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Gericht Mit dem Kopf an die Wand geschlagen

Wegen Körperverletzung in zwei Fällen und Fahrens ohne Führerschein sitzt eine Klötzerin auf der Anklagebank im Gardeleger Amtsgericht.

Von Doreen Schulze 03.02.2019, 11:00

Gardelegen l Sie soll am 7. Juli 2018 mit einem Audi A 6, das Fahrzeug ihres jetzigen Freundes, vor die Wohnung ihres Ex-Freundes in Klötze gefahren, dort einen Blumentopf vor der Haustür zerschmissen haben und dann wieder fortgefahren sein. Und das ohne Führerschein. Das war einer der Anklagepunkte, weswegen eine 29-jährige Klötzerin am Donnerstag im Gardeleger Gericht saß.

Die Mutter des Ex-Freundes will diesen Vorgang beobachtet haben. Sie sagte aus, dass sie um 19.40 Uhr in der Wohnstube im Sessel saß und ihre Lieblingsserie schaute, als sie ein Auto vorfahren hörte. Sie glaubte ihr Sohn komme, und weil in der Straße gerade ein Parkverbot herrschte, wollte sie ihren Sohn darauf hinweisen. Als sie den Kopf hob, sah sie aber, dass es die Exfreundin ihres Sohnes war. Sie will gesehen haben, wie diese vom Fahrersitz ausstieg, zur Tür hinter dem Fahrersitz ging, dort den Blumentopf rausholte. „Deshalb weiß ich 100-prozentig, dass sie gefahren ist“, sagte die Zeugin. Sie legte auch ein Foto vor, das sie mit dem Handy machte. Allerdings war nicht viel zu erkennen gewesen, denn die Gardine war noch davor.

Dass sie zum besagten Haus gefahren ist und dort den Blumentopf zerschmetterte, stritt die Angeklagte gar nicht ab. Zuvor sei bei ihr eingebrochen worden und der Blumentopf, den sie einst von ihrem Exfreund bekommen hatte, stand vor der Tür. Deshalb vermutete sie ihn hinter dem Einbruch und wollte zu ihm. Gefahren sei sie aber nicht selbst.

„Ich bin definitiv nicht Auto gefahren“, sagte die selbstständige Fußpflegerin. Zwei Freunde hätten sie hingefahren. Beide waren als Zeugen geladen, sind aber nicht erschienen. Einer ließ sich per ärztlichem Attest entschuldigen. Der andere war trotz Vorladung in Hannover zur Montage. Dafür verhängte Richter Axel Bormann ein Ordnungsgeld. Beide Zeugen sollen am 14. Februar gehört werden.

Viel schwerer als das Fahren ohne Fahrerlaubnis wiegt aber der Vorwurf der Körperverletzung. Die Klötzerin soll am 28. April 2018 gegen 16 Uhr einen heute 21-jährigen Mann im Fahrradkeller des gemeinsamen Mehrfamilienhauses in Klötze gewürgt und dreimal mit dem Hinterkopf gegen die Wand gestoßen haben. Ein weiteres Mal soll sie ihn am 28. Juli 2018 attackiert haben. Sie soll ihn mit der rechten Hand gegen die linke Stirn geschlagen haben, so „dass er zu Boden ging“, wie es in der Anklageschrift formuliert wurde.

Beide Taten stritt die ledige Klötzerin ab. Es habe immer wieder mit der Familie des jungen Mannes – der damalige Förder-Schüler lebte zu diesem Zeitpunkt mit dem jüngeren Bruder (16) und den Eltern in der Wohnung des Mehrfamilienhauses – Probleme gegeben, weil angeblich die Musik zu laut gewesen wäre. Die Fußpflegerin erzählte auch von Verleumdungen, die der Vater des Geschädigten gegen sie ausgesprochen haben soll, wischte sich bei diesen Schilderungen immer wieder Tränen aus den Augen.

Das Opfer sagte im Zeugenstand aus, dass es gemeinsam mit dem Bruder am 28. April im Fahrradkeller an Fahrrädern herumbastelte. „Die Musik war auf Zimmerlautstärke.“ Da sei die Angeklagte in den Keller gekommen, forderte, dass die Musik leise gestellt werde und wurde dann handgreiflich. Außerdem soll sie gesagt haben: „Ich werde Euch töten.“ So stand es auch im Polizeibericht, fügte Bormann an. Das Opfer erstattete einen Tag nach der Tat Anzeige, ging später auch ins Gardeleger Krankenhaus, um sich dort untersuchen zu lassen. „Da wurde ich geröntgt, aber es war großartig nichts zu sehen.“

Am 28. Juli sei die Angeklagte mit einem Schreiben vom Gericht zur Wohnung der Familie gekommen. „Sie wollte wissen, wer sie vor Gericht zerren will“, erinnerte sich der 21-Jährige. Er war an diesem Tag allein in der Wohnung, die Familie war im Urlaub. Dort soll sie ihn, wie bereits geschildert, geschlagen haben. Richter Bormann schaute in seinen Unterlagen nach. Die Zustellung der Anklage im Bezug auf die Tat im April erfolgte am 27. Juli. „Das konnte der Zeuge nicht wissen“, sagte Bormann, umso mehr erscheine ihm die Aussage glaubwürdig.

Der Bruder des Opfers schilderte ebenfalls die Tat im April. Zum Vorfall im Juli konnte er nichts sagen. Es habe im Urlaub einen Anruf gegeben, „dass etwas vorgefallen ist“. Auch dies erschien Bormann glaubwürdig. Beim Fortsetzungstermin am 14. Februar soll die Mutter des Opfers als Zeugin gehört werden.