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Friedhof Kalbe: Wie darf die Grabgestaltung aussehen?

Weder für Ja noch für Nein stimmten die Mitglieder des Packebuscher Ortschaftsrates in ihrer Stellungnahme zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung für kommunale Friedhöfe und Trauerhallen in der Einheitsgemeinde Kalbe. Was steckt dahinter?

Von Doreen Schulze 02.10.2022, 07:15
Der Ortschaftsrat in Packebusch  beschäftigte sich mit der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung für kommunale Friedhöfe und Trauerfeierhallen in der Einheitsgemeinde Kalbe.  In Packebusch untersteht der Friedhof allerdings der Kirche. Allein die Trauerfeierhalle ist kommunal.
Der Ortschaftsrat in Packebusch beschäftigte sich mit der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung für kommunale Friedhöfe und Trauerfeierhallen in der Einheitsgemeinde Kalbe. In Packebusch untersteht der Friedhof allerdings der Kirche. Allein die Trauerfeierhalle ist kommunal. Foto: Doreen Schulze

Kalbe/Packebusch - Die Stadt Kalbe möchte die Friedhofsgebühren- und die Friedhofssatzung ändern. Der Stadtrat wird sich mit diesem Thema befassen. Im Vorfeld sollen aber auch die Ortschaftsräte dazu beraten. Der Packebuscher Ortschaftsrat beschäftigte sich mit diesem Thema am Donnerstag. Als es zur Abstimmung kam, enthielten sich alle anwesenden Ratsmitglieder der Stimme.