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Corona-Krise Kalbenser Stadtvertreter überlegen Kita-Gebühren während Notbetreuung anteilig zu erstatten

Weniger Stunden in der Kita, aber trotzdem volle Leistung bezahlen. Erhalten Eltern, deren Kinder die Notbetreuung in den Kitas während der coronabedingten Kita-Schließung in Anspruch nahmen, die Beiträge für nicht genutzte Betreuungszeiten zurück?

Von Doreen Schulze Aktualisiert: 17:12

Kalbe. Im Mai 2020 befürwortete der Stadtrat, dass Kita-Gebühren für Kinder, die die Notbetreuung während der coronabedingten Kita-Schließung im Frühjahr 2020 in Anspruch nahmen, aber dennoch weniger Betreuungsumfang erhielten als im Vertrag festgelegt, anteilig Kita-Gebühren erstattet bekommen. Damals schlugen rund 6500 Euro zu Buche, die aus der Stadtkasse bezahlt worden sind. Für Kinder, die zu Hause bleiben mussten, wurden die Beiträge durch das Land erstattet. Auch nachdem im Januar und Februar 2021 die Einrichtungen geschlossen blieben, erstattet das Land für Kinder, die die Kita nicht Besuchen konnten, die Kosten. Für Kinder, die die Notbetreuung nutzten, fallen für diese Zeit aber die vollen Kita-Gebühren an, auch wenn sie die Betreuung nur an wenigen Tage in Anspruch nahmen. Eltern wurde darauf hingewiesen, ihre Kinder nur für den Zeitraum in die Notbetreuung zu schicken, in der sie ihrer systemrelevanten Arbeit nachgehen.

Ulf Kamith (SPD-Fraktion) sieht einen Widerspruch darin, dass für beispielsweise einem Prozent Leistung 100 Prozent Kosten anfallen sollen. Während einer Stadtratssitzung brachte er dieses Thema aufs Tapet. Nun beriet der Finanz- und Sozialausschuss, ob Eltern für die nicht genutzte Betreuungszeit von der Stadt die Kita-Gebühren erstattet bekommen sollten. Marina Krüger, in der Stadtverwaltung für Kindertagesstätten zuständig, ermittelte, wie viele Kinder für wie viele Stunden die Notbetreuung in Anspruch nahmen. Die Auslastung der Tagesstätten lag bei 65 Prozent. Würden die nicht genutzten Stunden anteilig erstattet werden, müsste die Stadt auf insgesamt 11013 Euro verzichten, „die im Haushalt als Einnahmen eingeplant sind“, so Krüger. Des Weiteren gab sie zu bedenken, dass dies für die Monate Januar und Februar gelte. „Wir wissen nicht, was bis zum Ende des Jahres noch kommt.“

Erstattung ist aus Stadtkasse zu bezahlen

Außerdem sei mit höheren Personalkosten zu rechnen, da während der Notbetreuung Gruppen gebildet wurden und diese sich nicht vermischen durften. Die Erzieher waren den jeweiligen Gruppen zugeordnet. So seien für die Erzieher viele geleistete Stunden zusammen gekommen.

Krüger habe sich auch in anderen Städten der Region umgehört, ob dort eine anteilige Übernahme der Kita-Gebühren für die Zeit der Notbetreuung durch die Stadt diskutiert werde. Wie sie dem Ausschuss mitteilte, stehe dies in anderen Städten gar nicht zur Debatte.

Heiko Gabriel (CDU-Faktion) machte den Vorschlag, da es keine Fristbindung gebe, abzuwarten, wie sich die Corona-Situation entwickele. Bei der Debatte um den Haushalt 2022 im ersten Quartal des nächsten Jahres wisse man dann, in wie vielen Monaten 2021 die Notbetreuung greifen musste. Dann können konkrete Aussagen zu den eventuell zu erstattenden Kosten getroffen werden. Dann könne auch darüber nachgedacht werden, so Gabriel, ob die anteiligen Kosten vollumfänglich oder zu einem dann festzulegenden Prozentsatz von der Stadt übernommen werden sollten. Parallel könne beobachtet werden, ob der Städte- und Gemeindebund Klage einreiche.

Dieser Vorschlag wurde von den Ausschussmitgliedern angenommen. Heute Abend befasst sich laut Tagesordnung auch der Hauptausschuss mit diesem Thema.