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Gericht Urteil im Raub-Prozess wird verschoben

Drei Gardeleger müssen sich derzeit im Stendaler Landgericht wegen räuberischer Erpressung verantworten.

Von Wolfgang Biermann 29.07.2018, 01:00

Stendal/Gardelegen l Für Freitag hatte das Landgericht in Stendal nach ursprünglichem Plan im Prozess um räuberische Erpressung und andere schwere Straftaten, deren drei Männer aus der Region Gardelegen angeklagt sind, das Urteil vorgesehen. Doch daraus wurde nichts. Stattdessen legte die 1. Große Strafkammer drei weitere Termine bis in den September fest, weil die Verhandlung angesichts der Vielzahl von Zeugen und deren eingehender Befragung sehr schleppend verläuft. Außerdem kamen einige Zeugen nicht zu den für sie angesetzten Terminen.

So standen allein am Donnerstag neun Frauen und Männer auf der Zeugenliste. Dazu kamen zwei weitere, die zuvor nicht gekommen waren und deshalb von der Polizei aus dem Altmarkkreis Salzwedel ins Landgericht gebracht werden mussten.

Wie vom Prozessauftakt in Stendal am 3. Juli berichtet, soll sich das Trio auf der Anklagebank – 26, 27 und 31 Jahre alt – der räuberischen Erpressung unter Einsatz von Schlägen und eines Elektroschockers schuldig gemacht haben, wobei der 31-Jährige lediglich der Beihilfe angeklagt ist. Gemeinsam sollen sie am 31. Januar dieses Jahres im Jugendförderungszentrum (JFZ) Gardelegen versucht haben, vermeintliche Geldforderungen gegen einen JFZ-Bewohner durchzusetzen.

Das Opfer soll mit Schlägen und einem Elektroschocker malträtiert worden sein. Er musste, von den Angeklagten begleitet, in seinem Besitz befindliche elektrische und elektronische Geräte, unter anderem Lautsprecher, Verstärker, ein Notebook sowie ein Handy, selbst mit einem Bollerwagen in die Wohnung eines der Angeklagten bringen. Später musste er auch noch Geld aus einem Bankautomaten holen und übergeben.

Am Donnerstag stellte es sich nach Aussage einer 30-Jährigen aus Gardelegen so dar, dass es sich bei dem Opfer wohl auch nicht um ein reines Unschuldslamm handelt. Er schuldet ihr offenbar Geld aus der Zeit, in der er bei ihr als Untermieter lebte.

Außerdem soll er sich Sachen von ihr geliehen, aber nicht zurückgegeben haben, unter anderem einen Laptop, eine externe Festplatte und ein Handy. Ob es sich dabei um das Beutegut vom 31. Januar handelt, blieb ungeklärt. Die mit den Angeklagten nach eigenem Bekunden gut bekannte Zeugin erkannte auf Polizeifotos von der Beute angeblich keines ihrer Geräte wieder.

Ob sie möglicherweise die Angeklagten zu dem Raubzug animierte, stand als Frage im Raum, wurde aber nicht gestellt. Zudem hätte die Zeugin darauf nicht anworten müssen.

Dem 26-jährigen Angeklagten, er ist der Einzige des Trios, der noch immer in Untersuchungshaft sitzt, werden noch weitere schwere Straftaten zur Last gelegt, darunter sind Freiheitsberaubung, Morddrohung und gefährliche Körperverletzung.