kinderpornografische Bilder gefunden.

Der gebürtige Gardeleger, der jetzt in Staßfurt lebt, zeigte sich geständig und ersparte den Kindern so die Aussage vor Gericht. Ein Umstand, der sich als strafmildernd auswirken sollte. Er ist Vater dreier Söhne, hatte auch eine Tochter, deren Tod ihn schwer getroffen habe, berichtete der Angeklagte. Eine Krankheit habe ihm zu schaffen gemacht, er sei auch in psychiatrischer Behandlung, in nächster Zeit stehe eine stationäre Behandlung wegen seiner psychischen Probleme an.

Die Taten haben sich in den Jahren 2014 bis 2017 abgespielt. Ein weiteres Verfahren steht in Braunschweig an. Das erste Opfer hatte er auf einem Streetball-Turnier in Kalbe kennengelernt. Er war damals in der Jugendarbeit in einem Sportverein tätig. Das Mädchen sei auch mit seinen Söhnen befreundet gewesen, sei mit ihm und den Jungen oder dem Verein unterwegs gewesen, hätte auch bei ihm und den Söhnen übernachtet. Da habe er auch ihre Brust berührt. „Es ist passiert, es durfte nicht passieren“, sagte er. Einen Auszug aus den Aussagen des Mädchens bei der Polizei las Richter Axel Bormann vor: „Ich habe ihm immer wieder gesagt, dass er es lassen soll, er hat es aber immer wieder getan.“

Ein zweites Opfer war die Tochter eines Mannes, für den er Hausmeisterarbeiten erledigte. Auch sie hatte er an die Brust gegriffen, ihr T-Shirt hochgeschoben, sie geküsst. Auf die Frage der Polizei in der Vernehmung, vorgelesen von Bormann aus dem Protokoll, „Trägst du schon einen BH?“ antwortete das Mädchen: „Ja, aber da war er dann auch drunter.“ Die Zwölfjährige gab an: „Ich habe gesagt, lass das mal bitte, aber das hat er nicht gemacht.“ Dem Kind schickte der Angeklagte auch das Bild eines nackten Mannes aufs Handy.

Ein anderes Mädchen hatte er auf einer Chat-Plattform im Internet kennengelernt. Hier hatte er sich mit falschem Namen und Profilbild angemeldet. „Markus, ein 17 Jahre alter Jüngling, gut aussehend, gut gebaut“, beschrieb der Richter das Profil. „Ich wollte jemanden kennenlernen, mit dem ich reden konnte“, so der Angeklagte, „als 37-Jähriger hätte ich keine Chance.“ Das Mädchen hatte sich als 17-Jährige ausgegeben, war aber, wie sich im Verlauf des Chats herausstellte, erst 13. Er schrieb ihr, er wolle ihre Vagina streicheln und mit seinem Penis in sie eindringen. „Warum schreibt man so mit einer 13-Jährigen?“, fragte der Richter. „Ich weiß es nicht“, sagte der Angeklagte.

Trauriger Höhepunkt der Liste: Ein Video-Chat per Skype. Das Video tauchte später im Internet auf. „Da sitzt jetzt wirklich ein kleines, zart gebautes Mädchen Ihnen gegenüber, mit gespreizten Beinen, nackt, und Sie laufen nicht schreiend weg?“, sagte der Richter. Das Kind im Video sei eindeutig unter 14 Jahre alt gewesen.

Der Mann war mit diesem Video erpresst worden, hatte seinen Aussagen zufolge nach und nach rund 500 Euro auf ein Konto nach Brasilien überwiesen, und erst als die Zahlungen ausblieben, stellte das Mädchen – beziehungsweise die Erwachsenen, die hinter ihr standen – das Video ins Netz. „Sie wusste genau, wo ich wohne, in welcher Etage und wann ich mit meinen Kindern zur Schule gegangen bin und wann ich wieder zurück bin“, so der Angeklagte. Offenbar war das Kind gezielt eingesetzt worden, um Pädophile anzulocken und zu erpressen. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass er nicht der einzige war.

In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte: „Ich möchte mich dafür entschuldigen. Es ist zwar nicht entschuldbar. Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun.“

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Er muss 100 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Sein Laptop und mehrere Handys wurden eingezogen. Als strafmildernd wirkte sich das Geständnis aus, das den Kindern die Aussage ersparte.