1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Vor den Augen der Kinder gewürgt

Gericht Vor den Augen der Kinder gewürgt

Weil er seine Ex-Partnerin gewürgt und bedroht habe, steht ein 38-Jähriger in Gardelegen vor Gericht.

Von Doreen Schulze 23.08.2019, 08:00

Gardelegen l Er soll seine Ex-Partnerin, mit der er zwei Kinder hat, gewürgt und bedroht haben. Deshalb stand ein Osterburger nun vor dem Gardelegener Amtsgericht. Dem fünffachen Vater wurde vorgeworfen, am 22. Dezember 2018 seine ehemalige Lebensgefährtin körperlich misshandelt zu haben. Am 30. Dezember 2018 soll er ihr zudem eine Sprachnachricht geschickt haben, in der er ankündigte, sie und ihre Familie, insbesondere ihre Mutter, „auszulöschen“, wie er sagte. Diese Nachricht wurde vor Gericht gehört. Es fielen Sätze wie: „Ich mache Euch alle kaputt“ oder „Jetzt lernst Du Hass kennen“.

Der 38-Jährige räumte ein, dass er diese Nachricht geschickt habe. Er habe zuvor „schon etwas getrunken“ und sich über den Anruf des gemeinsamen älteren Sohnes (9 Jahre) geärgert, der sagte, dass er den Vater nicht mehr sehen will. Deshalb habe er diese Nachricht geschrieben. „Ich habe das nicht so gemeint. Es war bescheuert von mir“,, räumte er ein. Die vorgeworfene Misshandlung leugnete der Angeklagte aber. Er gab an, dass er am fraglichen Tag gar nicht bei seiner Ex-Freundin gewesen war. Außerdem vermute er, dass sie dies alles nur sage, damit „ich hinter Gitter komme und keinen Kontakt mehr zu den Kindern habe“. Das stellte die Geschädigte aber anders dar. Sie konnte sich an das Geschehene am 22. Dezember 2018 noch genau erinnern.

Eigentlich wollte sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Ex-Partner, mit dem sie knapp acht Jahre zusammen war. Wegen unbegründeter Eifersucht seinerseits gab es immer wieder heftigen Streit. Deshalb habe sie sich auch von ihm getrennt. Der Kinder wegen habe sie dann aber doch immer wieder den Kontakt zugelassen. Doch immer wieder gab es Probleme. Im Zuge dessen beantragte sie Gewaltschutzmaßnahmen. Wegen Gewalttätigkeiten ihr gegenüber erhielt der gelernte Altenpfleger bereits eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch einen SEK-Einsatz gab es 2018, weil der Angeklagte sich mit einem der Kinder einschloss. Doch er ließ den Jungen wieder gehen.

Eskaliert sei die Situation aber im Dezember 2018 vollends. Betrunken habe er am 22. Dezember abends vor ihrer Tür gestanden, wollte bei ihr übernachten, so die Geschädigte. Sie habe ihn nicht in die Wohnung lassen wollen, ließ ihn aber draußen im Wohnwagen schlafen. In der Nacht kam er wieder, meinte, es wäre kalt, und wollte hinein. Diesmal gab sie nach. Weil er dann zu laut im Wohnzimmer Musik hörte, sprach sie ihn an. Er sollte das Gerät leiser stellen, weil die Kinder schlafen. Doch dann gab ein Wort das andere. Und schließlich habe er sie dabei mit dem Messer bedroht.

Vom Krach wurden die Kinder wach, schilderte sie. Sie seien dann zur Mutter gelaufen, haben sich schützend vor sie gestellt. Mit den Kindern sei sie dann ins andere Zimmer gegangen, dachte er lässt nun von ihr ab. Er sei ihr aber gefolgt, habe sie aufs Bett geworfen, sich auf sie gekniet und begonnen, sie vor den Augen der Kinder zu würgen. „Mir ist auch schon schwummerig geworden. Im Augenwinkel sah ich meine Kinder. Da dachte ich, das kann es nicht gewesen sein. Mit aller Kraft stieß ich ihn mit meinen Beinen von mir runter“. In diesem Handgemenge steckte der ältere Sohn wieder den Stecker des Telefons, den der Angeklagte vorher herausgezogen habe, in die Buchse. Er wollte die Polizei anrufen. Doch da stieß der 38-Jährige auch den Jungen unsanft weg. So unsanft, dass sich der Junge den Steiß prellte. Dann ließ der Angeklagte aber von beiden ab.

An die Polizei wandte sich die 36-Jährige zunächst nicht. Erst nach der bedrohlichen Sprachnachricht schaltete sie diese ein. „Ich hatte richtig Angst“, sagte sie. Da ihr Ex-Partner ankündigte, bei der Mutter anzufangen, fuhr die benachrichtigte Polizei direkt zu dieser nach Hause. Dort fand sie den Angeklagten aber nicht vor. Zur gleichen Zeit klingelten Polizeibeamte an der Wohnung des Angeklagten, wo sie ihn fanden. Weil er alkoholisiert war, wurde er nach Uchtspringe gebracht. „Zum Ausnüchtern“, so der Hartz-IV-Empfänger. Am nächsten Morgen durfte er das Klinikum wieder verlassen.

Die Polizei besuchte am 30. Dezember auch die zweifache Mutter. Bei diesem Besuch berichteten sie und die Kinder von den Vorfällen am 22. Dezember. Die Polizei fotografierte daraufhin die Hämatome der jungen Frau. Diese Fotos lagen dem Gericht allerdings nicht vor. Richter Axel Bormann waren nur Fotos bekannt, die die Angeklagte selbst von sich machte.

Auch nähere Informationen zu den Gewaltschutzsachen sowie das Ergebnis des Alkoholtestes vom 30. Dezember waren nicht in den Akten vermerkt. Ebenso wenig war dem Richter bekannt, ob Mitarbeiter des Klinikums von sich aus den Alkoholwert ermittelten oder ob dies auf Anordnung der Polizei erfolgte. „Ich sehe mich außerstande zu entscheiden. Ich brauche die Akten aus Uchtspringe und zur Gewaltschutzsache“, so Bormann. Eine weitere Verhandlung ist für Oktober anberaumt.