Umleitungsstrecke Kalbe: Umleitungsfrust auch bei Bewohnern der Altstadt
Der Aussage der Landesstraßenbaubehörde (LSBB), dass eine Alternativstrecke zur Umleitung direkt neben dem Wiepker Brückenbau an einer nicht erteilten wasserrechtlichen Genehmigung der Kreisbehörde scheiterte, widersprach der Kreis. Dennoch kann diese Alternative nicht genutzt werden. Die LSBB erklärt weshalb. Unterdessen ärgern sich auch Anwohner der Gardelegener Straße über den Umleitungsverkehr in Kalbe.

Kalbe - Die Umleitungsstrecke zum Brückenbau in Wiepke auf der B 71, die den Transitverkehr durch Kalbe führt, sorgt immer wieder für Unmut bei den Kalbensern. Nachdem es in der Vergangenheit bereits zu Behinderungen von Feuerwehreinsätzen wegen hohem Verkehrsaufkommen an der verkehrsregulierenden Ampel kam und ein Gehweg für Fußgänger gesperrt werden musste, ärgern sich nun auch viele Anwohner der Gardelegener Straße in der Milde-Stadt. Eigentlich sollten sie nicht von der Umleitung betroffen sein, führt diese doch auch nicht durch diese Straße der Altstadt. Und dennoch bekommen die Bewohner der historischen Fachwerkhäuser das Ausmaß zu spüren.
Fahrzeugführer, die aus Richtung Wiepke/Engersen in Kalbe einfahren, nutzen vermehrt die Gardelegener Straße, um so die Ampel auf der Westpromenade vor der Sekundarschule zu umgehen und somit auch der längeren Wartezeit. Die schmale Straße mit Altstadtpflaster wird stark frequentiert.
Kreis genehmigte Verrohrung bereits 2019
Die Liste der Probleme, die die Umleitung durch Kalbe macht, ist lang. Stadtratsmitglieder nannten bereits Alternativen, etwa das Anlegen eines temporären Weges direkt neben der Brückenbaustelle mit Verrohrung des Gewässers. Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich Nord (LSBB) äußert sich jüngst in einem Artikel, dass weder das Einverständnis des Grundstücksbesitzers noch eine wasserrechtliche Genehmigung des Altmarkkreises vorliegen, um dies umzusetzen. Doch dem widerspricht die Kreisverwaltung.
„Die Aussage, dass seitens des Altmarkkreises Salzwedel als untere Wasserbehörde keine Zustimmung zur zeitweisen Gewässerquerung erteilt worden sei, wird ausdrücklich und nachweislich widersprochen.“
Richtig ist, dass in der wasserrechtlichen Genehmigung vom 16. September 2019, „eine bauzeitliche Umfahrung der Zichtauer Bäke mittels einer Verrohrung DN 1000 mit einer befestigten Breite von 6,5 Meter genehmigt wurde“.
Planfeststellungsverfahren hätte Zeitplan verschoben
Nach nochmaliger Prüfung bestätigt dies nun auch die Landesstraßenbaubehörde. „Tatsächlich ist es vorrangig so, dass der bauzeitliche Grunderwerb nicht möglich war, so dass die LSBB in ein Planfeststellungsverfahren hätte gehen müssen. Damit hätte sich nicht nur der Ersatzneubau der Brücke, sondern auch der Bau des geplanten Radweges parallel zur B 71 auf unbestimmte Zeit verschoben“, erläutert Meike Portius, Leiterin der LSBB. Sie fügt hinzu, dass der Zustand der Bestandsbrücke eine längerfristige Verschiebung der Arbeiten ohne zeitnah erforderliche Reduzierung einer Fahrspur oder der Geschwindigkeit nicht zuließe. Richtig sei, dass seitens des Eigentümers eine Verweigerung des bauzeitlichen Grunderwerbs erfolgte.
Aus den genannten Gründen „haben wir uns dann schweren Herzens für die großräumige Umleitung entschieden, wohl wissend, dass wir dafür nicht nur Verständnis ernten“, begründet Meike Portius. Die Umleitung bleibt daher auch für „den Pkw-Verkehr alternativlos“.