Kommunalaufsicht Kein Ortschaftsrat für Jävenitz
Vorerst wird es keinen Ortschaftsrat für Jävenitz geben. Der Finanzausschuss hat eine entsprechende Beschlussvorlage vertagt.
Gardelegen l Wer da im Finanzausschuss längere Diskussionen erwartet hatte, lag damit völlig fehl. Ausschussvorsitzender Thomas Genz rief den Tagesordnungspunkt „Durchführung einer Bürgerbefragung zur Einführung der Ortschaftsverfassung für die Ortschaft Jävenitz“ auf. Gleich danach meldete sich Christian Glatz (Gemischte Fraktion) zu Wort. „Ich stelle für meine Fraktion den Antrag auf Rücknahme der Vorlage wegen rechtlicher Bedenken“, so Christian Glatz. Die Kommunalaufsicht soll die Beschlussvorlage noch einmal prüfen. In der Vorlage stehe, dass es eine Bürgerbefragung in Jävenitz und in Trüstedt geben soll. Das seien jetzt zwei verschiedene Ortsteile. Und in Ortsteilen könne man keine Ortschaftsverfassung einführen. Das sei nur in Ortschaften möglich.
Jävenitz und Trüstedt müssten von daher zunächst erst zu „Ortschaften gemacht“ werden. Seine Fraktion sehe außerdem den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, denn in Jerchel und Kassieck gebe es ja schließlich auch keine Ortschaftsräte. Es sei völlig unklar, warum die CDU-Fraktion nicht auch in diesen beiden Orten eine Ortschaftsverfassung einführen will. „Warum werden denn nicht alle gleich behandelt?“, fragte Glatz in die Versammlungsrunde. Und überhaupt, „wenn die CDU unbedingt diese Bürgerbefragung will, dann soll sie gefälligst selbst die Briefe in die Postkästen stecken“, so Christian Glatz. Auf diese Weise könnten zumindest die Portokosten – immerhin laut Verwaltung 1300 Euro – gespart werden.
Eine Antwort oder eine Reaktion seitens der CDU-Vertreter im Finanzausschuss (Thomas Genz, Steffen Rötz und Matthias Lübke) gab es dazu nicht. Wohl aber eine kurze Stellungnahme von Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig.
Was die rechtlichen Bedenken betreffe, so sei die Beschlussvorlage in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises erfolgt. „Wir können die natürlich zur Prüfung einreichen. Das wird auch nicht ewig dauern, weil die Kommunalaufsicht damit schon befasst war“, so Mandy Zepig. Die Ortschaftsverfassung soll nur für Jävenitz eingeführt werden. Dabei bestehe Jävenitz aus Jävenitz und Trüstedt. Die Änderung der Hauptsatzung in Sachen Ortschaft könne erst dann erfolgen, wenn es einen Ortschaftsrat gebe. Grundsätzlich sei es gesetzlich zulässig, Bürger bei solchen Entscheidungen mit einer Bürgerbefragung mit einzubeziehen.
Es folgte dann die Abstimmung über den Antrag der Gemischten Fraktion auf Vertagung und Prüfung der Beschlussvorlage: vier Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen, zwei Enthaltungen. Die Bürgerbefragung wird also kein Thema im nächsten Hauptausschuss am kommenden Dienstag, 28. November, sein.
In Jävenitz selbst wird schon länger kontrovers über die Einführung einer Ortschaftsverfassung diskutiert. Bisher sieht es allerdings nicht nach einer Mehrheit für eine Ortschaftsverfassung aus. Seit dem Abschluss der Gebietsreform zum 31. Dezember 2010 – der damalige Gemeinderat hatte eine Ortschaftsverfassung für Jävenitz abgelehnt – hat der Ort keine eigenen kommunalpolitischen Vertreter. Diese Aufgabe hatte dann der sogenannte Dachverband der Jävenitzer Vereine übernommen. Und dessen Vertreter sahen bisher keine Notwendigkeit, das zu ändern. Deutlich wurde das unter anderem bei der jüngsten Bürgermeistersprechstunde in Jävenitz mit Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig. Das Thema trennt offenbar das Dorf und auch die beiden Vertreter des Ortes im Stadtrat.
Christian Glatz (Gemischte Fraktion) ist für den Dachverband der Vereine. Rudi Wolski (CDU-Fraktion) spricht sich für eine Ortschaftsverfassung aus. Seine Fraktion hatte am 13. Oktober einen Antrag auf Durchführung einer Bürgerbefragung erstellt. Die Verwaltung hatte dann eine Beschlussvorlage dazu vorbereitet – mit Auflistung der Kosten. Allein für die Bürgerbefragung, die zwischen dem 1. und 31. März 2018 stattfinden soll, seien 1550 Euro erforderlich. Die Aufwandsentschädigung für den Ortsbürgermeister für die Wahldauer von fünf Jahren betrage 18.420 Euro und für den Ortschaftsrat insgesamt 15 .540 Euro. Die nächste Kommunalwahl findet laut Bundeswahlleiter im Frühjahr 2019 statt.