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Hähnchenmastanlagen BUND hat erweiterte Klagerechte

Im Bezug auf die geplanten Hähnchenmastanlage in Schenkenhorst hat der BUND auf höchster Verwaltungsebene einen Sieg errungen.

Von Elke Weisbach 16.02.2020, 17:00

Schenkenhorst l Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagerechte von Umweltverbänden gestärkt und erweitert. Das teilt der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND) in einer Presseerklärung mit. Künftig kann nicht mehr nur gegen Genehmigungen von Behördenentscheidungen gerichtlich vorgegangen, sondern auch gegen die Verlängerung von Genehmigungen geklagt werden. Dieses Grundsatzurteil fällte das höchste deutsche Verwaltungsgericht in der Verhandlung eines konkreten Falls – die geplante Hähnchenmastanlage in Schenkenhorst.

Zur Vorgeschichte: 2011 plante die damalige Volber/Reboné GbR den Bau einer Biogasanlage mit einem angeschlossenen Hähnchenstall für 39.900 Tiere. Gegen dieses Vorhaben gab es keinerlei Widerstand. Der kam erst auf, als das Unternehmen eine Erweiterung der Anlage auf nunmehr 173.000 Tiere beantragte. Das würde bedeuten, dass innerhalb von 7,5 Mastperioden jährlich rund 1,3 Millionen Hähnchen die Ställe durchlaufen.

Die Gegner der Erweiterungspläne befürchten nicht nur aufgrund der zahlreichen Transporte von Tieren, Futter und Gülle massive Schäden im Straßenbereich, sondern auch gesundheitliche Auswirkungen auf die Bewohner des Ortes. Ebenso gehen die Gegner fest davon aus, dass die Lebensqualität in Schenkenhorst aufgrund der Transporte und der zu erwartenden Geruchsbelästigung erheblich beeinträchtigt wird.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens waren knapp 50 Einwände gegen das Vorhaben eingegangen. Das Landesverwaltungsamt als Genehmigungsbehörde hatte jedoch in diesen Einwänden keine Hindernisgründe erkennen können und am 23. April 2013 die Genehmigung erteilt. Die Behörde ging seinerzeit davon aus, dass in naher Zukunft der Bau der Anlage fertiggestellt und die Hähnchenmast begonnen werde, falls keine Klagen den Baubeginn verzögern.

Doch die BUND-Ortsgruppe Schenkenhorst, die sich 2012 gründete, klagte. Und bis heute, blickt die Sprecherin der Ortsgruppe, Margrit Sethge, im Volksstimme-Gespräch auf die vergangenen Jahre, ist noch kein Stein gesetzt. Der Kampf sei allerdings auch noch nicht ausgefochten und beendet. „Die Leute sollen wissen, dass die Sache noch nicht vom Tisch ist“, so Sethge.

Die anhängige Klage des BUND beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg gegen die Genehmigung der Anlagenerweiterung durch das Landesverwaltungsamt ist noch nicht entschieden, auch wenn das OVG bereits im Sommer 2018 die Genehmigung durch die Behörde aufgrund einer fehlenden Verträglichkeitsprüfung für rechtswidrig und nicht nachvollziehbar erklärte, heißt es in der Pressemitteilung des BUND. Es bestehe aber immer noch die Möglichkeit, diese nachzureichen, „diese Fehler zu reparieren“. Die Hürden dafür werden durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) „für eine solche Fehlerreparatur noch einmal deutlich verschärft“.

Eine Nachreichung der erforderlichen Unterlagen erfolgte noch nicht, war auf Nachfrage beim Landesverwaltungsamt zu erfahren. Wie Gabriele Städter von der zuständigen Stabsstelle Kommunikation mitteilte, werde das Genehmigungsverfahren zur Hähnchenmastanlage Schenkenhorst fortgesetzt. Bisher hat der Investor auch noch keine weitere Fristverlängerung beantragt, die ihm bereits zweimal – die zweite endete am 31. Januar dieses Jahres – gewährt wurde. Das werde mit dem schwebenden Verfahren zusammenhängen.

Gegen die Fristverlängerung hatte der BUND nämlich ebenfalls vor dem OVG geklagt, das die Klage allerdings mangels Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen hatte. Daraufhin ging der BUND in die Revision. Die Klage wurde an das Bundesverwaltungsgericht (BVG )verwiesen, das nun entschied, dass Umweltverbände auch gegen Fristenverlängerungen vorgehen können.

Es liege aber noch keine schriftliche Urteilsbegründung zur Entscheidung des BVG vor, wie Peter Kremer, Rechtsanwalt des BUND, erklärte. Erst wenn dieses vorliegt, werde das OVG in Magdeburg über die Klagen des BUND gegen die Fristverlängerung im Genehmigungsverfahren zum einen und zur rechtswidrigen Genehmigung der Anlagenerweiterung zum anderen entscheiden. Das müsse abgewartet werden. Für die BUND-Ortsgruppe Schenkenhorst steht aber laut Margrit Sethge fest: „Wir werden uns auch weiterhin zur Wehr setzen.“

Frank Reboné war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.