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Gericht Koppel mit Hakenkreuz versteigert

Ein 29-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht in Gardelegen verantworten.

Von Petra Hartmann 17.08.2018, 03:00

Gardelegen l Betrug und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen warf die Staatsanwaltschaft einem 29-Jährigen aus einem Gardeleger Ortsteil vor. Der Mann erschien zunächst nicht zum Verhandlungstermin. Er wurde jedoch kurz darauf von Vollzugsbeamten zu Hause abgeholt und vorgeführt. Sein Nachbar, der ihn eigentlich zum Gericht hatte fahren wollen, sei einfach nicht gekommen, so die Entschuldigung des Angeklagten vor Gericht.

Der 29-Jährige hatte auf Ebay einen SS-Koppel mit Hakenkreuz-Gürtelschloss angeboten. Zwar behauptete er, das Symbol auf dem Foto der Versteigerungsplattform unkenntlich gemacht zu haben, auf einem Ausdruck, den Amtsrichter Axel Bormann während der Verhandlung zeigte, war dies jedoch deutlich zu erkennen.

Zwei Bieter, die den Gürtel daraufhin zum Preis von 120 Euro erwerben wollten, erhielten von dem 29-Jährigen den Zuschlag, die überwiesen das Geld, aber keiner von beiden bekam die Ware, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Außerdem solle der Angeklagte einen Tarnanzug der NVA für 100 Euro über Ebay verkauft, aber nach Erhalt des Geldes ebenfalls nicht geliefert haben.

„Das mit dem Koppel lasse ich mir nicht gefallen“, schimpfte der Angeklagte. Wenn er sich so verhalten hätte, wie beschrieben, dann wäre er bei Ebay sofort gesperrt worden. Der Koppel sei ein Dachbodenfund, ein Erbstück seines Vaters. „Ich brauche den Mist nicht“, sagte er. Daher habe er ihn im Internet angeboten. Er habe den Gürtel dann in eine kleine Schachtel gepackt und an denjenigen der beiden Bieter geschickt, der zuerst das Geld überwiesen habe.

Einem der beiden Kunden schrieb er, wie die Staatsanwältin vorlas, bezüglich der Überweisung: „Bis jetzt habe ich noch nichts bekommen. Die Juden von der Bank wollen ja auch was dran verdienen“. „Das ist ja auch ein jüdisches System ... Banken“, sagte der Angeklagte dazu in der Verhandlung.

Er betonte, dass er den SS-Gürtel verschickt habe. An wen jedoch, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Zwei Vornamen wusste er noch, einer von beiden Bietern sei wohl Russe gewesen, er habe nur gebrochen Deutsch gesprochen. Versichert habe er das versandte Schächtelchen nicht. Und der NVA-Tarnanzug sei einfach zurückgekommen, nicht zustellbar. „Der liegt jetzt bei mir zu Hause.“ Ebenfalls nicht konkret erinnern konnte er sich an einen Kunden, der bei ihm einen Spielzeugpanzer im Wert von 75 Euro gekauft und bezahlt haben will, die bezahlte Ware aber nicht erhalten hat.

Um seine Zuverlässigkeit als Händler zu unterstreichen gab der 29-Jährige an, er habe auch schon Luftgewehre im Wert von 1000 Euro bei Ebay verkauft.

Eingestanden hat er das Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ihm im selben Prozess vorgeworfen wurde. „Dann geb‘ ich‘s eben zu. Kostet ja nur unnütz Geld“, knurrte er. Doch hinsichtlich der Vorwürfe zu seinen Ebay-Geschäften gab er nichts zu. „Sie können gern zu mir nach Hause kommen und die ganze Bude auf den Kopf stellen, da werden Sie keinen Koppel finden“, sagte er.

Richter Axel Bormann setzte daraufhin einen zweiten Verhandlungstermin Ende August an. Zu diesem werden nun insgesamt vier Zeugen geladen, und zwar die Geschädigten, die mit dem 29-Jährigen auf Ebay Geschäfte gemacht haben. Im Falle einer Verurteilung wird dies nun wesentlich teurer für den Gardeleger.