Gericht Missbrauch: Vater muss in Haft
Im Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen einen Vater aus der Einheitsgemeinde Kalbe ist das Urteil gesprochen worden.
Kalbe/Stendal l Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen wurde ein Mann aus der Einheitsgemeinde Kalbe vom Landgericht Stendal zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Eine Unterbringung im Maßregelvollzug ist nicht vorgesehen, da laut Gutachten ein Wiederholungsfall äußerst gering ist.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Januar vergangenen Jahres seine damals neunjährigen Tochter unter der Schlafanzughose intim berührt zu haben. Dies gestand der Beschuldigte während der Hauptverhandlung in der vergangenen Woche auch ein (die Volksstimme berichtete). Des Weiteren soll er Fotos von ihr gemacht haben, auf denen sie unbekleidet und in aufreizender Pose zu sehen ist.
Angesetzt waren für diesen Prozess fünf Verhandlungstage. Da sich der Angeklagte geständig zeigte und somit auf die Aussage weiterer Zeugen verzichtet werden konnte, erfolgte bereits gestern die Urteilsverkündung. Zuvor stellte der Sachverständige sein Gutachten vor. Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften wurde ihm bereits 2014 eine Geldbuße auferlegt. Damals habe er überlegt, sich therapeutische Hilfe zu holen. Aus Scham habe er sich dann doch nicht offenbart. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft antwortete er, dass er heute „über seinen Schatten springen würde“. Für die Zukunft wünsche er sich einen normalen Umgang mit seiner Tochter und seinen beiden jüngeren Kindern. „Gern würde ich den Kontakt zu ihnen wieder aufnehmen, aber nur, wenn sie das auch wollen.“ Während er das sagte, stiegen ihm Tränen in die Augen.
Mit dem Urteil geht das Gericht sogar über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die „aufgrund der positiven Prognose“ zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Mit der Verpflichtung einer therapeutischen Behandlung und einer Geldstraße von 500 Euro. Dem Angeklagten hielt die Staatsanwaltschaft zugute, dass er geständig war und somit dem Opfer eine Aussage ersparte, dass die Tat nicht geplant war, sondern aus einem spontanen Entschluss heraus entstand, dass sie kurzzeitig war und er sofort aufhörte, als das Kind Widerwillen zeigte. Die Verteidigung plädierte ebenfalls für eine Bewährungsstrafe mit therapeutischer Behandlung und einer Geldstrafe. Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung erhielt der Beschuldigte: „Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut.“